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   BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79 (S)   

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https://dejure.org/1979,839
BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79 (S) (https://dejure.org/1979,839)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1979 - 3 StR 131/79 (S) (https://dejure.org/1979,839)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1979 - 3 StR 131/79 (S) (https://dejure.org/1979,839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen Organisation - Vorliegen einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung sowie Volksverhetzung - Gefährdung des öffentlichen Friedens - Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 26
  • NJW 1979, 1992
  • MDR 1979, 857
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise -

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79
    Zur Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, genügt es, daß berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 16, 49, 56; BGH NJW 1978, 58; vgl. auch OLG Celle NJW 1970, 22257; HansOLG Hamburg NJW 1975, 1088 [OLG Hamburg 18.02.1975 - 2 Ss 299/74]; OLG Koblenz MDR 1977, 334 [OLG Koblenz 11.11.1976 - 1 Ss 524/76]).

    Ziel des Täters kann es sein, seinen "Ideen" auf diese Weise die von ihm gewünschte, anders möglicherweise gar nicht erreichbare Publizität zu verschaffen und - ohne daß der Tatbestand eine solche Absicht voraussetzte - dadurch den ihm verhaßten Bevölkerungsteil in seinem Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern oder zu einem psychischen Klima beizutragen, in dem die Saat seiner Hetze aufgeht (vgl. BGH NJW 1978, 58, 59).

  • OLG Hamburg, 18.02.1975 - 2 Ss 299/74

    Volksverhetzung durch rassistischen Leserbrief

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79
    Zur Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, genügt es, daß berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 16, 49, 56; BGH NJW 1978, 58; vgl. auch OLG Celle NJW 1970, 22257; HansOLG Hamburg NJW 1975, 1088 [OLG Hamburg 18.02.1975 - 2 Ss 299/74]; OLG Koblenz MDR 1977, 334 [OLG Koblenz 11.11.1976 - 1 Ss 524/76]).

    Die Eignung zur öffentlichen Friedensstörung kann einer Zuschrift an eine Zeitungsredaktion auch dann gegeben sein, wenn der Einsender zwar nicht mit einem kommentarlosen Abdruck als "Leserbrief" (vgl. hierzu HansOLG Hamburg NJW 1975, 1088 [OLG Hamburg 18.02.1975 - 2 Ss 299/74]), sondern, wie hier nach den Umständen allenfalls zu erwarten, lediglich mit einer Berichterstattung rechnen kann, die dem volksverhetzenden Angriff kritisch-ablehnend gegenübertritt und in der möglicherweise vor den Gefahren der in ihm zum Ausdruck kommenden politischen Bestrebungen nachdrücklich gewarnt wird.

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79
    Zur Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, genügt es, daß berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 16, 49, 56; BGH NJW 1978, 58; vgl. auch OLG Celle NJW 1970, 22257; HansOLG Hamburg NJW 1975, 1088 [OLG Hamburg 18.02.1975 - 2 Ss 299/74]; OLG Koblenz MDR 1977, 334 [OLG Koblenz 11.11.1976 - 1 Ss 524/76]).
  • RG, 10.10.1887 - C. 4/87

    Zur Bestimmung des Begriffes der "Verbreitung durch Schriften". 2. Erfordert der

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79
    Eine Handlung gegenüber einem einzelnen kann genügen, wenn nach den konkreten Umständen damit zu rechnen ist, daß der Angriff einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 126 Rdn. 11; Lackner, StGB 12. Aufl. § 126 Anm. 2 c; RGSt 16, 245; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 126 Rdn. 7; Sturm JZ 1976, 347, 350).
  • OLG Koblenz, 11.11.1976 - 1 Ss 524/76
    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79
    Zur Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, genügt es, daß berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 16, 49, 56; BGH NJW 1978, 58; vgl. auch OLG Celle NJW 1970, 22257; HansOLG Hamburg NJW 1975, 1088 [OLG Hamburg 18.02.1975 - 2 Ss 299/74]; OLG Koblenz MDR 1977, 334 [OLG Koblenz 11.11.1976 - 1 Ss 524/76]).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79
    Straf- und Einziehungsausspruch sind hier im Sinne der maßgeblichen Grundsätze für die Beschränkbarkeit eines Rechtsmittels (vgl. Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 353 Rdn. 12) nicht untrennbar miteinander verbunden (vgl. BGHSt 9, 88).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79
    Dies wäre schon angesichts des öffentlichen Aufsehens, das die Tat mindestens teilweise erregt hat (vgl. UA S. 12), sowie nach der Art der Tat (vgl. BGHSt 24, 40, 46) erforderlich gewesen.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    d) Für die Eignung zur Friedensstörung genügt es danach, daß berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 29, 26; BGH NStZ 2000, 530, zur Veröffentlichung in BGHSt 46, 36 bestimmt, BGH NStZ 1981, 258).
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05

    Störung des öffentlichen Friedens nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch ins Internet

    Es genügt vielmehr, dass berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die er sich richtet (BGHSt 16, 49, 56; 29, 26; 46, 212, 218 f.; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05; von Bubnoff aaO Rdn. 13 bis 15 m.w.N.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens verschiedentlich schon darin gefunden, dass die Publikation nach den konkreten Umständen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden kann (BGHSt 29, 26, 27; 46, 212, 219; BGH, Urt. v. 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80, insoweit in NStZ 1981, 258 nicht abgedruckt).

  • OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22

    Volksverhetzung durch Hochladen fremdenfeindlicher und nationalsozialistische

    Maßgeblich ist, ob nach den konkreten Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass der Angriff einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird (BGH Urteil vom 20.6. 1979 - 3 StR 131/79, NJW 1979, 1992; BGH, Urteil vom 02-04-1987 - 4 StR 55/87, NJW 1987, 1898).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Sie erfaßt andererseits Drohungen mit Gewalttaten, die nicht zu einer Friedensstörung führen, von denen aber nach den Umständen anzunehmen ist, daß sie in die Öffentlichkeit dringen (v. Bubnoff in LK, 10. Aufl. § 126 Rdn. 9; Stree NJW 1976, 1177, 1180; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 126 Rdn. 7), und für diesen Fall berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, es werde zu einer Störung des öffentlichen Friedens kommen (BGHSt 16, 49, 56; 29, 26; BGH NJW 1978, 58, 59; BGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S), insoweit in NStZ 1981, 258 und bei Holtz MDR 1981, 453 nicht abgedruckt).

    Eine Ankündigung gegenüber einem einzelnen kann genügen, wenn nach den konkreten Umständen damit zu rechnen ist, daß der in ihr angekündigte Angriff einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, was in der Regel anzunehmen ist in Fällen der Zuschrift an eine Zeitungsredaktion (BGHSt 29, 26, 27) oder an einen nicht näher eingegrenzten Kreis von Privatpersonen, von deren Diskretion nicht auszugehen ist (BGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S), insoweit in NStZ 1981, 258 und bei Holtz MDR 1981, 453 nicht abgedruckt), aber auch an einen unmittelbar Betroffenen, wenn anzunehmen ist, daß er sich aus Sorge um das Opfer oder aus Empörung über die Drohung an die Öffentlichkeit wendet (vgl. Eyrich in Prot. S. 2278; Dreher/Tröndle a.a.O. § 126 Rdn. 7).

  • OLG Nürnberg, 23.06.1998 - Ws 1603/97

    Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen im Internet

    Es genügt, daß berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 29, 26; 34, 329; OLG Köln NJW 82, 657; OLG Celle NJW 70, 2257 und NStE Nr. 1 zu 5 166 StGB).
  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Im einzelnen wird hierzu auf die in BGHSt 29, 26 abgedruckte Entscheidung des Senats verwiesen.
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05
    Es genügt vielmehr, dass berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die er sich richtet (BGHSt 16, 49, 56; 29, 26; 46, 212, 218 f.; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - 4 StR 283/05; von Bubnoff aaO Rdn. 13 bis 15 m.w.N.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens verschiedentlich schon darin gefunden, dass die Publikation nach den konkreten Umständen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden kann (BGHSt 29, 26, 27; 46, 212, 219; BGH, Urt. v. 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80, insoweit in NStZ 1981, 258 nicht abgedruckt).

  • OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81

    Eignung einer Handlung (hier: Abdruck einer Karikatur über Maria und Josef) zur

    Ob die Handlung danach geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung (vgl. BGHSt 29, 26).

    Auch eine Handlung gegenüber einem Einzelner kann geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören, wenn nach den konkreten Umständen damit zu rechnen ist, daß der Angriff einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird (BGHSt 29, 26).

  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Durch die Aufhebung des Strafausspruchs wird die Einziehungsanordnung (§ 11 Abs. 6 BetMG in Verbindung mit § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StGB) nicht berührt [vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1979 - 3 StR 131/79 (S), insoweit in BGH 29, 26 nicht abgedruckt].
  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86

    Anbringen eines etwa vier Quadratmeter großen beschrifteten Tuchs an der

    Für dieses Tuch kann nach der Art seiner Verwendung nichts anderes gelten als für die entsprechende Verwendung eines Plakats oder einer auf eine Wand aufgesprühten Beschriftung (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77, abgedruckt bei Holtz MDR 1977, 809; LG Lüneburg, Urteil vom 6. November 1978 - 10 KLs 3/78, UA S. 11, 51, und das Senatsurteil vom 20. Juni 1979 - 3 StR 131/79 (S), mit dem der Senat die Revision eines in jener Sache Angeklagten verworfen hat, insoweit in BGHSt 29, 26 nicht abgedruckt, vgl. auch BayObLG …
  • BayObLG, 17.08.1994 - 4St RR 105/94

    Volksverhetzung durch "Asylbetrüger"-Reime

  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 145/94

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Volksverhetzung, "Asylbetrüger"

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Verbrauchs der Strafklage - Verbot

  • OVG Thüringen, 12.11.1993 - 2 EO 147/93

    Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung einer Kundgebung der Nationaldemokratischen

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 192/18

    Strafurteil: Begründungserfordernis bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung

  • OLG Düsseldorf, 17.03.1986 - 5 Ss 43/86

    Zum "Angriff auf die Menschenwürde anderer" im Sinne des § 130 StGB

  • BGH, 19.05.1980 - 3 StR 193/80

    Verfolgungsverjährung bei Presseinhaltsdelikten - Anforderungen an die

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 665/85

    Anwendung eines falschen Strafhöchstmaßes

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 231/80

    Schriften gegen Abtreibung und Empfängnisverhütung durch die Pille mit einer zum

  • BGH, 27.11.1980 - 4 StR 630/80

    Begründung eines minder schweren Falles durch erhebliche Beeinträchtigung der

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