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   BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78   

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BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78 (https://dejure.org/1979,558)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78 (https://dejure.org/1979,558)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1979 - AnwSt (R) 15/78 (https://dejure.org/1979,558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme des mildesten Gesetzes bei Gesetzesänderung zu ehrengerichtlichen Maßnahmen für eine schuldhafte Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts vor dem Ehrengericht - Ermittlung des milderen Gesetzes hinsichtlich des Auschlusses eines Rechtsanwalts aus der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 340
  • BGHSt 28, 333
  • NJW 1979, 1895 (Ls.)
  • MDR 1979, 775
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft darf jedoch nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; EGE XII 68, 72; XIII 121, 123).

    Ein Ausschluß kommt jedoch nur in Frage (BGHSt 20, 73, 74 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]; EGE XIII, 121, 123), wenn gegenwärtig noch einer Gefährdung der Rechtspflege und einer Minderung des Ansehens der Anwaltschaft durch den Ausschluß des Beschwerdeführers aus der Anwaltschaft entgegengewirkt werden muß.

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Die von der Verteidigung aufgegriffenen Bedenken im Schrifttum (Husmann NJW 1970, 1070 ff) dagegen, daß die Berufspflichten der Rechtsanwälte in der Generalklausel des § 43 BRAO umschrieben seien, werden von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 77; 21, 206; EGE XII 68, 71) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 186, 203 f) nicht geteilt.

    Das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG gilt allerdings nicht nur für Kriminalstrafen, sondern für alle staatlichen Maßnahmen, die eine mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten enthalten (BVerfGE 26, 186, 203 f; 42, 261, 262 f [BVerfG 30.06.1976 - 2 BvR 435/76]), mithin auch für ehrengerichtliche Sanktionen.

  • BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Entsprechendes hat für die rückwirkende Verschärfung einer ehrengerichtlichen Maßnahme zu gelten (BGHSt 15, 227, 228 m.Nachw.).
  • BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62

    Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen

    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Die von der Verteidigung aufgegriffenen Bedenken im Schrifttum (Husmann NJW 1970, 1070 ff) dagegen, daß die Berufspflichten der Rechtsanwälte in der Generalklausel des § 43 BRAO umschrieben seien, werden von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 77; 21, 206; EGE XII 68, 71) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 186, 203 f) nicht geteilt.
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Maßgeblich ist vielmehr, welche Regelung in dem zu entscheidenden konkreten Einzelfall nach den besonderen Umständen die dem Täter günstigere Beurteilung zuläßt (BGHSt 20, 22, 25; 20, 74, 75; 26, 167, 170; RGSt 61, 76, 77; Tröndle in LK a.a.O. Rdn. 40; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 2 Rdn. 10; Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 2 Rdn. 25; Lackner, StGB 12. Aufl. § 2 Anm. 3 a).
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Maßgeblich ist vielmehr, welche Regelung in dem zu entscheidenden konkreten Einzelfall nach den besonderen Umständen die dem Täter günstigere Beurteilung zuläßt (BGHSt 20, 22, 25; 20, 74, 75; 26, 167, 170; RGSt 61, 76, 77; Tröndle in LK a.a.O. Rdn. 40; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 2 Rdn. 10; Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 2 Rdn. 25; Lackner, StGB 12. Aufl. § 2 Anm. 3 a).
  • BGH, 16.01.1967 - AnwSt (R) 10/66

    Auslagenerstattung im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Die von der Verteidigung aufgegriffenen Bedenken im Schrifttum (Husmann NJW 1970, 1070 ff) dagegen, daß die Berufspflichten der Rechtsanwälte in der Generalklausel des § 43 BRAO umschrieben seien, werden von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 77; 21, 206; EGE XII 68, 71) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 186, 203 f) nicht geteilt.
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Maßgeblich ist vielmehr, welche Regelung in dem zu entscheidenden konkreten Einzelfall nach den besonderen Umständen die dem Täter günstigere Beurteilung zuläßt (BGHSt 20, 22, 25; 20, 74, 75; 26, 167, 170; RGSt 61, 76, 77; Tröndle in LK a.a.O. Rdn. 40; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 2 Rdn. 10; Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 2 Rdn. 25; Lackner, StGB 12. Aufl. § 2 Anm. 3 a).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nach Art. 103 Abs. 2 GG auch die rückwirkende Strafverschärfung unzulässig (BVerfGE 25, 269).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM

    Auszug aus BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
    Das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG gilt allerdings nicht nur für Kriminalstrafen, sondern für alle staatlichen Maßnahmen, die eine mißbilligende hoheitliche Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten enthalten (BVerfGE 26, 186, 203 f; 42, 261, 262 f [BVerfG 30.06.1976 - 2 BvR 435/76]), mithin auch für ehrengerichtliche Sanktionen.
  • BGH, 25.04.1977 - AnwSt (R) 11/76

    Entzung der Rechtsanwaltszulassung aufgrund schuldhafter Verletzung anwaltlicher

  • RG, 14.12.1926 - I 793/26

    Zur Bestimmung des mildesten Gesetzes (§ 2 Abs. 2 StGB.), wenn die Tat nach § 218

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Berufsfreiheit stellt die ehrengerichtliche Rechtsprechung darauf ab, ob die Würdigung der Persönlichkeit und des Gesamtverhaltens zu der Prognose führt, daß der Betroffene als Rechtsanwalt untragbar ist (vgl. BGHSt 20, 73; 28, 333 (335)).
  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 8/84

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund

    An diesem Grundsatz hat der Senat auch festgehalten, nachdem der Gesetzgeber durch Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I 2181) den Katalog der ehrengerichtlichen Maßnahmen in § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO um das gegenüber der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft als Sanktion mildere (BGHSt 28, 333, 337 f) [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78] Verbot erweitert hat, für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren auf bestimmten Gebieten als Vertreter und Beistand tätig zu werden (Urteile vom 25. April 1977 - AnwSt (R) 11/76; vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82 - und vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 1/83).

    Der Ehrengerichtshof hat auch nicht verkannt, daß Ausnahmen von dem dargelegten Grundsatz möglich sind und auf Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft nur aufgrund einer Gesamtwürdigung des Falles erkannt werden darf, bei der die äußeren Folgen der Tat ebenso zu berücksichtigen sind wie die Persönlichkeit des Täters (BGHSt 28, 333, 335 [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78]; Senatsurteile vom 27. September 1982 - AnwSt (R) 7/82 - und vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82).

    Der Senat hat schon bisher entweder allgemein bei der Erörterung des Zwecks der Maßnahme (Urteil vom 12. Mai 1979 - AnwSt (R) 8/74 = EGE XIII 112, 113) oder bei der Überprüfung im Einzelfall das Gefährdungsmoment mit berücksichtigt (BGHSt 28, 333, 335) [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78].

    Eine Ausschließung kommt nur in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch einer Gefährdung der Rechtspflege und einer Minderung des Ansehens der Anwaltschaft durch den Ausschluß des Beschwerdeführers entgegengewirkt werden muß (Senatsurteil vom 5. März 1979 - AnwSt (R) 15/78, insoweit in BGHSt 28, 333 nicht abgedruckt).

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Der Tatrichter hat beachtet, daß von der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft abgesehen werden kann, wenn die Verhängung eines Vertretungsverbots im Sinne von § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO zur Ahndung des Pflichtverstoßes noch ausreicht (BGHSt 28, 333, 338) [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78].
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    Die der berufsgerichtlichen Sanktionierung unterliegenden Pflichtverstöße müssen dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitserfordernis nach Art. 103 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerfGE 42, 261, 262 f.; BGH, Urteil vom 5. März 1979 - AnwSt (R) 15/78, BGHSt 28, 333, 336; Jähnke in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 941, 950).
  • BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Er hat erwogen, ob die Pflichtverletzung anstelle der angeordneten Ausschließung mit einem zeitlichen Vertretungsverbot (§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO) geahndet werden kann (vgl. BGHSt 28, 333).

    Diese Darstellung läßt besorgen, daß sich der Ehrengerichtshof den Blick dafür verstellt hat, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden darf (BGHSt 28, 333, 335 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteile vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 15/82 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 21/84).

    Denn eine Ausschließung kommt nur in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch einer Gefährdung der Rechtspflege und einer Minderung des Ansehens der Anwaltschaft durch den Ausschluß des Beschwerdeführers entgegengewirkt werden muß (Senatsurteile vom 5. März 1979 - AnwSt (R) 15/78, insoweit in BGHSt 28, 333 nicht abgedruckt - und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 8/84).

  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 4/90

    Rechtsanwalt - Ehrengericht - Rückwirkungsverbot

    Nach § 146 Abs. 3 Satz 1 BRAO, § 354 a StPO in Verbindung mit dem auch für das Standesrecht geltenden Rechtsgrundsatz des § 2 Abs. 3 StGB hat das Revisionsgericht eine Gesetzesänderung zu berücksichtigen, wenn sie den Täter günstiger stellt oder stellen kann (Senatsurteil vom 25. April 1977 - AnwSt (R) 11/76 = EAS 1977, 33; BGHSt 28, 333, 337; vgl. auch BGHSt StGB § 2 III Gesetzesänderung 3).

