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   BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78   

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https://dejure.org/1979,620
BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78 (https://dejure.org/1979,620)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1979 - 1 StR 503/78 (https://dejure.org/1979,620)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1979 - 1 StR 503/78 (https://dejure.org/1979,620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung - Rüge einer fehlerhaften Bildung einer Gesamtstrafe - Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Verurteilung zu einer Geldstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 360
  • NJW 1979, 2523
  • MDR 1979, 593
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.02.1978 - 3 StR 10/78

    Strafbarkeit wegen einer Verunglimpfung des Staates - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
    Auch dann, wenn sich die Verhältnisse des Täters im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB zwischen dem Zeitpunkt der ersten Bestrafung und dem der Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB gebessert haben, ist die Höhe des Tagessatzes einheitlich zu bestimmen; sie darf sich von der nach § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB ergebenden Tagessatzhöhe nur so weit entfernen, wie es im Hinblick auf § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB geboten ist (im Anschluß an BGHSt 27, 359).

    Im Anschluß an das Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1978 (BGHSt 27, 359 = NJW 1978, 1169) ist das vorlegende Gericht der Auffassung, daß auch bei einer nachträglichen Verbesserung der Vermögensverhältnisse des Täters die Bildung eines gespaltenen Tagessatzes unterbleiben müsse.

    Das Produkt aus beidem ist das Strafübel, das den Täter trifft (BGHSt 27, 359, 363; OLG Hamm MDR 1978, 420 [OLG Hamm 14.12.1977 - 4 Ss 762/77]; OLG Karlsruhe a.a.O.; Tröndle, LK 10. Aufl. § 40 Rdn. 75, 75 a; Roos a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 18.11.1977 - 2 Ss 253/77
    Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
    Hierin wird von einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums eine Schlechterstellung des Täters gegenüber seiner rechtskräftigen ersten Verurteilung gesehen, zu der § 55 StGB keine Handhabe biete, weil er einen Eingriff in die Rechtskraft ausschließlich zu dem Zweck zulasse, den nicht einheitlich verurteilten Mehrfachtäter ebenfalls vor einer Summierung der Einzelstrafen zu bewahren (vgl. OLG Oldenburg MDR 1978, 76; OLG Hamburg MDR 1978, 505 [OLG Hamburg 18.11.1977 - 2 Ss 253/77 (282)]; Vogler, LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 29, 31, 32; ferner auch Regel MDR 1977, 448 [OLG Hamburg 13.10.1975 - 2 Ss 230/75]).
  • OLG Hamburg, 13.10.1975 - 2 Ss 230/75
    Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
    Hierin wird von einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums eine Schlechterstellung des Täters gegenüber seiner rechtskräftigen ersten Verurteilung gesehen, zu der § 55 StGB keine Handhabe biete, weil er einen Eingriff in die Rechtskraft ausschließlich zu dem Zweck zulasse, den nicht einheitlich verurteilten Mehrfachtäter ebenfalls vor einer Summierung der Einzelstrafen zu bewahren (vgl. OLG Oldenburg MDR 1978, 76; OLG Hamburg MDR 1978, 505 [OLG Hamburg 18.11.1977 - 2 Ss 253/77 (282)]; Vogler, LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 29, 31, 32; ferner auch Regel MDR 1977, 448 [OLG Hamburg 13.10.1975 - 2 Ss 230/75]).
  • OLG Hamm, 14.12.1977 - 4 Ss 762/77
    Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
    Das Produkt aus beidem ist das Strafübel, das den Täter trifft (BGHSt 27, 359, 363; OLG Hamm MDR 1978, 420 [OLG Hamm 14.12.1977 - 4 Ss 762/77]; OLG Karlsruhe a.a.O.; Tröndle, LK 10. Aufl. § 40 Rdn. 75, 75 a; Roos a.a.O.).
  • BayObLG, 28.10.1976 - RReg. 2 St 167/76

    Bildung einer Gesamtstrafe aus mehreren Geldstrafen mit verschieden hohen

    Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
    Das gilt nicht nur für eine einzelne Geldstrafe oder eine Gesamtstrafe bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Taten, sondern auch für die gemäß § 55 StGB nachträglich zu bildende Gesamtstrafe (BGH a.a.O. und Beschluß vom 8. Oktober 1976 - 2 StR 291/76; BayObLGSt 1976, 124, 125; OLG Karlsruhe Die Justiz 1978, 144; Preisendanz, StGB 30. Aufl. § 55 Anm. 4 b; Grebing JZ 1976, 751; Roos NJW 1976, 1483; Meyer NJW 1977, 2322).
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
    Deren Vollstreckung ist rechtlich als Beginn der Vollstreckung der Gesamtstrafe anzusehen (BGHSt 21, 186, 187) [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66].
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
    Sie stellt keine bloße rechnerische Zusammenfassung mehrerer Einzelstrafen, sondern nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB einen auf der Grundlage einer zusammenfassenden Würdigung des Täters und seiner Taten vorzunehmenden selbständigen Strafzumessungsakt dar (BGHSt 24, 268, 269) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
  • BGH, 08.10.1976 - 2 StR 291/76

