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   BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52   

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https://dejure.org/1952,209
BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52 (https://dejure.org/1952,209)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1952 - 1 StR 130/52 (https://dejure.org/1952,209)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1952 - 1 StR 130/52 (https://dejure.org/1952,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin - Lebenserfahrung und Menschenkenntnis des Richters - Unzucht mit einen Kinde in Tateinheit mit einem fortgesetzten Verbrechen der Unzucht mit einer Abhängigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 27
  • NJW 1952, 899
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52
    Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 29. Februar 1952 - 1 StR 631/51 - näher dargelegt (NJW 1952, 554), dass Bekundungen von Kindern, die sich auf geschlechtliche Vorgänge beziehen, in diesem Alter mit besonderer Vorsicht zu bewerten sind, und die Zuziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit in solchen Fällen zur Wahrheitserforschung oft nicht zu umgehen ist.
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Beweiswürdigung; sie ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (vgl u.a. BGHSt 2, 163, 166 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130, 131).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung der Aussagen von Kindern (vgl die oben angeführten Entscheidungen BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52) und zu der bei Hirnverletzten gebotenen Vorsicht (vgl u.a. LM Nr. 2 zu § 244 Abs. 4 StPO) kann entgegen der Meinung des Beschwerdeführers nicht zum Vergleiche herangezogen werden, die Rechtsprechung zur Beurteilung von Hirnverletzten schon deshalb nicht, weil sich weder aus den Akten und dem Urteil noch aus dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, daß bei der behaupteten viermaligen Kopfoperation das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).

    Aber auch Fallbesonderheiten zwingen nicht zur Zuziehung eines - psychologischen - Sachverständigen, wenn die Hauptverhandlung Anzeichen erbringt, die ganz deutlich für (oder gegen) die Glaubwürdigkeit der Bekundungen sprechen (BGHSt 3, 27, 30, 7, 82, 85 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]; ebenso Herdegen in KK § 244 Rdn. 36).

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Sie ist daher auch im geltenden deutschen Strafverfahrensrecht grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (vgl u.a. BGHSt 2, 163 [165]; 3, 27 [28] und 52 [53]).
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