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   BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81   

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https://dejure.org/1981,466
BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,466)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1981 - 2 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,466)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1981 - 2 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StGB (1975) vor § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 207
  • NJW 1982, 247
  • MDR 1982, 64
  • NStZ 1982, 33 (Ls.)
  • StV 1982, 16
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 04.10.1934 - 3 D 543/34

    In welchem Verhältnis stehen zueinander Verletzung der Anbietungspflicht (§ 36

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Diese Auffassung wird nicht näher begründet, sondern stützt sich lediglich auf Entscheidungen des Reichsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Bremen (RGSt 68, 315, 317; BGH GA 1955, 211; OLG Bremen NJW 1955, 1606 [OLG Bremen 25.05.1955 - Ss 27/55]).

    Das Urteil in RGSt 68, 315, 317 befaßt sich nicht mit der Fortsetzungstat, sondern mit dem Problem der Tateinheit.

    Die Entscheidung BGH GA 1955, 211 geht in einem Falle der schweren Kuppelei ohne nähere Begründung lediglich unter Hinweis auf RGSt 68, 315, 317 und BGH in LM Nr. 4 zu § 73 StGB davon aus, daß "zwischen der Tatbestandsverwirklichung durch ein Tun und einer solchen durch Unterlassen kein Fortsetzungszusammenhang bestehen kann".

    Eine Auseinandersetzung mit der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung, Fortsetzungszusammenhang zwischen positivem Tun und Unterlassen sei wegen der Verschiedenartigkeit der beiden Begehungsformen nicht möglich, muß sich daher auf die Erörterung der in RGSt 68, 315, 317 enthaltenen Gesichtspunkte beschränken.

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Jedoch können auch solche Einzelhandlungen Bestandteil einer fortgesetzten Handlung sein, die der Täter zwar nicht von vornherein, aber doch noch vor Beendigung des letzten ursprünglich geplanten Teilaktes einer fortgesetzten Tat in sein Vorhaben mit einbezieht (BGHSt 23, 33).
  • BGH, 24.09.1963 - 1 StR 339/61

    Rüge des sachlichen Rechts bezüglich einer Verurteilung wegen bereits verjährter

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Es ist anerkannt, daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine fortgesetzte Handlung sein kann (BGH, Urteile vom 18. Juni 1973 - 3 StR 675/72 -, 28. November 1957 - 4 StR 180/57 -, 24. September 1963 - 1 StR 339/61 - und 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 14.02.1980 - 2 StR 864/79

    Zur Annahme eines Fortsetzungszusammenhang zwischen § 283b Abs. 1 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Es stellt nämlich keinen wesentlichen Unterschied im Tathergang dar, ob ein Steuerpflichtiger unvollständige Angaben macht und damit notwendig einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen verschweigt oder ob er überhaupt keine Angaben macht und damit alles verschweigt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Februar 1980 - 2 StR 864/79 -, in dem Fortsetzungszusammenhang zwischen nicht ordnungsgemäßer und unterlassener Buchführung gemäß § 283 b Abs. 1 Nr. 1 und 3 b StGB bejaht wird).
  • OLG Bremen, 25.05.1955 - Ss 27/55
    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Diese Auffassung wird nicht näher begründet, sondern stützt sich lediglich auf Entscheidungen des Reichsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Bremen (RGSt 68, 315, 317; BGH GA 1955, 211; OLG Bremen NJW 1955, 1606 [OLG Bremen 25.05.1955 - Ss 27/55]).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81

    Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Es ist anerkannt, daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine fortgesetzte Handlung sein kann (BGH, Urteile vom 18. Juni 1973 - 3 StR 675/72 -, 28. November 1957 - 4 StR 180/57 -, 24. September 1963 - 1 StR 339/61 - und 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78).
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78

    Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Zur äußeren Tatseite verlangt sie - außer Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; 15, 268, 273; 30, 207, 210, 212) - einen engen räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (vgl. OGHSt 1, 253, 255; 2, 352, 357f.; BGHSt 5, 371, 376; 26, 4, 7; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 3).

    Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3; BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Beide Begehungsweisen sind im Rahmen des vorgegebenen Besteuerungssystems so ähnlich und in ihrem Unrechtsgehalt so weit angenähert, daß sie auch bei wechselndem Verhalten des Täters der Annahme einer gleichartigen Begehungsweise nicht entgegenstehen (BGHSt 30, 207; BGHR AO § 370 Abs. 1 Gesamtvorsatz 6).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg kann - wie anerkannt ist - eine fortgesetzte Handlung sein, wenn den Einzelakten ein Gesamtvorsatz des Täters zugrunde liegt, der die geplante Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt (BGHSt 30, 207, 209 [BGH 18.09.1981 - 2 StR 358/81] mit weiteren Nachweisen; zuletzt: BGH, Urteil vom 13. März 1984 - 1 StR 883/83).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92

    Einheitliche Steuerhinterziehung

    Der Schuldumfang der durch ungerechtfertigte Erlangung dieses Vorteils begangenen Steuerhinterziehung bestimmt sich nach der Beeinträchtigung des staatlichen Steueranspruchs, der durch § 370 AO geschützt wird (vgl. BGHSt 30, 207, 212; Kohlmann aaO § 370 AO Rdn. 9; Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 a, b).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Denn bei der Umsatzsteuerhinterziehung sind die Begehungsweisen durch positives Tun und Unterlassen infolge des vorgegebenen Besteuerungssystems so ähnlich und in ihrem Unrechtsgehalt so weit angenähert, daß sie im Rahmen einer fortgesetzten Handlung gleichzustellen sind (BGHSt 30, 207; zustimmend Samson in SK-StGB vor § 52 Rdn. 39 a).
  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87

    Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung -

    Bei dieser Sachlage hätten Zeitpunkt und Inhalt des ersten Tatentschlusses, der als Gesamtvorsatz in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 19, 323, 324; 26, 4, 7 f), und gegebenenfalls dessen Entwicklung (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 30, 207, 209) im einzelnen festgestellt werden müssen.
  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 115/92

    Fortsetzungszusammenhang bei nachgereichten Umsatzsteuervoranmeldungen

    Daß sich der Gesamtvorsatz zunächst auf ein Unterlassen gerichtet hatte, während der Angeklagte bei der nachträglichen Abgabe der Erklärungen aktiv gehandelt hat, steht der Annahme des Fortsetzungszusammenhanges hier nicht entgegen (vgl. BGHSt 30, 207, 212).
  • BGH, 31.08.1984 - 2 StR 452/84

    Voraussetzungen der Annahme von Tatmehrheit

    Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei den anderen Einzelakten um Unterlassungen handelt (BGHSt 30, 207).
  • BFH, 27.05.1986 - VII S 5/86

    Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe von Zahlungsanmeldungen über Entnahmen aus

    Die Unterlassungen stehen für jede Steuerart in Fortsetzungszusammenhang (zur fortgesetzten Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Steuererklärungen und - auch - unrichtige Steuererklärungen vgl. BGH-Urteil vom 18. September 1981 2 StR 358/81, BGHSt 30, 207, 209).
  • BGH, 13.03.1984 - 1 StR 883/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und wegen Urkundenfälschung -

  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87

    Erweiterung des Gesamtvorsatzes vor Beendigung der letzten ursprünglich geplanten

  • BGH, 23.09.1982 - 1 StR 566/82

    Anforderungen an eine fortgesetze Steuerhinterziehung - Feststellung eines

  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 377/84

    Hinterziehung von Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer

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