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   BGH, 02.08.1978 - StB 171/78   

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https://dejure.org/1978,16913
BGH, 02.08.1978 - StB 171/78 (https://dejure.org/1978,16913)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1978 - StB 171/78 (https://dejure.org/1978,16913)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1978 - StB 171/78 (https://dejure.org/1978,16913)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 84
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    An die Bewertung des Strafgerichts ist sie dabei nicht gebunden, wie auf der anderen Seite das Strafgericht bei der Prüfung, ob ein Berufsverbot nach § 70 StGB auszusprechen ist, eine spätere berufs- oder ehrengerichtliche Ahndung nicht zu berücksichtigen braucht (BGHSt 28, 84, 85) [BGH 02.08.1978 - StB 171/78].
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung

    , § 132 a Rn. 3; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. , § 132 a Rn. 7; im Ergebnis auch BGHSt 28, 84 ; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 132 a Rn. 3).
  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen

    Voraussetzung ist, daß eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH NJW 1975, 2249) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, daß die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit, künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGHSt 28, 84, 85 [BGH 02.08.1978 - StB 171/78]/86; Dreher/Tröndle StGB 40. Aufl., § 70 StGB Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder StGB 20. Aufl., § 70 Rdn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit ist die Anordnung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beobachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 48, 292; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; OLG Bremen StV 1997, 9; BGHSt 28, 84).
  • BGH, 21.04.1980 - AnwZ (B) 1/80

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß sich der Ausschluß aus dem Berufsstand im ehrengerichtlichen Verfahren und die Verhängung eines Berufsverbotes im Strafverfahren nicht gegenseitig ausschließen (BGH NJW 1975, 1712; BGHSt 28, 84, 85) [BGH 02.08.1978 - StB 171/78].

    Die im Strafverfahren und im ehrengerichtlichen Verfahren zur Abwendung konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter (vgl. BVerfGE 44, 105; 48, 292; BGHSt 28, 84, 86) [BGH 02.08.1978 - StB 171/78] vorgesehenen Maßnahmen des vorläufigen Berufsverbots (§ 132 a StPO) und des Berufs- und Vertretungsverbots als vorläufige Maßnahme (§ 150 ff BRAO) sind mit der Rücknahme der Zulassung nach § 35 BRAO schon deshalb nicht vergleichbar, weil sie die Frage, ob der betroffene Rechtsanwalt berechtigt ist, seinen Beruf weiter auszuüben, nicht abschließend regeln und beim Wegfall ihrer Voraussetzungen sofort aufzuheben sind.

  • LG Mannheim, 14.01.2008 - 4 KLs 503 Js 2306/06

    Sylvia Stolz

    Dass die Angeklagte bislang nur durch ihr Verhalten als Strafverteidigerin auffällig wurde, schließt die Gefahr, dass sie anwaltliche Tätigkeit in anderen Rechtsgebieten ebenfalls als Forum für revisionistische Thesen nutzen wird (vergl. auch BGHSt 28, 84, 86) nicht aus.
  • BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79

    Klaus Croissant

    Die Strafkammer hat die Voraussetzungen des § 70 StGB ohne Rechtsfehler bejaht (vgl. dazu BGHSt 28, 84, 85) [BGH 02.08.1978 - StB 171/78].
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 447/86

    Erstreckung der Aufhebung des Berufsverbots zur Ausführung eines Notariats auf

  • OLG Oldenburg, 15.10.1996 - 1 Ws 186/96

    Vorläufiges strafprozessuales Berufsverbot gegen einen Rechtsanwalt wegen

  • AG Berlin-Tiergarten, 08.04.2004 - 351 Gs 745/04

    Berufsverbot für Horst Mahler

  • BGH, 21.09.1981 - AnwSt (R) 9/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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