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   BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78   

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https://dejure.org/1978,254
BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78 (https://dejure.org/1978,254)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1978 - 1 StR 448/78 (https://dejure.org/1978,254)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78 (https://dejure.org/1978,254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen Verhinderung fehlender Unterschrift eines Richters - Vorliegen eines tatsächlichen Verhinderungsgrundes und Überprüfbarkeit in der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 275

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 194
  • NJW 1979, 1310 (Ls.)
  • NJW 1979, 663
  • MDR 1979, 330
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 132/78

    Notwendigkeit der Überbringung des vollständigen Urteils zur Geschäftsstelle

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
    Die einmal eingetretene Fristversäumung kann nicht rückwirkend ungeschehen gemacht werden (BGHSt 27, 334, 335; BGH, Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 132/78 -).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
    Das Urteil ist nicht vollständig, weil es nur von zwei Berufsrichtern unterschrieben worden ist, ohne daß ein Verhinderungsgrund für den dritten vorgelegen hat (vgl. BGHSt 26, 247, 248).
  • BGH, 10.01.1978 - 2 StR 654/77

    Einordnung einer vom Berichterstatter vorweg unterzeichneten Urkunde -

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
    Die einmal eingetretene Fristversäumung kann nicht rückwirkend ungeschehen gemacht werden (BGHSt 27, 334, 335; BGH, Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 132/78 -).
  • RG, 03.11.1927 - II 895/27

    Welche Bedeutung hat es für das Berufungsverfahren, wenn das angefochtene Urteil

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
    Die von Gollwitzer (in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 275 Rdn. 37) und von Kleinknecht (StPO 33. Aufl. § 275 Rdn. 12 unter Berufung auf RGSt 61, 399) vertretene Meinung, daß die fehlende Unterschrift nachgeholt werden könne, berücksichtigt nicht die Neufassung des § 275 StPO durch das 1. StVRG.
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14

    Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender

    Fehlt die Angabe des Verhinderungsgrundes, entfaltet der Verhinderungsvermerk die Wirkungen des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nur, wenn tatsächlich ein Verhinderungsgrund vorliegt (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78, NJW 1979, 663; BGH, NJW 1980, 1849, 1850; BAG, NJW 2010, 2300).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Die Unterschrift kann nach überwiegender Ansicht nach Ablauf dieser Frist nicht mehr nachgeholt werden (BGHSt 28, 194; BGH NStZ-RR 2000, 237; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 275 Rn. 36 Fn. 142 m.w.N. aus der Rspr. des BGH; OLG Hamm , Beschluss vom 10.01.2013 - 3 RBs 296/12 -, juris; KK-Greger, StPO, a.a.O., § 275 Rn. 57; vgl. auch OLG Celle StraFo 2012, 21; aA LR-Stuckenberg, a.a.O., § 275 Rn. 36).
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Es war jedoch nicht vollständig, weil es nur von zwei Berufsrichtern, der Vorsitzenden und einem der Beisitzer, unterzeichnet worden ist, ohne daß ein Verhinderungsgrund für den dritten vorgelegen hat (vgl. BGHSt 28, 194, 195; 26, 247, 248).

    Die "Unerreichbarkeit" am letzten Tag der Urteilsabsetzungsfrist stellt als solche noch keinen Verhinderungsgrund im Sinne des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO dar (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195; Engelhardt in KK StPO 2. Aufl. § 275 Rdn. 34).

    Dies hat zur Folge, daß im Revisionsverfahren auf die entsprechende Verfahrensrüge hin die Nachprüfung, ob der betreffende Richter verhindert war, auch in tatsächlicher Hinsicht eröffnet ist (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

    Der sonst geltende Grundsatz, daß die Feststellung des Vorsitzenden über den Verhinderungsgrund in den tatsächlichen Voraussetzungen nicht nachprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1961, 782), erfährt insoweit eine Ausnahme (BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

    War absehbar, daß der Urteilsentwurf erst am letzten Tag der Frist fertiggestellt würde, hätte die Vorsitzende die beteiligten Richter rechtzeitig darauf hinweisen können, daß sie sich zur Unterzeichnung, einem unaufschiebbaren Dienstgeschäft, bereithalten müssen (BGHSt 28, 194, 195; Engelhardt aaO).

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