Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1952 - 1 StR 13/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,264
BGH, 06.06.1952 - 1 StR 13/52 (https://dejure.org/1952,264)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1952 - 1 StR 13/52 (https://dejure.org/1952,264)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1952 - 1 StR 13/52 (https://dejure.org/1952,264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Abtreibung unter dem Gesichtspunkt des übergesetzlichen Nostandes - Suizide Tendenzen der Schwangeren im Sinne eines übergesetzlichen Notstandes - Mittel-Zweck-Relation bei der Prüfung alternativer Mittel zur Rettung des Lebens der Mutter - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 7
  • NJW 1952, 893
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - 1 StR 13/52
    Dieser nicht durch irrige Vorstellungen über die gegebenen Tatsachen beeinflusste Irrtum über die rechtliche Bewertung seines Verhaltens wäre jedoch, wie der Grosse Senat im dem Beschluss vom 18. März 1952 - GSSt 2/51 (NJW 1952, 593 = JZ 1952, 335) entschieden hat, nur beachtlich, wenn der Angeklagte auch bei gehöriger Anspannung des Gewissens nicht das Bewusstsein hätte gewinnen können, mit der Abtötung der Leibesfrucht unter den ihm bekannten Umständen Unrecht zu tun.
  • BGH, 02.03.1951 - 3 StR 6/51
    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - 1 StR 13/52
    Der Angeklagte hat nicht irrig einen Sachverhalt als gegeben angesehen, der alle Merkmale des übergesetzlichen Notstandes aufgewiesen haben würde, wenn er so, wie er ihn sich vorstellte, vorgelegen hätte (vgl BGH vom 3. März 1951 - 3 StR 6/51).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 172/51
    Auszug aus BGH, 06.06.1952 - 1 StR 13/52
    In diesem Sinne hat der Senat wiederholt entschieden (BGHSt 1 S 111 und Urt. vom 25. März 1952 - 1 StR 172/51).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Weil die Auslegung des besonders gestalteten Tatbestands des § 218 a StGB zu diesem Ergebnis führt, kommt es auf die frühere Rechtsprechung zum übergesetzlichen Notstand mit der als Voraussetzung hierfür geforderten sorgfältigen Prüfung (vgl. BGHSt 3, 7; BGH NJW 1977, 139) nicht an.

    Der Einwand ist umso gewichtiger, als auch die medizinische Indikation, die sich früher auf die "Abwendung einer ernsten Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter" beschränkte (BGHSt 2, 111, 114; 2, 381, 383; 3, 7, 9), erweitert wurde.

    Sie hat jetzt eine soziale Komponente ("unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse") und umfaßt die schwerwiegende Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustands, die früher nur insofern eingeschlossen war, als eine "schwere" oder "naheliegende" Selbstmordgefahr den Abbruch der Schwangerschaft rechtfertigen konnte (BGHSt 2, 111, 115; 3, 7, 9).

    Der Gesetzgeber hat sich im Anschluß an die frühere Rechtsprechung zur medizinischen Indikation und zum dadurch gegebenen übergesetzlichen (rechtfertigenden) Notstand (vgl. RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111; 3, 7) dazu entschlossen, in § 218 a StGB eine besondere Ausformung des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) zu schaffen und dabei die anderen Indikationen der medizinischen gleichrangig an die Seite zu stellen (§ 218 a Abs. 2 StGB: "... gelten auch als erfüllt ...").

  • BGH, 24.11.1953 - 1 StR 760/52

    Rechtsmittel

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (u.a. RGSt 61, 242, 247 ff; 77, 113, 115 ff; BGHSt 3, 7; BGH NJW 1951 S. 769 Nr. 15) liegen die Voraussetzungen des übergesetzlichen Notstands dann vor, wenn ein unmittelbar bedrohtes höherwertiges Rechtsgut nur durch die Verletzung eines weniger wertvollen geschützt werden kann.

    Dem Urteil ist auch ausreichend zu entnehmen, dass der Angeklagte nach der Überzeugung des Schwurgerichts vor den einzelnen Züchtigungen die für den übergesetzlichen Notstand erforderliche gewissenhafte Güterabwägung vorgenommen hat (u.a. RGSt 62, 137, 138; 64, 101, 104; 77, 113, 116; BGHSt 2, 111, 114; 3, 7; BGH NJW a.a.O.) oder ihm wenigstens das Gegenteil nicht nachzuweisen ist.

  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 658/97
    Die Vorstellung, eine Tat sei i.S.d. § 34 StGB erforderlich, obwohl sie dies objektiv nicht ist, stellt einen Verbotsirrtum i.S.d. § 17 StGB dar (vgl. schon BGHSt 3, 7, 12 f.; Lenckner aaO. Rdn. 51 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.11.1972 - X ZB 22/71

    Patentfähigkeit von Intrauterinpessaren mit Rücksicht auf Fälle ärztlich

    Dementsprechend wird eine Abtreibung in Fällen der sogenannten medizinischen Indikation, d.h. dann als zulässig angesehen, wenn sie aus medizinischer Sicht zur Abwendung einer ernsten Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter erforderlich erscheint (siehe u.a. BGHSt 3, 7, 9) [BGH 06.06.1952 - 1 StR 13/52] .
  • AG Frankfurt/Main, 11.03.2022 - 29 C 1887/21
    Im Rahmen des § 34 StGB darf bei mehreren geeigneten kein milderes Mittel zur Beseitigung der Gefahr zur Verfügung stehen (BGHSt 3, 7; OLG Celle NJW 1957, 34; Fischer Rn. 24; Schönke/Schröder/Perron Rn. 20).
  • BGH, 18.07.1967 - 1 StR 235/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung - Sachliche Zuständigkeit der

    Aus diesem Grunde entfiel auch ein nach § 59 StGB beachtlicher Irrtum (BGHSt 3, 7, 12) [BGH 06.06.1952 - 1 StR 13/52].
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 357/53

    Erschiessung einer schwangeren polnischen Fremdarbeiterin, die wiederholt beim

    Diese notwendige Einschränkung besteht nicht allein wegen der regelmässig aussergewöhnlichen Schwierigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung, die oft über Leben und Tod urteilt; sie beruht auch auf der Erwägung, dass einen so schwierigen Sachverhalt zuverlässig und verantwortlich nur beurteilen kann und darf, wer die dazu nötigen Kenntnisse, Maßstäbe und Fähigkeiten besitzt (vgl. RGSt 62, 137, 138; BGHSt 2, 242; 3, 7).
  • BGH, 05.07.1956 - 3 StR 101/56

    Rechtsmittel

    Übergesetzlicher Notstand kommt nur in Betracht, wenn eine den äußeren Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens erfüllende Handlung das einzige Mittel darstellt, ein gegenüber dem verletzten Rechtsgut höherwertiges Rechtsgut zu erhalten (RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111; 3, 7) [BGH 10.06.1952 - 1 StR 837/51].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht