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   BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79   

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BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79 (https://dejure.org/1980,173)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1980 - 2 StR 731/79 (https://dejure.org/1980,173)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79 (https://dejure.org/1980,173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der Verfassungsschutzbehörden zur Abhörung des Fernmeldeverkehrs zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes - Beschränkung der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Umfang des Beweisverwertungsverbots des § 7 Abs. 3 G 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 244
  • NJW 1980, 1700
  • MDR 1980, 775
  • afp 1980, 207
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    Grundrechte dürfen demzufolge nur soweit eingeschränkt werden, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist (BVerfGE 19, 342, 348).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt aber auch die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382; 34, 238, 248 ff.).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    In diese Grundrechte darf nur unter strenger Wahrung des aus dem Wesen der Grundrechte im allgemeinen und aus dem Rechtsstaatsprinzip im besonderen abzuleitenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden (BVerfGE 30, 1, 20; 34, 238, 248).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt aber auch die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382; 34, 238, 248 ff.).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    In diese Grundrechte darf nur unter strenger Wahrung des aus dem Wesen der Grundrechte im allgemeinen und aus dem Rechtsstaatsprinzip im besonderen abzuleitenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden (BVerfGE 30, 1, 20; 34, 238, 248).

    Der Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche Verfassungsordnung sind überragende Rechtsgüter, zu deren wirksamem Schutz Grundrechte, soweit unbedingt erforderlich, eingeschränkt werden dürfen (BVerfGE 30, 1, 18).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    Wohl hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung BGHSt 27, 355 ausgesprochen, daß Spuren, die aus einem bei einer Überwachung gemäß § 100 a StPO aufgenommenen Tonband erkennbar sind, zur Grundlage von Ermittlungen auch wegen anderer als der in § 100 a StPO bezeichneten Taten gemacht werden dürfen.

    Die Grenzen richten sich jeweils nach der Sachlage und der Art des Verbots (BGHSt 27, 355, 357 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt aber auch die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382; 34, 238, 248 ff.).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt aber auch die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382; 34, 238, 248 ff.).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt aber auch die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382; 34, 238, 248 ff.).
  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt aber auch die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382; 34, 238, 248 ff.).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt aber auch die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verhelfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382; 34, 238, 248 ff.).
  • OLG Stuttgart, 25.07.1973 - 1 Ss 282/73

    Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens unter Alkoholeinfluss ; Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
    Das Oberlandesgericht Stuttgart (NJW 1973, 1941 = VRS 46, 48) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (MDR 1976, 601) haben sich gegen eine Fernwirkung gewandt, wobei es das erstgenannte Gericht jedoch ausdrücklich offengelassen hat, ob es diesen Standpunkt auch bei einem Verstoß gegen Verfahrensvorschriften mit verfassungsrechtlicher Relevanz aufrechterhalten würde.
  • OLG Köln, 15.12.1978 - 3 Ws 234/78

    Beweisverwertungsverbot bei Unzulässigkeit einer Ermittlungsmaßnahme;

  • BayObLG, 14.01.1976 - RReg. 1 St 412/75
  • BGH, 14.12.1977 - 1 BJs 91/77

    Tatbestandliche Voraussetzungen einer verfassungsfeindlichen Sabotage -

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

  • Drs-Bund, 13.06.1967 - BT-Drs V/1880
  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

    Die vom Landgericht angeführte Entscheidung BGHSt 29, 244 steht dieser Ansicht nicht entgegen.
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Die Beziehung zwischen den grundrechtseinschränkenden Gesetzen - hier des Gesetzes zu Art. 10 GG - und den Grundrechten aus Art. 10 Abs. 1 GG ist dabei nicht als einseitige Beschränkung der Geltungskraft der Grundrechte aufzufassen; vielmehr ist das grundrechtseinschränkende Gesetz seinerseits aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieser Grundrechte auszulegen und so in seiner grundrechtsbegrenzenden Wirkung selbst wieder im Lichte dieser Grundrechte einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 59, 231 [264 f.] - Rundfunkmitarbeiter - 60, 234 [240] - Kredithaie - 61, 1 [10 f.], jeweils zu Art. 5 Abs. 2 GG; BGHSt 29, 244 [249] zu Art. 10 GG; BGHSt 19, 325 [333] zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    (bb) Damit ist die Frage angesprochen, ob ein als solches zulässiges Erkenntnis- und Beweismittel einem prozessualen Verwertungsverbot unterliegen kann, wenn es seinerseits ohne eine weitere, zuvor rechtswidrig gewonnene Information nicht hätte erlangt werden können (vgl. BGH 1. März 2006 - XII ZR 210/04 - Rn. 18 f., BGHZ 166, 283; für den Strafprozess: BGH 24. August 1983 - 3 StR 136/83 - BGHSt 32, 68; 18. April 1980 - 2 StR 731/79 - BGHSt 29, 244).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Für das Verwertungsverbot des § 7 Abs. 3 G 10 bei einer Telefonüberwachung nach § 1 G 10 hat der Bundesgerichtshof eine Fernwirkung bejaht, wobei er ausdrücklich offen gelassen hat, ob Gleiches auch für Überwachungsmaßnahmen nach § 100a StPO gilt (vgl. BGHSt 29, 244, 247 ff.).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Im Strafprozess wird eine Fernwirkung sog. Beweisverwertungsverbote vom Bundesgerichtshof --BGH-- (Urteile vom 28. April 1987 5 StR 666/86, BGHSt 34, 362; vom 24. August 1983 3 StR 136/83, BGHSt 32, 68, 71: Generell keine Fernwirkung; krit. dazu Anm. von Wolter in Neuen Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 1984, 276; ferner BGH-Urteil vom 18. April 1980 2 StR 731/79, BGHSt 29, 244, das aufgrund einer Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung einerseits und dem Maß zulässiger Beschränkung der betroffenen Grundrechte entscheiden will) im Regelfall abgelehnt und bislang nur für Beweisverwertungsverbote bei Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG angenommen (vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 194, 40, BStBl II 2001, 464).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Dabei konnte wohl auch nach dem vom Landgericht gewählten rechtlichen Ansatz, demzufolge eine Fernwirkung nur ausnahmsweise nach der Sachlage und der Art des betroffenen Beweisverwertungsverbots anzunehmen ist (vgl. BGHSt 29, 244 ; BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, NJW 2006, S. 1361 ), der Schwere des Grundrechtseingriffs Bedeutung für die Frage der Fernwirkung zukommen (vgl. Gleß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 4, 26. Aufl. 2007, § 136a Rn. 75; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 136a Rn. 31).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Ein so absolutes Verwertungsverbot heimlicher Tonbandaufnahmen wäre unannehmbar (vgl. allgemein BVerfGE 34, 238, 246 ff; 35, 202, 221 ff; BGHZ 73, 124 ff [BGH 19.12.1978 - VI ZR 137/77] m.w.Nachw.) Auch wenn wie hier nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts Notwehr- und Nothilferechte fehlen, kann eine heimliche Tonbandaufnahme und ihre Verwertung zur Wahrheitsfindung im Zivilprozeß zulässig sein, wenn unter den besonderen Umständen des konkreten Falls bei Abwägung der widerstreitenden Interessen sowie mit Rücksicht auf die generelle Bedeutung der betroffenen Schutzgüter die Rechtsverwirklichung, der dieses Beweismittel dienen soll, Vorrang vor dem Schutz des gesprochenen Worts haben muß (so schon BGHZ 27, 284, 289 ff [BGH 20.05.1958 - VI ZR 104/57]; vgl. auch BGHSt 14, 358, 361 ff [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 27, 355, 357; 29, 244, 249; BVerfGE 24, 236, 246 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66]; 35, 202, 221 ff).

