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BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76 |
Zitiervorschläge
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Robenpflicht für Anwälte
Standesgerichtsverfahren, vorkonstitutionelles GewohnheitsR, § 3 Abs. 2 BRAO
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Ausübung seines Berufes vor Gericht in Amtstracht auf Grund vorkonstitutionellen Gewohnheitsrechts - Weigerung zum Tragen einer Robe als Standesverfehlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 68, 339
- BGHSt 27, 34
- NJW 1977, 398 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Bremen, 23.01.2019 - 1 U 25/18
Amtshaftungsansprüche wegen Ablehnung der Übernahme eines angestellten Lehrers in …
Denn die Annahme, eine Weisung beseitige den Tatbestand der Amtspflichtverletzung des angewiesenen Beamten, beruht auf der Prämisse, dass die Amtshaftung nur an das persönliche Fehlverhalten des Beamten anknüpft, mit der Folge, dass ein nach außen rechtswidriges Handeln dann keine Amtspflichtverletzung darstellt, wenn der Beamte auch nur dienstrechtlich hierzu gehalten war (zweifelnd insoweit noch BGH, Urteil vom 16.12.1976 - III ZR 3/74, juris Rn. 27, NJW 1977, 398). - BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 13/78
Auflage nach § 153a StPO und ehrengerichtliche Ahndung
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. Oktober 1976 - AnwSt (R) 5/76 - (insoweit in BGHSt 27, 34 nicht veröffentlicht) entschieden, daß sitzungspolizeiliche Ordnungsmaßnahmen nach § 176 GVG eine Ahndung des zu der Maßnahme führenden Verhaltens nicht hindern. - BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
Gebot der Sachlichkeit
Als standeswidrig hat er darüber hinaus Äußerungen bezeichnet, deren einziger Zweck die Diffamierung anderer ist, wie die Stellung haltloser Strafanzeigen gegen einen Richter (BGHSt 27, 34, 40) [BGH 25.10.1976 - AnwSt R 5/76], die ohne objektive Anhaltspunkte aufgestellte Behauptung, ein Staatsanwalt habe bewußt gegen seine Dienstpflichten verstoßen (BGH, Urteil vom 12. November 1979 - AnwSt (R) 8/79), massive Angriffe auf die Ehre von Richtern, Anwälten und Parteien (BGH, Urteil vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 17/86) oder pauschale Herabsetzungen von staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86). - BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 11/86
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufgabe einer Kanzlei - …
Seine Äußerungen, die staatliche und gesellschaftliche Organe pauschal diffamieren - die Bezeichnung von Richtern als Figuren und als Vollstrecker der Vernichtungsstrategie der politischen Polizei, die Qualifizierung der Justiz als braune Justiz, als kriminelle Vereinigung und als Marionette des Staatsschutzapparates, die Terrorurteile verhängt, die Verunglimpfung des Bundesgerichtshofs als braunen Gangsterhaufen und die Abwertung der Anwälte als käuflich, die Geldschneiderei begehen - sind derart grob unsachlich, daß sie einem zur Sachlichkeit verpflichteten Rechtsanwalt als standeswidrig angelastet werden müssen (vgl. BGHSt 27, 34, 30), selbst wenn er die Äußerungen - wie hier - in einem gegen ihn geführten Strafverfahren macht. - OLG Köln, 23.08.1985 - Ss 465/85
Zurückweisung eines Verteidigers wegen nicht angemessener Kleidung
In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß ein Rechtsanwalt bei grundsätzlicher Weigerung, in Robe aufzutreten, vom Gericht für die betreffende Sitzung zurückgewiesen werden kann (vgl. BVerfGE 28, 21; ... BGHSt 27, 34, 38; BayVerfGH AnwBl 1972, 228; KG NJW 1970, 482 und JR 1977, 172; OLG Karlsruhe NJW 1977, 309).