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   BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76   

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BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76 (https://dejure.org/1976,209)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1976 - 4 StR 266/76 (https://dejure.org/1976,209)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1976 - 4 StR 266/76 (https://dejure.org/1976,209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer Ordnungswidrigkeiten - Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Handlungsidentität im Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1975) § 19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 66
  • NJW 1977, 442
  • MDR 1977, 331
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 12.10.1973 - 1 Ss (B) 203/73
    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 1973 - 1 Ss (B) 203/73 - (VRS 46, 194, 197) gehindert, der für den Fall des Zusammentreffens von während derselben Fahrt begangenen Dauerordnungswidrigkeiten nach der StVZO (Fahren mit einem überladenen Kraftfahrzeug bei fehlender Betriebsbereitschaft der Dauerbremse) mit dem Verstoß gegen das Überholverbot des § 5 StVO Tatmehrheit angenommen hat.

    Abweichend von der dargelegten Rechtsauffassung stellt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VRS 46, 194, 197) demgegenüber ohne weitere Begründung bei der Annahme von Tatmehrheit zwischen Überladung (§ 34 Abs. 2 StVZO) und fehlender Betriebsbereitschaft der Dauerbremse (§ 41 Abs. 15 StVZO) einerseits und dem Überholen im Überholverbot andererseits lediglich fest, die letztgenannte Tat sei "nur gelegentlich" der Fahrt mit dem überladenen und mit einem technischen Mangel behafteten Fahrzeug begangen worden.

  • BGH, 11.06.1974 - 4 StR 36/74

    Führen eines technisch nicht einwandfreien Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
    Diese Tätigkeit umfaßt, wie der Senat erst in neuerer Zeit (BGHSt 25, 338, 343) entschieden hat, nicht nur das "Inbewegungsetzen" für die jeweilige Fahrt, sondern auch die unmittelbar anschließende Teilnahme am Verkehr mit dem Fahrzeug, also das "Führen" des Fahrzeugs, das u.a. aus Kuppeln, Schalten, Lenken, Bremsen usw. besteht (BGH VRS 49, 177).
  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
    Bei der Zugrundelegung von Tateinheit ist die Beschränkung unwirksam; das Rechtsmittel erfaßt in diesem Falle das gesamte erstinstanzliche Urteil (RGSt 59, 317, 318; BGHSt 6, 229, 230 und BGHSt 21, 256, 258; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 327 Anm. 1 und 2).
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
    Bei der Zugrundelegung von Tateinheit ist die Beschränkung unwirksam; das Rechtsmittel erfaßt in diesem Falle das gesamte erstinstanzliche Urteil (RGSt 59, 317, 318; BGHSt 6, 229, 230 und BGHSt 21, 256, 258; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 327 Anm. 1 und 2).
  • RG, 28.04.1899 - 1158/99

    Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
    Vielmehr ist erforderlich, daß diejenige Handlung, die einen Tatbestand (ganz oder teilweise) verwirklicht, zugleich, d.h. wenigstens in einzelnen der ihr zugehörigen Willensbetätigungen, einen anderen Tatbestand ganz oder teilweise erfüllt (so grundlegend RGSt 32, 137, 140; BGHSt 18, 29, 32/33).
  • BGH, 14.04.1976 - 4 StR 155/76

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Tatmehrheit - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
    Zur Abgrenzung gegenüber den "nur gleichzeitigen", "nur gelegentlich" der Dauertat begangenen Verstößen, ist zu fordern, daß Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegen muß (vgl. Geerds, Lehre von den Konkurrenzen im Strafrecht -1961 - S. 277), daß das Dauerdelikt selbst einen tatbestandserheblichen Tatbeitrag zu dem anderen Delikt abgibt (BGH, Beschluß vom 14. April 1976 - 4 StR 155/76).
  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
    Vielmehr ist erforderlich, daß diejenige Handlung, die einen Tatbestand (ganz oder teilweise) verwirklicht, zugleich, d.h. wenigstens in einzelnen der ihr zugehörigen Willensbetätigungen, einen anderen Tatbestand ganz oder teilweise erfüllt (so grundlegend RGSt 32, 137, 140; BGHSt 18, 29, 32/33).
  • RG, 17.09.1925 - III 232/25

