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   BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79 (S)   

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BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79 (S) (https://dejure.org/1979,319)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1979 - 3 StR 14/79 (S) (https://dejure.org/1979,319)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1979 - 3 StR 14/79 (S) (https://dejure.org/1979,319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit eines Verfahrens - Aufnahme der Personalien von Zuhörern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • opus-bayern.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 88a StGB in Aktion: über Geburt, Leben und Sterben eines Maulkorb-Paragraphen (Prof. Dr. Johannes Feest-Hilgenreiner; 2007)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 312
  • NJW 1979, 1556
  • MDR 1979, 509
  • NStZ 1981, 297
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Das Protokoll über eine Hauptverhandlung bildet eine Einheit, auch wenn diese sich über mehrere Sitzungstage erstreckt (BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGHSt 16, 306, 307).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Der Ausstrahlungswirkung von Artikel 5 Abs. 1 GG auf dieses Gesetz (BVerfGE 7, 198, 208; 12, 113, 124; 20, 162, 177) hat der Gesetzgeber durch eine Fassung, welche die Anwendbarkeit der Strafvorschrift auf gewaltfördernde Handlungen beschränkt, und dadurch Rechnung getragen, daß sozialadäquate, nicht zuletzt der Berichterstattung dienende Schriften und Handlungen, von der Strafbarkeit freigestellt sind (§ 88 a Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 3 StGB).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Die Verwendung allgemeiner Begriffe, die formal nicht allgemeingültig umschrieben werden können und deshalb der Deutung durch den Richter bedürfen, ist jedoch verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder auf Grund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen läßt, so daß der einzelne die Möglichkeit hat, den durch die Strafnorm geschützten Wert sowie das Verbot bestimmter Verhaltensweisen zu erkennen und die staatliche Reaktion vorauszusehen (BVerfGE 45, 363, 371, 372).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Der Ausstrahlungswirkung von Artikel 5 Abs. 1 GG auf dieses Gesetz (BVerfGE 7, 198, 208; 12, 113, 124; 20, 162, 177) hat der Gesetzgeber durch eine Fassung, welche die Anwendbarkeit der Strafvorschrift auf gewaltfördernde Handlungen beschränkt, und dadurch Rechnung getragen, daß sozialadäquate, nicht zuletzt der Berichterstattung dienende Schriften und Handlungen, von der Strafbarkeit freigestellt sind (§ 88 a Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 3 StGB).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Der Ausstrahlungswirkung von Artikel 5 Abs. 1 GG auf dieses Gesetz (BVerfGE 7, 198, 208; 12, 113, 124; 20, 162, 177) hat der Gesetzgeber durch eine Fassung, welche die Anwendbarkeit der Strafvorschrift auf gewaltfördernde Handlungen beschränkt, und dadurch Rechnung getragen, daß sozialadäquate, nicht zuletzt der Berichterstattung dienende Schriften und Handlungen, von der Strafbarkeit freigestellt sind (§ 88 a Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 3 StGB).
  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Bei der danach gebotenen engen Auslegung des § 88 a StGB ist zu berücksichtigen, daß die Vorschrift - wie § 130 a StGB und anders als andere Tatbestände, welche die verfassungsfeindliche Einwirkung auf Dritte unter Strafe stellen (vgl. § 89 StGB: hierzu BGHSt 27, 353, 354) - auf die Form des Einwirkungsmittels - Schriften werden in Absatz 1, mündliche Äußerungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 erfaßt - besonders abhebt.
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Da § 140 StGB ebensowenig wie § 88 a StGB die bloße Gesinnung bestrafen, sondern verhindern will, daß durch das Gutheißen von Straftaten ein "psychisches Klima" geschaffen wird, in dem schwere Gewalttaten gedeihen können, wurde der Begriff der Billigung schon vor Inkrafttreten des § 88 a StGB in gesicherter Auslegung (BGHSt 22, 282, 286; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 140 Rdn 4; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 140 Rdn 5) nur dann als erfüllt angesehen, wenn diese in einer für andere wahrnehmbaren Form erklärt worden ist.
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Die bloße Behauptung, das Protokoll sei fehlerhaft zustande gekommen , reicht hierzu nicht aus, denn das Urteil beruht auf den Vorgängen in der Hauptverhandlung, nicht auf der Niederschrift (BGHSt 7, 162, 163; 19, 273, 276; Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 658/75).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Die bloße Behauptung, das Protokoll sei fehlerhaft zustande gekommen , reicht hierzu nicht aus, denn das Urteil beruht auf den Vorgängen in der Hauptverhandlung, nicht auf der Niederschrift (BGHSt 7, 162, 163; 19, 273, 276; Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 658/75).
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 658/75

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
    Die bloße Behauptung, das Protokoll sei fehlerhaft zustande gekommen , reicht hierzu nicht aus, denn das Urteil beruht auf den Vorgängen in der Hauptverhandlung, nicht auf der Niederschrift (BGHSt 7, 162, 163; 19, 273, 276; Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 658/75).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

  • Drs-Bund, 15.01.1976 - BT-Drs 7/4582
  • Drs-Bund, 28.11.1974 - BT-Drs 7/2854
  • Drs-Bund, 11.11.1974 - BT-Drs 7/2772
  • OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 5/23

    Verwendung des sog. Z-Symbols, Strafbarkeit, Zuständigkeit, Bedeutung des Falles

    Ein Billigen im Sinne dieser Norm liegt in jeder ausdrücklichen oder konkludenten Erklärung, die erkennbar auf eine konkrete Tat bezogen ist und mit der diese Tat für andere wahrnehmbar gutgeheißen oder befürwortet wird (BGHSt 28, 312 ff).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer

    Daher wird die bloße Befürwortung von Straftaten vom Tatbestand nicht erfasst, erforderlich ist vielmehr eine hierüber hinausgehende bewusst-finale Erklärung an die Motivation anderer, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312 (314); 31, 16 (22); 32, 310 (311 ff.)).

