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   BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52   

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BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52 (https://dejure.org/1952,72)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1952 - 2 StR 180/52 (https://dejure.org/1952,72)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1952 - 2 StR 180/52 (https://dejure.org/1952,72)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 65
  • NJW 1952, 1062
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 20.12.1938 - 1 D 942/38

    1. Zum Tatbestande der Beihilfe zum Gattenmord, insbesondere der Beihilfe, die

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Diese Hilfeleistung ist, auch wenn der Täter bereits zur Tat entschlossen war, noch dadurch möglich, daß der Gehilfe die letzten Hemmungen und Bedenken beseitigt (RGSt 73, 52; HRR 39, Nr. 1275).

    eine Verurteilung wegen Teilnahme an der nicht verhüteten Tat scheidet daher aus, soweit nur die im § 330 c StGB gebotene Hilfeleistungspflicht verletzt ist (RGSt 64, 273, 276; 73, 52, 55; Olshausen 12. Aufl. S. 220 ff, 225).

  • BGH, 06.04.1951 - 2 StR 84/51

    Antrag eines Verteidigers in der Hauptverhandlung auf Untersuchung des

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Der Antrag war demnach nur eine Anregung an das Gericht, Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zu klären (BGH 2 StR 84/51 Urt. v. 6. April 1951).
  • BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Die Verweisung auf das "gesunde Volksempfinden« ist dahin zu verstehen, daß das Gericht bei der Frage der Zumutbarkeit einer Hilfeleistung auf das Rechtsempfinden des Volkes zu achten hat (BGHSt 1, 266).
  • RG, 25.02.1932 - II 1272/31

    Kann ein Steuerpflichtiger, der zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Diese Pflicht besteht nur, wenn der Täter durch ein, auf bestimmten Beziehungen beruhendes, besonderes Pflichtverhältnis zur Abwendung des tatbestandsmäßigen Erfolges berufen ist (RGSt 66, 143).
  • RG, 16.04.1937 - 4 D 222/37

    Beihilfe zum Morde durch Verletzung der Nothilfepflicht.

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Das Reichsgricht hat zwar in vereinzelten Entscheidungen eine andere Ansicht vertreten und es sogar für möglich gehalten, daß eine Rechtspflicht sich aus dem Gedanken heraus ergeben könne, daß jeder die Aufgabe habe, strafbare Handlungen zu verhindern, soweit es in seinen Kräften stehe (RGSt 71, 187; 74, 185, 189).
  • RG, 14.01.1944 - 4 D 409/43

    1. Der § 330 c StGB. verpflichtet nicht zu Leistungen, die zwar eine

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Die Strafkammer würde sodann zu prüfen haben, ob der Angeklagte ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten Hilfe leisten konnte und in welchem Umfange, weiter, ob der innere Tatbestand gegeben ist (RGSt 77, 301).
  • RG, 06.05.1940 - 2 D 123/40

    1. Ein Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes ist notwendig,

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Das Reichsgricht hat zwar in vereinzelten Entscheidungen eine andere Ansicht vertreten und es sogar für möglich gehalten, daß eine Rechtspflicht sich aus dem Gedanken heraus ergeben könne, daß jeder die Aufgabe habe, strafbare Handlungen zu verhindern, soweit es in seinen Kräften stehe (RGSt 71, 187; 74, 185, 189).
  • RG, 16.06.1930 - II 419/30

    1. Ist der Ehemann verpflichtet, das von ihm gegen Feuer versicherte Haus seiner

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    eine Verurteilung wegen Teilnahme an der nicht verhüteten Tat scheidet daher aus, soweit nur die im § 330 c StGB gebotene Hilfeleistungspflicht verletzt ist (RGSt 64, 273, 276; 73, 52, 55; Olshausen 12. Aufl. S. 220 ff, 225).
  • RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird

    Auszug aus BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Erforderlich ist, daß der Gehilfe den Willen und das Bewußtsein hat, die Tat eines anderen zu fördern (RGSt 56, 168, 170; 72, 20, 24).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Den Gehilfenvorsatz hat nur, wer sich bewußt ist, mit seinem Verhalten die Haupttat zu fördern (BGHSt 3, 65f; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    a) Ein Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erheblichen Schaden an Menschen oder Sachen anrichtet und weiteren Schaden zu verursachen droht (BGH, Urteil vom 10. Juni 1952 - 2 StR 180/53, BGHSt 3, 65, 66).

    Als solches Ereignis kommt auch eine Straftat Dritter in Betracht (BGH, Urteile vom 8. Oktober 1996 - 5 StR 458/96, NStZ 1997, 127; vom 10. Juni 1952 - 2 StR 180/53, BGHSt 3, 65, 66; vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391).

  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Soweit dieses zwar pflichtwidrig ist, weil die Angeklagten ihrer Hilfeleistungspflicht nach § 323c StGB nicht genügen, vermag dies eine Ingerenzhaftung nicht (mehr) zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 1952 ? 2 StR 180/52, BGHSt 3, 65, 67; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1982 ? 1 StR 413/82, NJW 1983, 350, 351).
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