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   BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52   

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https://dejure.org/1952,189
BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52 (https://dejure.org/1952,189)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1952 - 3 StR 267/52 (https://dejure.org/1952,189)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1952 - 3 StR 267/52 (https://dejure.org/1952,189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 149
  • NJW 1952, 1265
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 736/51
    Auszug aus BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52
    Wie der erkennende Senat in seinem - im Nachschlagewerk abgedruckten - Urteil (3 StR 736/51) vom 18. Oktober 1951 bereits entschieden hat, ist diese Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck dahin auszulegen, dass auch durch eine Zeugenvernehmung des polizeilichen Verhörsbeamten die frühere Aussage des in der Hauptverhandlung von seinen Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machenden Zeugen nicht verwertet werden darf.
  • BGH, 16.08.1951 - 3 StR 497/51

    Bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52
    Wie der Senat im Urteil vom 16. August 1951 (3 StR 497/51) bereits entschieden hat, hindert § 254 StPO den Tatrichter nicht, den Polizeibeamten als Zeugen über seine frühere Vernehmung des Angeklagten zu vernehmen und diese Zeugenaussage bei der Beweiswürdigung zu verwerten und seiner Entscheidung über die Schuld des Angeklagten mit zugrunde zu legen.
  • RG, 09.05.1882 - 989/82

    Darf ein Mitangeklagter in demselben Verfahren überhaupt oder wenigstens dann

    Auszug aus BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52
    Vor allem aber ist, wie in der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 6, 279 näher begründet ist, nach dem ganzen Aufbau des deutschen Strafverfahrens die Stellung des Angeklagten gegenüber der des Zeugen grundsätzlich verschieden.
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Der Zeuge unterliegt bei seiner Aussage im hiesigen Verfahren - namentlich bei seiner Aussage vor einem Gericht im Sinne des § 153 StGB - einer strafbewehrten Wahrheitspflicht, die sowohl während einer polizeilichen oder staatsanwaltlichen Zeugenvernehmung nicht gilt ( § 153 StGB i. V. m. § 161 Abs. 1 Satz 3 StPO bzw. § 163 Abs. 3 Satz 3 StPO ; vgl. Müller , in: MüKo StGB, 4. Auflage 2021, § 153, Rn. 64) als auch für eine Einlassung eines Beschuldigten, solange er nicht durch unwahre Angaben die allgemeinen Strafgesetze verletzt ( BGH, Urteil vom 15. August 1952 - 3 StR 267/52 -, NJW 1952, S. 1265 [1266]; Diemer , in: KK-StPO, 9. Auflage 2023, § 136, Rn. 20 m. w. N.); auch eine dem § 138 Abs. 1 ZPO entsprechende Norm gibt es in der Strafprozessordung nicht.
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Nach gefestigter Rechtsprechung unterliegen frühere Angaben eines Mitangeklagten, auch wenn er Angehöriger des Angeklagten ist und als solcher, wenn er Zeuge wäre, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würde, uneingeschränkter Verwertung (BGHSt 3, 149; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 9; BGH VRS 31, 453).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Der Beschuldigte befindet sich nicht in einer solchen Zwangslage (BGHSt 3, 149, 152).
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