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   BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51   

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https://dejure.org/1951,148
BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51 (https://dejure.org/1951,148)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1951 - 4 StR 208/51 (https://dejure.org/1951,148)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1951 - 4 StR 208/51 (https://dejure.org/1951,148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 18
  • NJW 1952, 229
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 26.06.1941 - 3 D 30/41

    1. Beihilfe zum Meineide des Zeugen kann die Partei eines bürgerlichen

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  • RG, 16.09.1940 - 3 D 510/40

    1. Beihilfe zum Zeugenmeineide kann die Partei eines bürgerlichen Rechtsstreites

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  • RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird

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  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Selbst wenn die Abgabe der Steuererklärungen für nachfolgende Besteuerungszeiträume mittelbare Auswirkungen auf das laufende Steuerstrafverfahren haben sollte, könnte das nicht ihre Unterlassung rechtfertigen, weil andernfalls neues Unrecht geschaffen würde, zu dem das Recht auf Selbstschutz nicht berechtigt (vgl. BGHSt 3, 18, 19; BGH wistra 1993, 66, 68), und gleichzeitig ein Verstoß gegen den steuerlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ermöglicht würde.
  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine

    Der Bundesgerichtshof hatte zunächst in seinem Urteil BGHSt 3, 18 [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51] entschieden, daß der Irrtum über die Garantenpflicht belanglos sei.
  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

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