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   BGH, 05.12.1980 - 2 ARs 336/80   

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https://dejure.org/1980,707
BGH, 05.12.1980 - 2 ARs 336/80 (https://dejure.org/1980,707)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1980 - 2 ARs 336/80 (https://dejure.org/1980,707)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1980 - 2 ARs 336/80 (https://dejure.org/1980,707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Bedeutung des Unterbleibens einer dem § 85 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) entsprechenden Regelung für die Fälle der Ausnahme vom Jugendstrafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 85 Abs. 3, § 92 Abs. 2, Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 9
  • MDR 1981, 334
  • NStZ 1981, 115
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76

    Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten

    Auszug aus BGH, 05.12.1980 - 2 ARs 336/80
    Aus der Tatsache, daß der Gesetzgeber für die Fälle der Ausnahme vom Jugendstrafvollzug (§ 92 Abs. 2, 3 JGG) keine dem § 85 Abs. 2 JGG entsprechende Regelung getroffen hat (vgl. BGHSt 27, 25, 26) [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76], ist nicht zu schließen, daß auch eine Abgabe nach § 85 Abs. 3 JGG an den Jugendrichter ausgeschlossen sein soll, in dessen Bezirk die Erwachsenenstrafanstalt liegt.
  • BGH, 11.04.2017 - 2 ARs 436/16

    Örtliche Zuständigkeit (Einleitung der Vollstreckung; gewöhnlicher Aufenthalt)

    Die Aufnahme des Verurteilten in eine Einrichtung für den Erwachsenenstrafvollzug führt nicht zum Übergang der Vollstreckungszuständigkeit kraft Gesetzes (vgl. BGHSt 27, 25 (26); 30, 9; BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1; Senat, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 2 ARs 217/08; OLG Frankfurt am Main, NStZ 2002, 380 (381); Eisenberg, JGG, § 85 Rn. 8).
  • BGH, 15.02.2023 - 2 ARs 490/22

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit

    Wird die Jugendstrafe hingegen - wie hier - nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen, so verbleibt die Zuständigkeit bei dem ursprünglichen Vollstreckungsleiter (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1976 - 2 ARs 347/76 -, juris Rn. 4 (= BGHSt 27, 25); Beschluss vom 5. Dezember 1980 - 2 ARs 336/80 -, juris, Rn. 1 (= BGHSt 30, 9); Beschluss vom 3. Juli 1987 - 2 ARs 112/87 -, juris, Rn. 1; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 2 ARs 217/08 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 11. April 2017 - 2 ARs 436/16 -, juris, Rn. 9).

    Dies gilt aber nur, wenn er sich auch im konkreten Einzelfall nach Abwägung aller Umstände als stichhaltig erweist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1980 - 2 ARs 336/80 -, juris, Rn. 1 (= BGHSt 30, 9); Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 418/03 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 21. August 2019 - 2 ARs 16/19 -, juris Rn. 2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 3 Ws 778/02 -, juris).

  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05

    Besonderer Vollstreckungsleiter; Übernahme der Vollstreckungsleitung

    Die Übertragung der Vollstreckungsleitung an das Amtsgericht Rottenburg a. N. durch Beschluß des Amtsgerichts Adelsheim vom 30. März 2004 war nach § 85 Abs. 5 JGG unter dem Gesichtspunkt der Vollzugsnähe gerechtfertigt und sachlich geboten, weil der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg aufgenommen worden war (vgl. BGHSt 30, 9; BGH, Beschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 ARs 71/06

    Übertragung der Vollstreckungsleitung (Sachgerechtigkeit; Vollzugsnähe)

    Dieser muss die Umstände des Einzelfalles abwägen (BGHSt 30, 9).
  • BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03

    Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter (wichtiger Grund der

    Der vom abgebenden Jugendrichter des Amtsgerichts Siegburg hervorgehobene Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (vgl. BGHSt 30, 9, 10; Eisenberg, 9. Aufl. Rdnr. 14; Diemer/Schoreit/Sonnen 4. Aufl. Rdnr. 11; Brunner/Dölling 11. Aufl. Rdnr. 19, alle zu § 85 JGG).".
  • BGH, 29.03.2006 - 2 ARs 49/06

    Übertragung der Vollstreckungsleitung (Vollzugsnähe)

    Dieser muss die Umstände des Einzelfalls abwägen (BGHSt 30, 9).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 AR 60/05

    Verpflichtung des besonderen Vollstreckungsleiters zur Rücknahme der

    Die Übertragung der Vollstreckungsleitung an das Amtsgericht Rottenburg a. N. durch Beschluß des Amtsgerichts Adelsheim vom 30. März 2004 war nach § 85 Abs. 5 JGG unter dem Gesichtspunkt der Vollzugsnähe gerechtfertigt und sachlich geboten, weil der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg aufgenommen worden war (vgl. BGHSt 30, 9; BGH, Beschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 AR 51/06
    Dieser muss die Umstände des Einzelfalles abwägen (BGHSt 30, 9).
  • BGH, 03.09.2003 - 2 AR 151/03
    Der vom abgebenden Jugendrichter des Amtsgerichts Siegburg hervorgehobene Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (vgl. BGHSt 30, 9, 10; Eisenberg, 9. Aufl. Rdnr. 14; Diemer/Schoreit/Sonnen 4. Aufl. Rdnr. 11; Brunner/Dölling 11. Aufl. Rdnr. 19, alle zu § 85 JGG).".
  • BGH, 22.04.1981 - 2 ARs 80/81

    Vollstreckungsabgabe zwischen Amtsgerichten wegen Ortsnähe

    Er behandelt hier nicht lediglich die Vollstreckung einer bestimmten Folge einer Jugendstraftat, wie das im ersten Absatz (Jugendarrest) und im zweiten Absatz (Jugendstrafe) geschieht (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1980 - 2 ARs 336/80 = BGHSt 29, 406).
  • BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95

    Jugendrichter - Jugendstrafvollzug - Erwachsenenstrafvollzug - JVA -

  • BGH, 29.03.2006 - 2 AR 39/06
  • BGH, 24.04.1991 - 2 ARs 66/91

    Vollstreckung einer Restjugendstrafe in einer Erwachsenenstrafanstalt

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