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   BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52   

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https://dejure.org/1952,155
BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52 (https://dejure.org/1952,155)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1952 - 5 StR 151/52 (https://dejure.org/1952,155)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1952 - 5 StR 151/52 (https://dejure.org/1952,155)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 82
  • NJW 1952, 1104
  • NJW 1953, 636 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 13.01.1927 - III 936/26

    Worin besteht das Wesen des Entwurfs im Gegensatz zur fertigen Urkunde? Ist das

    Auszug aus BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
    Urkunden i. S. dieser Vorschrift sind verkörperte Erklärungen, die vermöge ihres gedanklichen Inhalts dazu bestimmt sind, im Rechtsleben eine Tatsache zu beweisen und ihren Aussteller erkennen lassen (vgl RGSt 61, 161).
  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Urkunden im Sinne des § 267 StGB sind verkörperte Gedankenerklärungen , die geeignet und dazu bestimmt sind, im Rechtsleben bestimmte Tatsachen zu beweisen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 3, 82,85; 4,284, 285).
  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine

    Im übrigen haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs in mehreren Entscheidungen, die teils vor, teils nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ergangen sind, wenn auch nicht immer eindeutig die Auffassung vertreten, daß die Garantenpflicht Tatbestandsmerkmal des unechten Unterlassungsdelikts sei und demgemäß das Bewußtsein von ihr zum Vorsatz gehöre (vgl. BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; BGHSt 3, 82, 89 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]; NJW 1953, 591 14 ; BGHSt 4, 327, 331 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52] 18 ; BGHSt 5, 187, 190 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 483/53]; 3 StR 791/53 vom 7. Dezember 1954 bei Dallinger MDR 1956, 271; BGHSt 14, 229, 232) [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60].
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Soweit der Angeklagte die Begünstigung als unechtes Unterlassungsdelikt begangen hat, erfordert der Vorsatz das Bewußtsein, zum Handeln verpflichtet zu sein (vgl BGHSt 3, 82 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52] [89]).
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