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   BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79   

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https://dejure.org/1980,682
BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79 (https://dejure.org/1980,682)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1980 - 2 StR 692/79 (https://dejure.org/1980,682)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1980 - 2 StR 692/79 (https://dejure.org/1980,682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen zur Annahme eines Diebstahls mit Waffen - "Erwerb" eines Gegenstands im Sinne des Waffengesetzes - Fund von Schusswaffen oder Munition als Erwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 184
  • NJW 1980, 1475
  • MDR 1980, 418
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.1954 - 3 StR 298/53
    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79
    Der Gesetzgeber hat, wie die genannten Vorschriften ersehen lassen, bewußt den Erwerbsbegriff gegenüber dem im früheren Recht verwendeten (§ 11 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Nr. 1 RWaffG, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - 3 StR 298/53 -) ausgedehnt.
  • BGH, 30.09.1959 - 2 StR 285/59
    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79
    Die Voraussetzungen dieses Tatbestands sind schon dann gegeben, wenn der Täter die Schußwaffe in irgendeinem Zeitpunkt des Tathergangs bei sich geführt hat (BGHSt 13, 260; 20, 194, 197).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79
    Die Voraussetzungen dieses Tatbestands sind schon dann gegeben, wenn der Täter die Schußwaffe in irgendeinem Zeitpunkt des Tathergangs bei sich geführt hat (BGHSt 13, 260; 20, 194, 197).
  • BGH, 12.07.1978 - 3 StR 231/78

    Erlangung von Betäubungsmitteln in einverständlichem Zusammenwirken mit dem

    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79
    Er braucht - im Gegensatz zu dem in § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG verwendeten Erwerbsmerkmal (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1978 - 3 StR 231/78 -) - nicht auf abgeleitetem Wege erfolgt zu sein.
  • OLG Hamm, 23.05.1978 - 5 Ss 581/78
    Auszug aus BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79
    Die Annahme eines solchen Erwerbs ist nicht davon abhängig, daß ihm ein Rechtsgeschäft zugrunde liegt (vgl. Entwurf eines Waffengesetzes mit Begründung, BTDrucks. VI/2678, S. 26; ferner Nr. 4.1 WaffVwV; OLG Hamm, NJW 1979, 117 [OLG Hamm 23.05.1978 - 5 Ss 581/78]; sowie Apel, Waffenrecht, 2. Aufl., § 4 Anm. 2; Potrykus, in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, W 12, § 4 Anm. 2; a.A. Hinze, Waffenrecht, § 4 Anm. 3).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

    Zwischen Dauerdelikten und anderen Straftaten, die während des Dauerzustands begangen werden, kann zwar Tateinheit bestehen, wenn sich die Ausführungshandlungen wenigstens in einem für die jeweilige Tatbestandserfüllung notwendigen Teil decken, also die zur Verwirklichung des einen Tatbestands beitragende Handlung zugleich der Begründung oder Aufrechterhaltung des durch das Dauerdelikt geschaffenen rechtswidrigen Zustandes dient (BGHSt 18, 29, 31; 29, 184, 186; 31, 29, 30; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 52 Rn. 23; v. Heintschel-Heinegg in MünchKomm-StGB 2. Aufl. § 52 Rn. 91 ff. jew. mwN).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter

    Während letztere der besonderen Gefahr begegnen wollen, die in der spezifischen Tatsituation des jeweiligen Grunddelikts von einer mitgeführten Schußwaffe ausgeht, sind die waffenrechtlichen Straftatbestände zum Schutz gegen die ständigen Gefahren bestimmt, die sich allgemein aus dem illegalen Besitz von Schußwaffen und deren Weitergabe: an Unberechtigte ergeben (BGHSt 29, 184, 186).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Am eigenen Körper muß die Waffe nicht getragen werden; es genügt, wenn sie sich in Griffweite befindet (BGHSt 13, 259, 260; 29, 184, 185; 31, 105 [BGH 10.08.1982 - 1 StR 416/82]; BGH bei Holtz MDR 1990, 294 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Führen 1).