    Deshalb läge hier bei der Verhängung einer höheren Geldbuße als der zur Zeit der Tat angedrohten kein Verstoß gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG mit enthaltene Verbot rückwirkender Maßnahmenverschärfung vor (vgl. BGHSt 28, 333, 336 f.).

  • BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83

    Rechtsmittel

    Auf die Revision des Rechtsanwalts hat der Senat diese Entscheidung des Ehrengerichtshofs durch Urteil vom 5. März 1979 - AnwSt (R) 15/78 (BGHSt 28, 333) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    Auf dieser Grundlage und aufgrund der neu zu treffenden Feststellungen zur Persönlichkeit des Rechtsanwalts wird der Ehrengerichtshof nach den Grundsätzen BGHSt 28, 333 umfassend nochmals zu prüfen haben, ob unter der Geltung des alten Rechts der Ausschluß des Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft noch in Frage käme und ob - falls ja - nach neuem Recht stattdessen ein befristetes Vertretungs- und Beistandsverbot als mildere Maßnahme zur Ahndung ausreicht.

  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84

    Annahme einer Standesverfehlung wegen entgeltlicher Vermittlung einer Scheinehe -

    Der Ehrengerichtshof hat beachtet, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden darf (BGHSt 28, 333, 335 [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78]; Senatsurteil vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 15/82).

    Bei dieser Sachlage ist der Hinweis auf die theoretisch mögliche, hier aber nicht in Frage kommende Ahndungsmöglichkeit nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO (BGHSt 28, 333, 335) [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78] entbehrlich.

  • BGH, 21.09.1981 - AnwSt (R) 9/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Der Tatrichter hat auch beachtet, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft (§ 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO) nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden darf (BGHSt 28, 333, 335 mit weiteren Nachweisen).

    Bei dieser Sachlage ist der Hinweis auf die theoretisch mögliche, hier aber nicht in Frage kommende Ahndungsmöglichkeit nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO (vgl. dazu BGHSt 28, 333, 335) entbehrlich.

  • BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87

    Gebot der Sachlichkeit

    Soweit dem Rechtsanwalt schuldhaftes Verhalten anzulasten ist, wird der neue Tatrichter eingehender als bisher zu prüfen haben, ob die Standesverstöße so gewichtig sind, daß sie mit dem Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft geahndet werden müssen oder ob eine mildere Maßnahme (vgl. auch BGHSt 28, 333, 335) [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78] angemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1987 - AnwSt (R) 9/87).
  • BGH, 20.07.1987 - AnwSt (R) 4/87
  • BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 26/92

    Keine Bestellung eines amtlichen Vertreters bei gegenständlich beschränktem

  • BGH, 27.06.1983 - AnwSt (R) 15/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92

    Sperrfrist - Notarrecht - Ernennung - Gebührenüberhebung

  • BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91

    Verhängung eines Vertretungsverbots gegen einen Rechtsanwalt wegen schuldhafter

  • BGH, 15.12.1997 - StbSt (R) 6/97

    Voraussetzungen der Anordnung der berufsgerichtlichen Maßnahme der Ausschließung

  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 19/84

    Prüfung im Strafverfahren getroffener tatsächlicher Feststellungen durch das

  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 21/82

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Pflichten - Rechtmäßigkeit einer

  • BGH, 25.06.1984 - AnwSt (R) 17/83

    Tatrichter - Wiedereintritt - Rechtsverletzung - Revision

  • BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 10/82

    Im Strafverfahren verhängtes Berufsverbot - Strafrechtliche Verfehlung eines

  • BGH, 30.11.1987 - AnwSt (R) 8/87

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 22/86

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Pflichten - Rechtmäßigkeit einer

  • BGH, 30.09.1985 - AnwSt (R) 11/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 26/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 2/86

    Verstoß gegen die Berufspflichten eines Rechtsanwalts - Verbindung zweier

  • BGH, 27.09.1982 - AnwSt (R) 7/82

    Rechtsmittel

  • AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
  • BGH, 27.09.1982 - AnwSt (R) 18/80

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 5/85

    Verbot der Betätigung als Vertreter oder Beistand auf dem Gebiet des Zivilrechts

  • BGH, 25.06.1984 - AnwSt (R) 1/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 16/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Standesvergehens durch einen Rechtsanwalt

  • BGH, 11.11.1985 - StbSt (R) 4/85

    Voraussetzungen für eine Bestellung zum Steuerberater - Verletzung des

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