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   BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81   

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https://dejure.org/1981,209
BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81 (https://dejure.org/1981,209)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1981 - 3 StR 290/81 (https://dejure.org/1981,209)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1981 - 3 StR 290/81 (https://dejure.org/1981,209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Wirkungen der vorläufigen Einstellung des Verfahrens

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine strafverschärfende Berücksichtigung einer vorläufig eingestellten Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 154 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 197
  • MDR 1982, 67
  • NStZ 1982, 40
  • StV 1982, 19
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO beendet nicht nur die gerichtliche Anhängigkeit des von ihm betroffenen Teils der Anklage und schafft insoweit ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 559/08), sondern er erlangt - unter bestimmten Voraussetzungen - auch Rechtskraft (vgl. BGHSt 30, 197, 198).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für

    aa) Mit der Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis; denn das Verfahren ist - soweit es diese Tat betrifft - nach einer solchen Einstellung nicht mehr anhängig (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56, BGHSt 10, 88, 89; Beschluss vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198).

    Zur Beseitigung dieses Verfahrenshindernisses ist ein Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198; vom 9. November 2011 - 4 StR 300/11).

  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 631/11

    Pflicht zur Kostenentscheidung bei das Verfahren beendenden Entscheidungen

    Ungeachtet ihrer Bezeichnung als "vorläufig" in § 154 Abs. 2 StPO führt die Einstellung nach dieser Norm zur Beendigung der gerichtlichen Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage und in diesem Umfang zu einem der weiteren Verfolgung entgegenstehenden Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198; vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476).
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