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   BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52   

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https://dejure.org/1952,13
BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52 (https://dejure.org/1952,13)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1952 - 2 StR 306/52 (https://dejure.org/1952,13)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52 (https://dejure.org/1952,13)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 213
  • NJW 1952, 1386
 
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Wird zitiert von ... (331)

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Das Revisionsgericht kann daher nicht aufgrund der allein maßgebenden Revisionsbegründung (§ 352 StPO; vgl. BGHSt 3, 213; BGH NStZ 1992, 29 f.; st. Rspr.) prüfen, aus welchen Gründen die Telefonüberwachung angeordnet wurde.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Das hat so vollständig und genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214).

    Zweifelhaft ist schon, ob diese Rüge in der in § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vorgeschriebenen Form erhoben ist, weil die Revision die Gründe, die die Strafkammer für die Ablehnung angeführt hat, nur unvollständig wiedergibt (vgl. BGHSt 3, 213, 214).

    Es kann dahinstehen, ob die Rüge in der in § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vorgeschriebenen Form erhoben ist, weil die Revision nur einen Teil der vorstehenden, zum Verständnis und damit auch zur Entscheidung notwendigen Tatsachen mitteilt (vgl. BGHSt 3, 213, 214).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Es kommt deshalb nicht mehr entscheidend darauf an, dass dem Landgericht auch bei der Würdigung der Aussage des Zeugen Kl. ein auf Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler unterlaufen ist (zum revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16, Rn. 9; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215, st. Rspr.).
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