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   BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80   

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BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,109)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1980 - 3 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,109)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1980 - 3 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat bei einer Gesamtfreiheitsstrafe - Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Tatseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 370
  • NJW 1981, 409
  • MDR 1981, 153
  • NStZ 1981, 100 (Ls.)
  • StV 1981, 120
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    So hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, daß besondere Umstände in solchen Taten nicht vorliegen müssen, die nur mit Geldstrafe oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind (BGHSt 25, 142; BGH GA 1978, 78; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 447/77).

    Da die Einsatzstrafe für die Bildung der Gesamtstrafe wesentliches Gewicht hat, soll allerdings die ihr zugrunde liegende Tat stets auf das Vorliegen besonderer Umstände zu prüfen sein (BGHSt 25, 142).

    Daß, bei entsprechender Sachlage, eine Einzelstrafe von zehn oder fünf Monaten Dauer ohne Vorliegen besonderer Umstände in der Tat einer Strafaussetzung entgegensteht (vgl. BGHSt 25, 142, 144), während eine Tat, für die Geldstrafe von 360 Tagessätzen verhängt wird, unschädlich ist, kann um so weniger befriedigen, als es für die Entscheidung, ob im Einzelfall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr oder Geldstrafe in entsprechender Tagessatzhöhe zu verhängen ist, an einer dem § 47 Abs. 1 StGB entsprechenden gesetzlichen Richtlinie fehlt.

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Maßgebend ist, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, jeweils mit weiteren Hinweisen).

    Die Auffassung, daß nach allem für die Frage, ob besondere Umstände in der Tat gegeben sind, eine Gesamtwürdigung der "Tatseite" maßgebend ist, liegt auch auf der Linie der inzwischen anerkannten Rechtsprechung, wonach sich eine klare Trennung zwischen besonderen Umständen in der Tat und besonderen Umständen in der Persönlichkeit häufig nicht vornehmen läßt und es insoweit auf eine Gesamtwertung ankommt (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78; BGH GA 1980, 106).

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    In anderen Entscheidungen heißt es, daß "mindestens" oder "jedenfalls" alle Taten besondere Umstände aufweisen müssen, für die Einzelfreiheitsstrafen von mehr als einem Jahr verhängt worden sind (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75, vom 29. April 1976 - 4 StR 137/76 = NJW 1976, 1413; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 488/76 = VRS 52, 115).

    Die Auffassung, daß nach allem für die Frage, ob besondere Umstände in der Tat gegeben sind, eine Gesamtwürdigung der "Tatseite" maßgebend ist, liegt auch auf der Linie der inzwischen anerkannten Rechtsprechung, wonach sich eine klare Trennung zwischen besonderen Umständen in der Tat und besonderen Umständen in der Persönlichkeit häufig nicht vornehmen läßt und es insoweit auf eine Gesamtwertung ankommt (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78; BGH GA 1980, 106).

  • BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79

    Unzureichende Erörterung einer Strafaussetzung zur Bewährung trotz Besonderheiten

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Der erkennende Senat sowie der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben aus der Rechtsprechung, wonach im einzelnen nicht schwerwiegende Taten nicht durch besondere Umstände in der Tat geprägt sein müssen, hergeleitet, daß bei einer Mehrzahl von Taten, für die verhältnismäßig geringfügige Einzelfreiheitsstrafen verhängt worden sind, keine der Taten bes ondere Umstände aufweisen muß (Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78; vgl. auch die Beschlüsse vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - und vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80).
  • BGH, 03.06.1980 - 4 StR 208/80

    Rüge zur Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Besonderheit der

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Der erkennende Senat sowie der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben aus der Rechtsprechung, wonach im einzelnen nicht schwerwiegende Taten nicht durch besondere Umstände in der Tat geprägt sein müssen, hergeleitet, daß bei einer Mehrzahl von Taten, für die verhältnismäßig geringfügige Einzelfreiheitsstrafen verhängt worden sind, keine der Taten bes ondere Umstände aufweisen muß (Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78; vgl. auch die Beschlüsse vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - und vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Berücksichtigung der erheblichen

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Sie läßt nicht erkennen, ob die Strafkammer bei der ihr obliegenden Gesamtwürdigung von zutreffenden Rechtsvorstellungen über die gesetzlichen Voraussetzungen der Aussetzung längerer Freiheitsstrafen im allgemeinen sowie im besonderen in solchen Fällen ausgegangen ist, in denen eine Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe aus mehreren geringerer Einzelstrafen verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1979 - 4 StR 58/79, bei Spiegel in DAR 1980, 193, 201 unter IX 5).
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Maßgebend ist, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 24.01.1979 - 3 StR 523/78

    Anforderungen an Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Die Auffassung, daß nach allem für die Frage, ob besondere Umstände in der Tat gegeben sind, eine Gesamtwürdigung der "Tatseite" maßgebend ist, liegt auch auf der Linie der inzwischen anerkannten Rechtsprechung, wonach sich eine klare Trennung zwischen besonderen Umständen in der Tat und besonderen Umständen in der Persönlichkeit häufig nicht vornehmen läßt und es insoweit auf eine Gesamtwertung ankommt (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78; BGH GA 1980, 106).
  • BGH, 16.11.1978 - 4 StR 506/78

    Bewertung eines Täterverhaltens nach freiem Ermessen eines Richters - Bildung

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Zu gerechten und kriminalpolitisch sinnvollen Ergebnissen führt allein eine Auslegung des § 58 Abs. 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 2 StGB, nach der es für die Annahme besonderer Umstände in der Tat auf eine Gesamtwürdigung aller in Betracht kommenden Taten ankommt (vgl. auch Mösl in LK, StGB 9. Aufl. § 77 Rdn 3 sowie BGH, Urteil vom 16. November 1978 - 4 StR 506/78, wonach es auf eine "Gesamtschau des Täterverhaltens" ankommt).
  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Die gesetzliche Voraussetzung besonderer umstände wurde zwar in der Rechtsprechung schon wiederholt dahin umschrieben, daß mildernde Umstände vorliegen müssen, die von besonderem Gewicht sind, weil sie Ausnahmecharakter haben (BGH JR 1978, 32; BGH, Urteil vom 18. Januar 1979 - 4 StR 712/78).
  • BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78

    Zulässigkeit formelhafter Wendungen bei der Entscheidung über die Höhe einer

  • BGH, 15.06.1978 - 4 StR 265/78

    Anforderungen an die Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Untreue

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 488/76

    Anforderungen an die Bewilligung einer Strafaussetzung bei Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung

  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn sie trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 29, 370, 371; st. Rspr., z. B. BGH, wistra 1997, 22).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Für die neue Hauptverhandlung verweist der Senat auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB a.F. (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 360, 361; StV 1981, 21; 1982, 570; 1983, 18; zuletzt BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86) und auf § 56 Abs. 2 StGB in der Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393).
  • BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte

    Es genügt, dass Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechtsgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 371; BGH NStZ 1986, 27 m.w.N.).

    Diese unangemessen lange Verfahrensdauer hätte in die gebotene Gesamtbetrachtung (BGHSt 29, 370, 372) zu Gunsten des Angeklagten einbezogen werden müssen.

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