    Beim schweren Raub ist anerkannt, daß das Mitsichführen der Waffe in irgendeinem Stadium des Tatgeschehens genügt (vgl. BGHSt 13, 260; 20, 194, 197; 29, 184, 185; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 1).

  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

    Ferner hat sich der Angeklagte in den genannten Fällen jeweils des unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe und durch die anschließende Ausübung der tatsächlichen Gewalt bis zur Überlassung der jeweiligen Waffe an eine andere Person tateinheitlich auch des Besitzes der jeweiligen Waffe im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) WaffG schuldig gemacht (vgl. BGHSt 29, 184, 186; BGH NStZ 1998, 251, jew. zu § 53 Abs. 1 WaffG a.F.), so dass Erwerb, Besitz und Handeltreiben untereinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1977 - 2 StR 390/76; BGH StV 1995, 587, jew. zu § 53 Abs. 1 WaffG a.F.).
  • BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen

    Weitere Verstöße gegen das Waffenrecht, die zugleich Begründung oder Fortsetzen des verbotenen oder unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt sind, werden zu einer Tat verbunden (BGHSt 29, 184, 186; BGH NStZ 1984, 171; BGH NStZ 1985, 221).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 112/95

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Förderung fremder Umsatzgeschäfte -

    Zwar entspricht die Annahme von Tateinheit zwischen Erwerb einer Waffe und Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 184, 186; NStZ 1984, 171;Urteil vom 23. November 1993 - 1 StR 660/93; Beschlüssevom 15. Juni 1982 - 1 StR 264/82 , vom 22. November 1984 - 1 StR 517/84 undvom 26. Februar 1985 - 1 StR 62/85).
  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84

    Revolver in der Ausführung "double action"als halbautomatische Selbstladewaffe -

    Das Führen einer Waffe ist nur eine besondere Form der tatsächlichen Gewaltausübung (§ 4 Abs. 4 WaffG) und steht daher mit der Dauerstraftat des Besitzes in Tateinheit (BGHSt 29, 184, 186; 31, 29, 30; BGH NStZ 1984, 171/172).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1999 - 20 A 3425/98
    Vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1980 - 2 StR 692/79 -, NJW 1980, 1475; OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 Ss 581/78 -, NJW 1979, 117.
  • BGH, 21.02.1991 - 4 StR 58/91

    Strafschärfung wegen besonderer Gefährlichkeit von Schußwaffen

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 184).
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

    Das Vergehen des unerlaubten Führens einer Schußwaffe kann sowohl mit den Vergehen des Diebstahls mit Waffen, als auch mit den anderen Straftaten in Tateinheit stehen, bei denen die Waffe benutzt worden ist (vgl. BGHSt 29, 184, 186/187; 31, 29, 30; BGH, Beschl. vom 5.9.1972 - 5 StR 380/72; Urt. vom 18.7.1978 - 5 StR 340/78; Beschl. vom 26.7.1978 - 3 StR 224/78; Urt. vom 21.4.1982 - 2 StR 657/81; Beschl. vom 24.9.1982 - 2 StR 474/82; BayObLGSt 1975, 89).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 641/81

    Strafbarkeit wegen versuchter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung in

  • BGH, 17.10.1985 - 1 StR 497/85

    Schuldspruchänderung wegen rechtsirriger Annahme der Tatmehrheit zwischen

  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 591/84

    Tateinheit zwischen der Bedrohung und der gefährlichen Körperverletzung mittels

  • BGH, 29.01.1982 - 3 StR 466/81

    Erwerb im Sinne des Waffenrechts durch vorstrecken des Kaufpreises

  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 380/80

    Abgrenzung zwischen Beweis- und Beweisermittlungsantrag

  • BGH, 12.11.1985 - 1 StR 526/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Entziehung der Fahrerlaubnis - Aufhebung

  • BGH, 20.01.1981 - 5 StR 657/80

    Unerlaubte Beförderung von Kriegswaffen außerhalb eines abgeschlossenen Geländes

  • BGH, 10.04.1986 - 1 StR 136/86

    Rechtliche Bedeutung des gleichzeitigen Besitzes mehrerer Schusswaffen

  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 741/84

    Möglichkeit einer tateinheitlichen Verbindung zwischen einer Dauerstraftat des

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