    Die Folgerungen, die die Rechtsprechung aus dieser Vorschrift für die Zulässigkeit von Tonbandaufnahmen als Beweismittel im Strafprozeß gezogen hat (BGHSt 26, 298; 27, 355; 28, 122; 29, 244), sind auf den Streitfall nicht übertragbar.

  • OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung

    Eine generelle Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten lehnt der Bundesgerichtshof regelmäßig ab (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05 -, juris m.w.N.), hat sie im Einzelfall aber zugelassen (BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79 -, juris bzgl. § 7 Abs. 3 G-10-Gesetz a.F.).

    Eine allgemein gültige Regel, wann ein Verwertungsverbot über das unmittelbar gewonnene Beweisergebnis hinausreicht und wo seine Grenzen zu ziehen sind, lässt sich indes nicht aufstellen, maßgeblich sind jeweils Sachlage und Art des Verbots (BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79 -, juris).

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Dem nach alledem gefundenen Ergebnis, daß die Telefonüberwachung hier nicht zu Beweisverboten geführt hat, steht die Entscheidung BGHSt 29, 244 nicht entgegen.
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Grundrechtsbegrenzende Vorschriften sind aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und müssen deshalb in ihrer das Grundrecht einengenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BGHSt 19, 325, 330; 26, 298, 303 f; 28, 122, 125; 29, 244, 249).

    Der grundgesetzlich verbürgte Schutz darf nicht mehr eingeschränkt werden, als es zur Erreichung des gesetzgeberischen Zwecks unbedingt notwendig ist (BVerfGE 30, 1, 20; BGHSt 26, 298, 304; 29, 244, 251).

  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 12.17

    Aufgabe der Regeleinstufung; Aussageverweigerungsrecht im Disziplinarverfahren;

  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21

    Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der

  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17

    Kein Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen insolvenzrechtliches Verwendungsverbot

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

  • BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90

    Rechtswidrigkeit der Überwachung eines in den Diensträumen eines Konsulats

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97

    GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

  • BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe -

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

  • LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21

    Bestellung eines Pflichtverteidigers mit zeitlicher Begrenzung

  • BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92

    Anerkennung von in Rechnungen eines Subunternehmers einer Kommanditgesellschaft

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04

    Zur Reichweite des aus einer rechtswidrigen Telefonüberwachung folgenden

  • OLG Köln, 25.10.1988 - Ss 567/88

    Strafprozeßrecht: Unverwertbarkeit der Aussage eines erheblich alkoholisierten

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 C 12.17

    Belehrungspflicht im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

  • OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten; Verwertbarkeit einer unter Verletzung

  • AG Trier, 02.03.2023 - 27c OWi 8041 Js 2838/23

    Handyverstoß - KI-Bildanalyse zur Überführung rechtmäßig

  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 364/82

    Verwertung einer Äußerung aus einer informatorischen Befragung durch

  • LG Potsdam, 24.04.2007 - 27 Ns 23/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Prozesshindernis bei Verwendung von eigenen im

  • SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme der

  • OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02

    Geldwäsche - Telefonüberwachung trotz Zusammentreffens mit Steuerdelikt?

  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren -

  • VG Berlin, 20.12.2018 - 33 K 370.18

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung im Strafverfahren

  • BGH, 04.04.1990 - StB 5/90
  • BFH, 06.10.1993 - VIII B 12/92
  • OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97

    Auskunftspflicht, Beweisverwertungsverbot, Datenschutz, Lichtbild vom

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