    Folgen einer Nichtbeachtung des Bestandes rechtskräftiger Vorverurteilungen und

    Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
    Das gilt nicht nur für eine einzelne Geldstrafe oder eine Gesamtstrafe bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Taten, sondern auch für die gemäß § 55 StGB nachträglich zu bildende Gesamtstrafe (BGH a.a.O. und Beschluß vom 8. Oktober 1976 - 2 StR 291/76; BayObLGSt 1976, 124, 125; OLG Karlsruhe Die Justiz 1978, 144; Preisendanz, StGB 30. Aufl. § 55 Anm. 4 b; Grebing JZ 1976, 751; Roos NJW 1976, 1483; Meyer NJW 1977, 2322).
  • BayObLG, 27.07.1978 - RReg. 5 St 64/78
    Auszug aus BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat daher die Sache nach § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (NJW 1978, 2320).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Die Zulässigkeit einer solchen Regelung ergibt sich schon aus dem allgemeinen Grundsatz, dass für die Ahndung die der Entscheidung sachnächsten Zahlen zugrunde zu legen sind (vgl. zur Geldstrafe BGH, Beschluss vom 27. März 1979 - 1 StR 503/78, BGHSt 28, 360, 362).
  • BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15

    Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen

    Folglich gewinnt hier die Tatschuld Bedeutung (vgl. Radtke, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2012, § 40 Rn. 1; Bußmann, in: Matt/Renzikowski, StGB, 2013, § 40 Rn. 2 f.; vgl. auch BGHSt 28, 360 ).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Eine solche Situation ist schon nach der Vorstellung des Gesetzgebers als besonders schwerwiegend anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 4.4.1978, 3 StR 488/77, juris [insoweit in BGHSt 28, 360ff. nicht abgedruckt]; LK-Tiedemann, a. a. O., Rn. 12; Tröndle/Fischer, a. a. O., Rn. 6 zu § 283a StGB).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04

    Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten

    Sie verfolgte mit ihrer Berufung also das Ziel, eine ­ im Vergleich zu anderen Angeklagten ­ gleich spürbare und daher gerechte Bestrafung (vgl. BGHSt 28, 360, 363) zu erreichen.
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel betreffend

    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass für die gleiche Tat dem Wohlhabenden ein in gleicher Weise spürbarer Verlust wie dem Minderbemittelten zugefügt wird (BGH, NJW 1979, 2523; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 40 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 21.01.2014 - 1 RVs 102/13

    Anforderungen an die anzustellenden Berechnungen im Rahmen des Härteausgleichs

    Hierfür spricht insbesondere, dass diese Berechnungsmethode es meist eher ermöglicht, den in § 40 Abs. 2 StGB normierten Grundsatz zu verwirklichen, dass die aktuellen, zum Zeitpunkt der Aburteilung herrschenden wirtschaftlichen Verhältnisse für die Bemessung des einzelnen Tagessatzes maßgeblich sind, wie dies auch das Bestreben in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung aus Geldstrafen mit unterschiedlicher Tagessatzhöhe ist (BGH NJW 1979, 2523).

    Wählt man die - aufgrund der vollständigen Vollstreckung der Zahlung - an sich gebotene nachträgliche Gesamtstrafenbildung als Vergleichsmaßstab, so wären die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.03.1979 - 1 StR 503/78 (NJW 1979, 2523) niedergelegten Grundsätze heranzuziehen.

  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85

    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer

    Eine Ausdehnung des Tagessatzsystems auf diese Fälle könnte zu praktisch kaum behebbaren Schwierigkeiten führen, da nicht nur die jetzigen Verhältnisse des Verurteilten, sondern auch diejenigen zur Zeit der früheren Verurteilung oder der Erbringung der Leistungen (vgl. BGHSt 28, 360, 364) [BGH 27.03.1979 - 1 StR 503/78] beachtet werden müßten.
  • BGH, 07.09.2022 - 1 StR 157/22

    Schlechterstellungsverbot (keine Erhöhung von Einzelstrafen auch bei insgesamt

    Für die Bestimmung der Tagessatzhöhe wird es das Einkommen des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 6 Rn. 7 ff.) im Zeitpunkt der neuen Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 1979 - 1 StR 503/78, BGHSt 28, 360, 362; siehe auch BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 65) zu ermitteln haben, wobei allerdings nach dem ersten Urteil eingetretene Verbesserungen nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 StR 268/21 Rn. 4).
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