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   BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79   

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https://dejure.org/1979,277
BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79 (https://dejure.org/1979,277)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1979 - 4 StR 127/79 (https://dejure.org/1979,277)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79 (https://dejure.org/1979,277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch Beauftragung eines Sachverständigen - Ausnahmecharakter der Verjährungsunterbrechung - Voraussetzungen der Anordnung einer Sachverständigen-Beauftragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 78c Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 381
  • NJW 1979, 2414
  • MDR 1979, 685
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78

    Erkennbarkeit der Beauftragung eines Sachverständigen als Prozesshandlung für

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79
    Eine solche kann vielmehr nur in der Anordnung, das Gutachten eines Sachverständigen zu einem bestimmten Beweisthema einzuholen, gesehen werden (BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - vgl. BGHSt 27, 76, 78).

    Voraussetzung ist aber stets, daß sie den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar ist und von diesen in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden kann (BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 -).

    Denn der Beschuldigte kann nicht nachträglich, zu einem Zeitpunkt, zu welchem nach dem Akteninhalt bereits die Verjährung eingetreten ist, mit einer Unterbrechungshandlung überrascht werden, die für keinen der Beteiligten aus den Akten ersichtlich war (BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 -).

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79
    Denn § 78 c StGB n.F., der an die Stelle der genannten Vorschrift getreten ist, hat lediglich die frühere, allgemein gehaltene Regelung der Verjährungsunterbrechung durch einen Katalog von bestimmten Prozeßhandlungen ersetzt, denen allein eine Unterbrechungswirkung zukommt (vgl. BGHSt 25, 6, 7 [BGH 24.08.1972 - 4 StR 292/72]/8; Dreher/Tröndle 38. Aufl. § 78 c StGB Rdn. 7).

    Der grundsätzliche Ausnahmecharakter der Verjährungsunterbrechung ist davon aber nicht berührt worden (vgl. BGHSt 25, 6, 8) [BGH 24.08.1972 - 4 StR 292/72].

  • BGH, 16.12.1976 - 4 StR 281/76

    Zur Unterbrechung der Verjährung im OWi-Verfahren durch die Beauftragung eines

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79
    Eine solche kann vielmehr nur in der Anordnung, das Gutachten eines Sachverständigen zu einem bestimmten Beweisthema einzuholen, gesehen werden (BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - vgl. BGHSt 27, 76, 78).
  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 537/74

    Verjährung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) - Unterbrechen einer

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (BGHSt 26, 80, 83/84 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Den Möglichkeiten einer Verjährungsunterbrechung kommt demnach als Eingriff in eine vom Gesetz festgesetzte Regelfrist Ausnahmecharakter zu, der zu einer engen Auslegung der Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung nötigt (vgl. BGHSt 12, 335, 337; 26, 80, 83; 28, 381, 382).

    Indes liegt es in der Natur der Sache, dass in den Fällen, in denen das Gesetz zur Unterbrechung der Verjährung die Anordnung einer Maßnahme genügen lässt, die Unterbrechungshandlung grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssige Handlung ergehen kann (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 28, 381, 382; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: OLG Schleswig VRS 63, 138; OLG Hamm NStZ 1988, 137).

    Die Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung müssen deshalb nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden können (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 28, 381, 382; BGH bei Holtz MDR 1978, 986).

  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Die Tätigkeit bei der PTB ist für sich genommen noch kein Grund, seiner Unvoreingenommenheit zu misstrauen, sofern er sein Gutachten eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung erstatten kann (vgl. BGHSt 28, 381, 384; NStZ 1984, 215, StV 1986, 465; OLG Zweibrücken …
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00

    Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung

    Eine weitere Unterbrechung erfolgte gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 StGB durch den ihren Verfolgungswillen manifestierenden Auftrag der Staatsanwaltschaft vom 15. September 1997 an die Wirtschaftsreferentin der Staatsanwaltschaft Hannover, anhand der Geschäftsunterlagen als Sachverständige gutachterlich zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die bei der Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister abgegebenen Erklärungen zutreffend waren (vgl. BGHSt 28, 381, 384; wistra 1986, 257, 258).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form,

    Die Anordnung ist an keine bestimmte Form gebunden, sie kann daher auch mündlich oder durch schlüssige Handlung ergehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381 mwN).

    Die Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung müssen deshalb den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und von diesen in ihrer Wirkung abgeschätzt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79; Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382 und vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78).

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Vor dem Hintergrund, dass die Verjährungsregelungen, insbesondere die Regelungen über den Eintritt absoluter Verfolgungsverjährung nach einer gewissen Dauer der Ermittlungen im Interesse des Rechtsfriedens ein Verfolgungshindernis begründen sollen, ist nicht nur § 78c StGB (BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382), sondern auch und gerade § 78b Abs. 3 StGB als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 1986 - 1 StR 630/85, BGHSt 34, 79, 81 zu § 32 Abs. 2 OWiG; OLG Düsseldorf, aaO, wistra 1992, 108, 110; NK-StGB/Saliger, aaO, § 78b Rn. 1; vgl. auch Asholt, aaO, S. 406, 611).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    Eine Auslegung des abschließenden und eng auszulegenden Katalogs des § 78c Abs. 1 StGB dahin, dass auch die schriftliche Befragung eines sachverständigen Zeugen erfasst sei, ist nicht möglich (vgl. BGHSt 28, 381 ff. m. w. N.).
  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Beauftragung eines Sachverständigen im

    Hierfür spricht auch, dass die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung als Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 28, 381, 382).
  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 4 Ss OWi 763/08

    Verfolgungsverjährung; Anhörung; EDV; Computer; hinterlegter elektronischer

    Den Möglichkeiten einer Verjährungsunterbrechung kommt demnach als Eingriff in eine vom Gesetz festgesetzte Regelfrist Ausnahmecharakter zu, der zu einer engen Auslegung der Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung nötigt (vgl. BGHSt 12, 335, 337; 26, 80, 83; 28, 381, 382).

    Indes liegt es in der Natur der Sache, dass in den Fällen, in denen das Gesetz zur Unterbrechung der Verjährung die Anordnung einer Maßnahme genügen lässt, die Unterbrechungshandlung grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssige Handlung ergehen kann (vgl. zu § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 28, 381, 382; BGH, Beschl. vom 10.9.1982 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: OLG Schleswig, VRS 63, 138; OLG Hamm, NStZ 1988; 137).

    Die Voraussetzungen einer verjährungsunterbrechenden Anordnung müssen deshalb nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden können (vgl. zu § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 28, 381, 382; BGH bei Holtz MDR 1978, 986).

  • OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98

    Vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen

    Bei dieser Sachlage ist aber kein Raum mehr für die Annahme einer verjährungsunterbrechenden Wirkung der Einstellung bzw. Anordnung der Aufenthaltsermittlung, denn die Bestimmungen über die Unterbrechung sind als Ausnahmevorschrift eng auszulegen und loyal zu handhaben (vgl. nur BGHSt 28, 381 ff; Weller in KK OWiG § 33 Rdn. 6 m.w.H.).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Unter dem Gesichtspunkt der Vorschrift des § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB war und ist seine Wirkung auf das Verfahren nicht nur abschätzbar (vgl. dazu BGHSt 28, 381, 382 [BGH 10.04.1979 - 4 StR 127/79]; BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - bei Holtz MDR 1978, 986), sondern eindeutig.

    Eine solche Auffassung wird auch in späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nicht vertreten (vgl. BGHSt 28, 381, 382 [BGH 10.04.1979 - 4 StR 127/79]; BGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - bei Holtz MDR 1978, 986; a.A. anscheinend OLG Frankfurt/Main VRS 59, 134, 135).

  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 227/17

    Anforderungen an die verjährungsunterbrechende Wirkung der Beauftragung eines

  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04

    Verjährung; Verjährungsunterbrechung; vorläufige Einstellung; Irrtum über

  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung beim Betrug (Verjährungsunterbrechung durch

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

  • BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

  • BGH, 02.05.1986 - 1 StR 630/85

    Verfolgungsverjährung - Bußgeldbescheid - Ruhen der Verjährung

  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

  • BGH, 02.07.1986 - 3 StR 87/86

    Sachverständigenauswahl - Behördenangehöriger als Sachverständiger -

  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 763/82

    Wirtschaftsreferent - Beauftragter - Gutachten - Unterbrechung der Verjährung -

  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/06
  • KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Anordnung des dinglichen Arrestes;

  • KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07

    Strafverfahren: Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten

  • OLG Zweibrücken, 08.10.2003 - 1 Ws 353/03

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch Beauftragung eines

  • OLG Jena, 29.09.2009 - 1 Ss 181/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde

  • OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
  • OLG Schleswig, 22.09.1994 - 1 Ss OWi 222/94
  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 301/90

    Revision wegen fehlerhafter Beweiswürdigung - Versuchte schwere Brandstiftung

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86

    Geldbuße; Juristische Person; Subjektives Bußgeldverfahren; Durchsuchung;

  • OLG Braunschweig, 28.06.2005 - Ss OWi 40/05

    Verjährungsunterbrechung durch Beauftragung eines Sachverständigen in einem

  • OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 2 Ss OWi 112 B/97
  • BGH, 30.06.1981 - KRB 1/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen nichtbefolgten Wettbewerbverbots

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