    Erst zu diesem Zeitpunkt liegt den potenziellen Adressaten des Aufrufs eine realisierbare Handlungsanweisung vor, erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine unmittelbare Erklärung an deren Motivation, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312 (314)).

  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Ausreichend ist auch nicht die bloße Befürwortung von Straftaten, vielmehr ist eine hierüber hinausgehende bewusst-finale Einwirkung auf Andere mit dem Ziel erforderlich, in diesen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (vgl. BGHSt 28, 312 ff.; BGHSt 32, 310 f.).

    Der BGH hat in langjährig gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 28, 312 ff.; 32, 310 f.) immer wieder betont, dass die Äußerung, eine Straftat sei begrüßenswert, erwünscht, notwendig oder unvermeidbar, ohne eine Verknüpfung mit einer deutlichen, unmittelbaren Motivierung und einem appellativ-imperativen Erklärungscharakter zur Begehung einer zeitlich und örtlich bestimmten Straftat lediglich eine Befürwortung von Straftaten ist, die den Tatbestand des § 111 StGB nicht erfüllt (vgl. auch LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 19).

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d.h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten setzt eine bestimmte Erklärung an die Motivation anderer voraus, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312, 314).

    Die Erklärung, eine Straftat sei begrüßenswert, notwendig oder unvermeidbar, ist, wenn in ihr nicht die Kundgebung liegt, einen anderen zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen bringen zu wollen (vgl. von Bubnoff aaO Rdn 9), keine Aufforderung zu Straftaten, sondern lediglich die Befürwortung von solchen (BGHSt 28, 312, 314).

  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Eine solche Auslegung würde den Begriff des Glücksspiels in dieser Vorschrift so unbestimmt machen, daß § 284 StGB mit dem aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Bestimmtheitsgebot unvereinbar wäre; dieses Gebot verlangt, daß jedermann vorhersehen kann, welches Handeln mit welcher Strafe bedroht ist, um sein Verhalten entsprechend einrichten zu können (BGHSt 23, 167, 171; 28, 312, 313 je m. w. Nachw.; vgl. auch Tröndle in LK, 10. Aufl. § 1 StGB Rdn. 12 ff; Eser in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 1 StGB Rdn. 20 ff).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d. h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

    Um auch in diesem Bereich eine unzulässige Überdehnung des Strafrechts, zumal zum Zwecke politischer Verfolgung, zu verhindern, ist für die Bestimmung der möglichen Wortbedeutung - auch unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgebots - in besonderem Maße auf die Erkennbarkeit und Verstehbarkeit für den Normadressaten abzuheben (vgl. BGHSt 28, 312, 313; Eser aaO).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79

    Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift

    Darin liegt die Befürwortung (BGHSt 28, 312, 314) von gemeingefährlichen Verbrechen im Sinne des § 126 Abs. 1 Nr. 6 StGB.

    Daß sich die künftigen Täter durch solche Straftaten in den Dienst bereits vorhandener Bestrebungen gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (BGHSt 28, 312, 316 f) stellen sollen, folgt allein schon aus dem Hinweis der Schrift, daß, wenn von Praxis und Technik des verdeckten Kampfes die Rede sei, "damit noch nicht Guerillakampf" gemeint sei.

    Demgegenüber ist bei § 88 a Abs. 1 StGB, was der Senat in BGHSt 28, 312, 315 näher dargelegt hat, die Gefährlichkeit der Schrift als solche maßgebend.

  • OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - Ausweisung;

    Im Falle der äußeren Sicherheit zielen solche Bestrebungen auf eine Erschütterung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik ab (vgl. zu allem BGH NStZ 1988, S. 215; BGH, Urt. v. 28.02.1979 - 3 StR 14/79 (S) - juris Rn. 16).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

  • AG Köln, 06.06.2023 - 523 Ds 38/23

    Aktivistin der Billigung von Straftaten schuldig gesprochen

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

  • VG Koblenz, 12.10.1995 - 2 K 616/95

    Angeln als zulässige Form des Fischfanges ; Aufsichtsklage gegen die Aufhebung

  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

  • VG Berlin, 16.07.2013 - 2 K 282.12

    Zugang zu Informationen zur Korruptionsbekämpfung

  • BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines

  • OLG Jena, 21.11.1994 - 1 Ss 71/93

    Öffentliche Aufforderung durch eine bestimmte Erklärung an die Motivation anderer

  • OLG Karlsruhe, 15.03.1988 - 4 Ss 214/87

    Volkszählung; Ordnungswidrigkeit; Mißachtung; Anordnung; Auskunft

  • OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 6/23

    Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine durch Verwendung des

  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00

    Öffentliche Aufforderung zur Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem

  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 1 Ss 215/05
  • OLG Köln, 17.09.1982 - 1 Ss 653/82
  • BGH, 27.06.1997 - StB 7/97
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