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   BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81   

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https://dejure.org/1982,961
BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81 (https://dejure.org/1982,961)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1982 - 2 StR 649/81 (https://dejure.org/1982,961)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1982 - 2 StR 649/81 (https://dejure.org/1982,961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Maschinenpistole als öffentliche Einrichtung - Sondereinheit der Polizei als öffentliche Einrichtung - Geltendmachung einer Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der "Einrichtung" in § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 1
  • NJW 1982, 1655
  • MDR 1982, 594
  • NStZ 1982, 465 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81
    Die bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll reicht insoweit nicht aus (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 22, 169, 170; 29, 203, 204).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81
    Die bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll reicht insoweit nicht aus (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 22, 169, 170; 29, 203, 204).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81
    Die bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll reicht insoweit nicht aus (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 22, 169, 170; 29, 203, 204).
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12

    Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision;

    Der Begriff der Anlage setzt dem Wortlaut nach zunächst eine Konstruktion aus technischen Materialien voraus (BGHSt 31, 1).
  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20

    Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage;

    Daraus folgt, dass die Anlage eine Konstruktion aus technischen Materialien voraussetzt (BGH, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 649/81, BGHSt 31, 1, 2) und aus mehreren ihrem Betrieb dienenden Sachen besteht.

    Allerdings ist in den Blick zu nehmen, dass nicht jeder Gegenstand, der aus mehreren Bauteilen zusammengesetzt ist, zugleich eine Anlage darstellt (vgl. zu einer Maschinenpistole und einem Streifenwagen BGH, Urteile vom 3. März 1982 - 2 StR 649/81, BGHSt 31, 1 f.; vom 22. Dezember 1982 - 1 StR 707/82, BGHSt 31, 185, 188).

    Dabei ist zu bedenken, dass eine Anlage regelmäßig Teil einer Einrichtung ist, das heißt einer aus Personen und Sachen zusammengesetzten Einheit (s. BGH, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 649/81, BGHSt 31, 1, 2).

  • OLG Karlsruhe, 17.08.2012 - 2 (7) Ss 107/12

    BGH-Vorlage; Geschwindigkeitsmessanlage als eigenständige, der öffentlichen

    Der Begriff der Anlage setzt dem Wortlaut nach zunächst eine Konstruktion aus technischen Materialien voraus (BGHSt 31, 1 ).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1997 - 2 Ss 59/97

    Zur Strafbarkeit von Störungen einer Radarmessanlage

    Sie stellt in dieser Funktion keine eigenständige, der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienende Anlage im Sinne des § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB , sondern eine dem Betrieb der Bußgeldbehörde dienende Sache dar (vgl. BGHSt 31, 1 - Maschinenpistole einer Einsatzhundertschaft - BGHSt 31, 185 - Streifenwagen einer Polizeieinheit - OLG Koblenz VRS 46, 33 - Einsatzfahrzeug der Feuerwehr - Frank H. Bernstein, § 316 b StGB - Störung öffentlicher Betriebe -, Frankfurt am Main 1989, Seite 106 f, 110).

    Im vorliegenden Fall ist dies die beim Landratsamt als unterer Verwaltungsbehörde angesiedelte Bußgeldbehörde, die aufgrund ihres Organisationsaufbaus - zweckgerichteter Verbund von Personen und Sachen - als Einrichtung im Sinne des § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen ist (BGHSt 31, 1 f; Stree Jus 1983, 839; Loos, JR 1984, 169).

  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82

    Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen

    "Einrichtung" im Sinne von Absatz 1 Nr. 3 dieser Vorschrift kann auch eine Einheit der Polizei sein (BGHSt 31, 1 [BGH 03.03.1982 - 2 StR 649/81] ); ihr Betrieb kann dadurch gestört werden, daß ein Einsatzfahrzeug beschädigt wird.
  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 15/91

    Parkuhr als Leistungsautomat

    Der BGH versteht unter Einrichtung allgemein jede Gesamtheit von Personen und (oder) Sachen, die einem bestimmten Zweck zu dienen bestimmt ist und unter Einrichtung im Sinne von § 265a StGB der Allgemeinheit zugängliche Gebäude oder Stätten wie Museen, Schwimmbäder oder Kuranlagen (BGHSt 31, 1 ).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Das Revisionsgericht muss allein auf Grund der Begründungsschrift prüfen können, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (BGH, Urteil vom 3. März 1982, 2 StR 649/81, NJW 1982, S. 1655; BGH, Beschluss vom 9. März 1995, 4 StR 77/95, NJW 1995, S. 2047).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

    Gemessen an diesen Maßstäben ist - jenseits der gesetzlichen Regelung des § 138 a Abs. 3 StPO- ein Verwertungsverbot dann anzunehmen, wenn einzelne Rechtsgüter durch objektiv willkürliche Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so schwerwiegend beeinträchtig' werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wird (BGH a.a.O.; vgl. ferner BGHSt 31, 296; 31, 3 [BGH 03.03.1982 - 2 StR 649/81]04.308; 34.39; 35, 32.34: 36, 396, 398; 42, 372.377: 50, 206; Gössel 2.a.0. Rdnr. 33 und 178).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08

    Zuständigkeit des Einzelrichters nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Eine Bezugnahme auf Aktenbestandteile ist hierbei nicht zulässig, da das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen können muss, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen zutrifft (BGH NJW 1982, 1655).
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