Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,408
BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52 (https://dejure.org/1952,408)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1952 - 1 StR 218/52 (https://dejure.org/1952,408)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1952 - 1 StR 218/52 (https://dejure.org/1952,408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung - Maßgeblicher Zeitpunkt für das Herrschen gefühlloser Gesinnung bei der grausamen Tötung - Beeinträchtigung der Widerstandskraft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52
    Sine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord hinge davon ab, ob einer der beiden Angeklagten die Haupttat in Ihren Grundzügen gekannt und in dieser Kenntnis bewusst gefördert hat (BGHSt 2, 251).
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52
    Auf die Entscheidungen BGHSt 2, 150 und 3, 21 sei verwiesen.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Grausam tötet, wer seinem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt (BGHSt 3, 180; 3, 264).

    Es genügt die Zufügung seelischer Qualen (BGHSt 3, 264, 265), insbesondere von "furchtbarer Todesangst" und "seelischer Pein" (BGH, Urteil vom 6. November 1979 - 1 StR 546/79).

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob der mündlich vorgetragenen Auffassung des Generalbundesanwalts beizutreten ist, das Mordmerkmal "grausam" sei schlechthin "tatbezogen" und falle auch insoweit nicht unter § 50 Abs. 2 (nF) StGB, als es eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung erfordert (BGHSt 3, 180; 3,264) [BGH 16.10.1952 - 4 StR 247/52] .
  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

    Das Mordmerkmal der Grausamkeit setzt die Zufügung besonderer und übermässiger Schmerzen und Qualen aus einer gefühllosen, unbarmherzigen Gesinnung voraus (vgl. die Urteile des BGH vom 23. und 30.September 1952 - 1 StR 218/52 und 243/52 - = BGHSt 3, 264 f. und 180 ff., 181).

    Der Annahme einer damaligen jeweils grausamen Gesinnung dieser Angeklagten stehen weder die zeitweise von ihnen empfundenen Gewissensbedenken noch ihr allgemeines Persönlichkeitsbild entgegen, zumal jene Gesinnung nur zur Tatzeit vorhanden gewesen sein muss; sie muss nicht etwa im Wesen und in der Persönlichkeit des Täters wurzeln und ihn ständig beeinflussen (vgl. die Urteile des BGH vom 23.September 1952 - 1 StR 218/52 - = BGHSt 3, 264 f. und vom 25.November 1952 - 1 StR 477/52 - = BGHSt 3, 330 ff., 333).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht