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   BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78   

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https://dejure.org/1979,532
BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78 (https://dejure.org/1979,532)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1979 - 1 StR 575/78 (https://dejure.org/1979,532)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78 (https://dejure.org/1979,532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes - Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 22 Nr. 4, § 338 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 262
  • BGHSt 28, 362
  • NJW 1979, 2160
  • MDR 1979, 414
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes

    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Ob die hier allein in Betracht kommende Mitwirkung eines bereits in diesem Verfahrensstadium von Gesetzes wegen ausgeschlossenen Richters auch ohne dahingehende Verfahrensrüge zu überprüfen wäre (vgl. RGSt 55, 113; BGH, Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54 - und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77; unentschieden BGHSt 10, 278, 280; ablehnend Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 22 Rdn. 95), kann dahingestellt bleiben.

    Daraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, § 22 Nr. 4 StPO u.U. auch anzuwenden, wenn es an der für den Normalfall vorausgesetzten Verfahrenseinheit fehlt (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77).

    Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (vgl. BGHSt 9, 193; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77).

  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen und bedingt damit, daß sogar bei durch gemeinsamen Eröffnungsbeschluß verbundenen Strafsachen das gesamte Verfahren von vornherein als eine Sache im Sinne des § 22 Nr. 4 StPO anzusehen ist (BGHSt 14, 219, 222 zu § 22 Nr. 1 StPO; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 22 Rdn. 73).

    Allerdings ist diese Vorschrift, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, keineswegs nur dazu da, das Strafverfahren gegen eine aus früherer anderweitiger Tätigkeit abzuleitende Voreingenommenheit des Richters zu schützen, sondern auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (RGSt 28, 51, 54; 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 194; 14, 219, 222).

  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Allerdings ist diese Vorschrift, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, keineswegs nur dazu da, das Strafverfahren gegen eine aus früherer anderweitiger Tätigkeit abzuleitende Voreingenommenheit des Richters zu schützen, sondern auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (RGSt 28, 51, 54; 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 194; 14, 219, 222).

    Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (vgl. BGHSt 9, 193; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77).

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Zwar dient § 55 StGB dem Zweck, solche Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach den §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung noch nachträglich bei der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe zu berücksichtigen, um den Täter im Ergebnis weder besser noch schlechter zu stellen (vgl. BGHSt 15, 66, 69; 17, 173).
  • BGH, 29.03.1960 - 4 StR 29/60

    Unerlaubtes Führen eines akademischen Grades - Verwirkung der Rüge durch

    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Weiterhin gehören zur Sache alle Verfahrensabschnitte von den Vorermittlungen über die Hauptverhandlung bis zum Wiederaufnahmeverfahren (RGSt 30, 70, 71/72; BGHSt 14, 223 zu § 22 Nr. 5 StPO; vgl. ferner RGSt 68, 175 - Ergänzungsurteil).
  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Zwar dient § 55 StGB dem Zweck, solche Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach den §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung noch nachträglich bei der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe zu berücksichtigen, um den Täter im Ergebnis weder besser noch schlechter zu stellen (vgl. BGHSt 15, 66, 69; 17, 173).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73

    Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen und bedingt damit, daß sogar bei durch gemeinsamen Eröffnungsbeschluß verbundenen Strafsachen das gesamte Verfahren von vornherein als eine Sache im Sinne des § 22 Nr. 4 StPO anzusehen ist (BGHSt 14, 219, 222 zu § 22 Nr. 1 StPO; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 22 Rdn. 73).
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 283/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Ob die hier allein in Betracht kommende Mitwirkung eines bereits in diesem Verfahrensstadium von Gesetzes wegen ausgeschlossenen Richters auch ohne dahingehende Verfahrensrüge zu überprüfen wäre (vgl. RGSt 55, 113; BGH, Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54 - und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77; unentschieden BGHSt 10, 278, 280; ablehnend Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 22 Rdn. 95), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Ob die hier allein in Betracht kommende Mitwirkung eines bereits in diesem Verfahrensstadium von Gesetzes wegen ausgeschlossenen Richters auch ohne dahingehende Verfahrensrüge zu überprüfen wäre (vgl. RGSt 55, 113; BGH, Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54 - und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77; unentschieden BGHSt 10, 278, 280; ablehnend Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 22 Rdn. 95), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
    Der Annahme einer solchen Identität steht weder das Vorhandensein von materiell-rechtlicher Tatmehrheit noch das Vorliegen mehrer selbständiger Taten im Sinne von § 264 StPO (vgl. hierzu BGHSt 23, 141, 148) entgegen (BGH GA 68, 280; Kleinknecht, StPO 33. Aufl. § 22 Rdn. 12).
  • RG, 05.12.1895 - 3767/95

    Liegt eine Kontrebande schon dann vor, wenn die Einfuhr eines Gegenstandes nur an

  • RG, 28.03.1923 - III 158/23

    Schließt die gegenüber einem Teilnehmer entfaltete Tätigkeit als Beamter der

  • RG, 04.05.1897 - 1392/97

    1. Darf ein in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommener Richter in dem

  • RG, 24.02.1888 - 338/88

    1. Bedingt die Vernehmung eines Zeugen in der Voruntersuchung auch dann die

  • RG, 19.06.1925 - I 243/25

    1. Ist ein Beamter der Staatsanwaltschaft, der sich mit einer Strafsache nur zum

  • BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes (vorheriges Tätigwerden in der

    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch solche Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91 und vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 263 mwN).