    1. Trifft, wenn bei der ohne Besitz des erforderlichen Führerscheins

    Auszug aus BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
    Bei der Zugrundelegung von Tateinheit ist die Beschränkung unwirksam; das Rechtsmittel erfaßt in diesem Falle das gesamte erstinstanzliche Urteil (RGSt 59, 317, 318; BGHSt 6, 229, 230 und BGHSt 21, 256, 258; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 327 Anm. 1 und 2).
  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    Tateinheit in diesem Sinne ist gegeben, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 mit Bezugnahme u.a. auf RG, Urteil vom 28. April 1899 - Rep. 1158/99, RGSt 32, 137, 138 f.; BGH, Beschluss vom 11. November 1976 - 4 StR 266/76, BGHSt 27, 66, 67).
  • OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons

    Zur Abgrenzung gegenüber "nur gleichzeitig" oder "nur gelegentlich" einer Dauertat begangenen Verstößen ist es demnach erforderlich, dass Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegt (vgl. BGHSt 27, 66, 67).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Die für die Annahme von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB erforderliche Verknüpfung der Tatbestände hat der Bundesgerichtshof dabei allein in der Überlagerung der objektiven Ausführungshandlungen gesehen (BGH, Beschluss vom 11. November 1976 - 4 StR 266/76, BGHSt 27, 66, 67; vgl. dazu auch RG, Urteil vom 14 15 16 28. April 1899 - Rep. 1158/99, RGSt 32, 137, 138 f.).

    Eine Einschränkung der Annahme von Tateinheit ergibt sich auch nicht aus dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs formulierten Erfordernis der Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1976 - 4 StR 266/76, BGHSt 27, 66, 67 unter Bezugnahme auf Geerds, Zur Lehre von den Konkurrenzen im Strafrecht, 1961, S. 277).

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Andererseits ist Tateinheit durch die Teilidentität der verwirklichten Tatbestände gekennzeichnet (BGHSt 27, 66, 67).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Maßgeblich ist mithin die Identität der Ausführungshandlung in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil; die konkrete, den einen Tatbestand erfüllende Handlung muss zugleich auch zu dem anderen Delikt einen tatbestandserheblichen Beitrag abgeben (BGH, Beschluss vom 11. November 1976 - 4 StR 266/76, BGHSt 27, 66, 67).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Die jeweiligen tatbestandlichen, § 152 a StGB verletzenden Ausführungshandlungen sind nämlich nicht in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67); dagegen vermögen der Umstand, daß der Angeklagte den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat, ein einheitliches Ziel oder Motiv, eine Teilidentität von Vorbereitungshandlungen oder eine Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; 43, 317, 319; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 18 ff.).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Maßgeblich ist mithin die Identität der Ausführungshandlung in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil; die konkrete, den einen Tatbestand erfüllende Handlung muss zugleich auch zu dem anderen Delikt einen tatbestandserheblichen Beitrag abgeben (BGH, Beschluss vom 11. November 1976 - 4 StR 266/76, BGHSt 27, 66, 67).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszugehen ist davon, daß nach gesicherter Rechtsprechung Tateinheit nur dann in Betracht kommt, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (RGSt 32, 137, 138 f.; BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67; 33, 163, 165).
  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03

    Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne

    Zur Abgrenzung gegenüber möglicherweise "nur gleichzeitigen", "nur gelegentlich" einer Dauertat begangenen Verstößen, ist zu fordern, dass Identität in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil vorliegen muss, dass das Dauerdelikt selbst einen tatbestandserheblichen Tatbeitrag zu dem jeweiligen anderen Verstoß bildet (vgl. BGH VRs 52, 129 = BGHSt 27, 66 = NJW 1977, 442; BGH NStZ 1981, 401 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92

    Zur Inbetriebsetzung eines nichtzugelassenen Fahrzeugs durch Missbrauch von roten

    Dementsprechend liegt ein im Sinne der Vorschrift einheitliches Tatgeschehen vor, wenn sich verschiedene (mögliche) Verkehrsverstöße wenigstens in Teilen ihrer Ausführungshandlungen überlagern, d. h. wenn einzelne der einem Tatbestand zugeordneten Willensbetätigungen auch einen anderen Tatbestand ganz oder teilweise erfüllen (BGH VRS 52, 129).

    Nach §§ 18 Abs. 1, 69 a Abs. 2 Nr. 3 StVZO handelt ordnungswidrig, wer "ein Kraftfahrzeug ... ohne die erforderliche Zulassung ... auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt." Das Tatbestandsmerkmal ,,in Betrieb setzen" bezeichnet dabei nicht nur das In-Bewegung-Bringen des Fahrzeuges zu Beginn der jeweiligen Fahrt, sondern auch die daran anschließende weitere Teilnahme am Verkehr (BGHSt 25, 341 ff), so daß in Fällen der vorliegenden Art eine Dauerordnungswidrigkeit gegeben ist (BGH VRS 52, 129).

    Es ist also eine Teilidentität der (angenommenen) tatbestandlichen Ausführungshandlungen gegeben, die zur Tateinheit führt (BGH VRS 52, 129).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

  • OLG Zweibrücken, 14.11.2023 - 1 ORbs 2 SsBs 29/23

    Tatmehrheit bei Verkehrsverstößen gegen Verkehrsvorschriften während einer Fahrt

  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/06

    Straßenverkehrsstrafrecht: Abstandsmessung durch Schätzung nachfahrender

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 4 Ss 596/06

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten: Tateinheit zwischen Nichtanlegen des

  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 453/20

    Betäubungsmittelstraftaten (konkurrenzrechtliche Beurteilung: gleichartige

  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 91/20

    Tateinheit durch Überlagerung der objektiven Ausführungshandlungen beim

  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 65/19

    Tateinheit durch die Überlagerung von Ausführungshandlungen im

  • OLG Zweibrücken, 19.01.2021 - 1 OWi 2 SsRs 175/20

    Verkehrsordnungswidrigkeit durch Inbetriebnahme eines zulassungsfreien

  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

  • OLG Zweibrücken, 08.08.2001 - 1 Ss 182/01

    Geschwindigkeitsbegrenzer; Geschwindigkeitsbegrenzung; Lastkraftwagen; Lkw;

  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/05

    Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Feststellungen; Anforderungen; Polizeibeamte;

  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94

    Konkurrenzen - Freiheitsberaubung - Vergewaltigung - Tateinheit

  • AG Sondershausen, 07.07.2004 - 495 Js 5094/04

    Tatmehrheit bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und

  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 44/83

    Strafbarkeit wegen Menschenhandels - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

  • OLG Hamm, 16.12.1997 - 3 Ss OWi 1272/97

    Durchentscheidung, Sicherung von Ladung, Tateinheit, Überladung,

  • BGH, 24.06.1983 - 1 StR 390/83

    Geeignetheit der Verbindung zweier Strafverfahren

  • BGH, 30.06.1978 - 2 StR 291/78

    Vorliegen einer Einheit zwischen dem verbotenen Führen einer Schusswaffe als

  • BGH, 01.02.1977 - 4 StR 676/76

    Zur Tathandlung bei Überlagerung von Freiheitsberaubung und Vergewaltigung

  • OLG Schleswig, 16.03.2021 - I OLG 40/21
  • BGH, 20.12.1979 - 4 StR 488/79

    Gerichtliche Pflicht zur Überprüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten bei

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