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   BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78   

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BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78 (https://dejure.org/1978,1808)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1978 - 2 StR 368/78 (https://dejure.org/1978,1808)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 368/78 (https://dejure.org/1978,1808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene - Unrichtige oder unvollständige Angaben zwecks Erschleichung von Rechten oder Vergünstigungen - Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz - Vertriebenenstatus eines Sowjetzonenflüchtlings - Auswirkungen durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 155
  • NJW 1979, 503
  • MDR 1979, 153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.10.1955 - III C 116.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
    Der Vertriebenenstatus war, wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat, auch unberührt davon geblieben, daß der Angeklagte Polen nach dem Krieg nicht wegen seiner deutschen Volkszugehörigkeit verlassen und später sogar die israelische Staatsangehörigkeit erworben hatte (vgl. BVerwG NJW 1956, 276; Ehrenforth, a.a.O., Anm. 7 zu § 1 und Vorbemerkungen vor § 9; Werber/Bode/Ehrenforth, a.a.O.; Leitreiter, a.a.O.).
  • BGH, 31.01.1956 - 5 StR 472/55

    Tateinheit bei Erschleichen von Vergünstigungen für Vertriebene und versuchtem

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
    In seiner Entscheidung BGHSt 9, 30, 31 (= NJW 1956, 556 f) hat er nur beiläufig, allerdings schon unter Bezug auf den bei Werber/Bode/Ehrenforth a.a.O. vertretenen Standpunkt, anklingen lassen, daß seiner Meinung nach § 98 BVFG nur den Täter (Betrüger) trifft, der in Wahrheit nicht Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling ist.
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
    Schuld- und Strafausspruch sind mit einwandfreien Erwägungen begründet (vgl. dazu BGHSt 8, 301, 313; 2, 129, 131, 132 = NJW 1952, 512. = LM Nr. 9 zu § 154).
  • BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
    Es fehlt nämlich an einem Anhaltspunkt dafür, daß der Konsulatsbeamte in diesem Falle für die Annahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständig war, wie es für den Tatbestand des § 156 StGB erforderlich ist (vgl. RGSt 75, 399, 400; BGHSt 7, 1; 13, 154; 17, 303; BGH GA 1973, 109).
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
    Schuld- und Strafausspruch sind mit einwandfreien Erwägungen begründet (vgl. dazu BGHSt 8, 301, 313; 2, 129, 131, 132 = NJW 1952, 512. = LM Nr. 9 zu § 154).
  • BGH, 16.06.1959 - 5 StR 652/58
    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
    Es fehlt nämlich an einem Anhaltspunkt dafür, daß der Konsulatsbeamte in diesem Falle für die Annahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständig war, wie es für den Tatbestand des § 156 StGB erforderlich ist (vgl. RGSt 75, 399, 400; BGHSt 7, 1; 13, 154; 17, 303; BGH GA 1973, 109).
  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
    Es fehlt nämlich an einem Anhaltspunkt dafür, daß der Konsulatsbeamte in diesem Falle für die Annahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständig war, wie es für den Tatbestand des § 156 StGB erforderlich ist (vgl. RGSt 75, 399, 400; BGHSt 7, 1; 13, 154; 17, 303; BGH GA 1973, 109).
  • RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41

    Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78
    Es fehlt nämlich an einem Anhaltspunkt dafür, daß der Konsulatsbeamte in diesem Falle für die Annahme einer eidesstattlichen Versicherung zuständig war, wie es für den Tatbestand des § 156 StGB erforderlich ist (vgl. RGSt 75, 399, 400; BGHSt 7, 1; 13, 154; 17, 303; BGH GA 1973, 109).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Oktober 1978 (2 StR 368/78, BGHSt 28, 155, 160) entschieden, dass eine Strafbarkeit dann nicht in Betracht komme, wenn ein Antragsteller zwar unrichtige Angaben mache, auf die damit erstrebten Leistungen aber tatsächlich ein Anspruch bestehe.
  • OLG Nürnberg, 20.06.2016 - 1 OLG 8 Ss 65/16

    Strafbarkeit nach § 42 StAG bei falschen Angaben zu Vorstrafen

    b) Zu § 98 BVFG war und ist es die Ansicht der Rechtsprechung und des Schrifttums, dass ein Anspruch des Antragstellers auf die Leistung den Tatbestand entfallen lässt (siehe BGHSt 28, 155 [159 f.]; BayObLG JR 1962, 113 [ebd.]; Herzog/Westphal, NomosKommentar Bundesvertriebenengesetz, 2. Auflage, § 98 Rn. 1 - abgerufen über beck-online).

    Dem entsprach und entspricht die Ansicht der Kommentare (siehe Wache Erbs/Kohlhaas, Loseblattsammlung mit Stand Januar 2016, BVFG § 98 Rn. 1 f. Nachweise zu älteren Kommentaren bei BGHSt 28, 155 [158 f.]).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 2 VAs 1/90

    Anwesenheit ausländischer Beamte bei inländischen Wohnungsdurchsuchungen;

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