    Sie ist vielmehr auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 194 f.; Beschluss vom 12. August 2010 - 4 StR 378/10, NStZ 2011, 106).

    Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 195).

  • OLG Hamm, 28.12.2017 - 4 RVs 158/17

    Veranstaltung unter freiem Himmel unterfällt auch bei Eintrittsgeld § 27

    Danach richtet sich die Höhe eines Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, wobei die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung maßgebend sind (BGHSt 28, 362).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch solche Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen (vgl. zu alldem BGHSt 28, 262, 263 ff. mit zahlr. weiteren Nachweisen).
  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Der Annahme einer solchen Identität steht weder das Vorhandensein von materiell-rechtlicher Tatmehrheit noch das Vorliegen mehrerer selbständiger Taten im Sinne von § 264 StPO entgegen (vgl. BGH-Urteil vom 16. Januar 1979 1 StR 575/78, NJW 1979, 2160).
  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 108/04

    Gesetzlicher Ausschluss eines Richters wegen anwaltlicher Tätigkeit

    Ein Tätigwerden des Richters für die Partei in einer anderen Sache, das hier allenfalls in Betracht kommen kann, füllt einen gesetzlichen Ausschließungsgrund nicht aus (vgl. BGHSt 28, 262, 265, zu § 22 Nr. 4 StPO).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22

    Rüge fehlerhafter Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Inhaltliche Anforderungen

    Das Ablehnungsgesuch und der dieses ablehnende Gerichtsbeschluss sind wörtlich, zumindest aber ihrem gesamten Inhalt nach mitzuteilen (BGH NJW 1979, 2160; OLG Düsseldorf NJW 1992, 585).
  • OLG Celle, 08.03.2019 - 3 Ws 26/19

    Kostenerstattungspflicht für persönlich veranlasste Aufwendungen durch

    Der Beschwerdeführer muss daher zumindest das Ablehnungsgesuch und den zurückweisenden Gerichtsbeschluss dem ganzen Inhalt nach mitteilen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 338 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Daß Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet, hat der Bundesgerichtshof zu § 22 Nr. 4 StPO bereits mehrfach entschieden (vgl. BGHSt 9, 193; BGH GA 1968, 280; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 und BGHSt 28, 262, 265; a.A. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 22 Rdn. 31 ff).
  • OLG Bamberg, 24.04.2007 - 1 W 35/07

    Gesetzlicher Richter; Zuständigkeit; Ablehnungsgrund

    Dies entspricht zum einen nicht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung (LG Würzburg Beschluss vom 07.06.1978, Az. SA III 22/78; OLG Bremen in NStZ 1991, 95: Befangenheit verneinend nach Aufhebung und Zurückverweisung im Strafprozess; OLG Zweibrücken in Rpfleger 2000, 236: Befangenheit verneinend bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses durch den zugleich als Ermittlungsrichter tätigen Zivilrichter; BGH NJW 1979, 2160: Befangenheit verneinend für den in einem früheren Strafverfahren als Staatsanwalt tätigen Strafrichter bei Gesamtstrafenbildung) und Literatur (Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Auflage, § 42 Rdnr. 15; Thomas/Putzo, ZPO 26. Auflage, § 42 Rdnr. 13), zum anderen steht die zum Teil vertretene gegenteilige Auffassung (so wohl Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 65. Auflage, § 42 Rdnr. 24 und Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Auflage, § 42 Rdnr. 11) in Widerspruch zur Gesetzessystematik von Ausschluss- und Ablehnungsgründen in den §§ 41 ff. ZPO.
  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

    Dazu hat der Beschwerdeführer in der Regel wörtlich, zumindest aber dem ganzen Inhalt nach, das Ablehnungsgesuch und den ablehnenden Gerichtsbeschluss mitzuteilen (BGH StV 1996, 2; NJW 1979, 2160; KK-Pfeiffer, a. a. O., § 28 Rn. 6; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 29), ferner den Inhalt der dienstlichen Äußerung nach § 26 Abs. 3 StPO (BGH StV 96, 2), außerdem sonstiges zum Verständnis der Rüge erforderliches Vorbringen (Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 29).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 5 WF 160/10

    Richterablehnung: Befangenheit wegen Vorbefassung als Rechtsanwalt für eine

  • OLG Stuttgart, 08.03.1988 - 3 Ws 55/88

    Ausschluß eines Richters; Befangenheit; Tätigkeit als Staatsanwalt; Gesamtstrafe

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