Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,49
BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52 (https://dejure.org/1952,49)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1952 - 5 StR 358/52 (https://dejure.org/1952,49)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1952 - 5 StR 358/52 (https://dejure.org/1952,49)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,49) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 99
  • NJW 1952, 1062
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Freilich muß der Täter außerdem das Bewußtsein haben oder bei gehöriger Anspannung seines Gewissens haben können, mit seinem Verhalten Unrecht zu tun (vgl BGHSt 2, 194).
  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Gewiß gibt es Ausspielungen mit "verstecktem Einsatz", der zum Beispiel im Abschluß eines Kaufvertrages liegen kann (BGHSt 2, 79, 139).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Es ist zwar nicht Aufgabe des Strafrechts (und des Betrugstatbestands), allzu sorglose Menschen vor den Folgen ihres eigenen unbedachten Tuns zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1952 - 5 StR 358/52, BGHSt 3, 99, 103; Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 4).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Allerdings gehört es nicht zum vom Betrugstatbestand geschützten Rechtsgut, sorglose Menschen gegen die Folgen ihrer eigenen Sorglosigkeit zu schützen (BGHSt 3, 99, 103; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 35 a; jew. zum Vermögensschaden).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sprechen nur davon (Urteil vom 22. April 1952 - 1 StR 384/51 -), daß eine die wirtschaftlichen Verhältnisse des Getäuschten übersteigende oder aus anderen Gründen "zu hohe" oder "sonstwie unnütze" geldliche Leistung oder (BGHSt 3, 99) eine "fühlbare" Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit gegeben sein müsse.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht