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   BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82   

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https://dejure.org/1982,121
BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82 (https://dejure.org/1982,121)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1982 - 4 StR 451/82 (https://dejure.org/1982,121)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1982 - 4 StR 451/82 (https://dejure.org/1982,121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 145
  • NJW 1983, 636
  • MDR 1983, 241
  • NStZ 1983, 124 (Ls.)
  • StV 1983, 108
  • JR 1983, 431
 
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Wird zitiert von ... (68)

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Der Gesetzgeber misst dem erweiterten Verfall in erster Linie eine vermögensordnende Aufgabe zu: Das Bürgerliche Recht kann deliktische Vermögensveränderungen nur zum Teil unterbinden, indem es verbotenen Rechtsgeschäften - etwa im Bereich des illegalen Betäubungsmittelhandels - die zivilrechtliche Wirksamkeit versagt (§ 134 BGB, vgl. BGHSt 31, 145 ff.; Mayer-Maly/Armbrüster, in: MünchKommBGB, 4. Aufl., § 134 Rn. 10; Sack, in: Staudinger, BGB, 2003, § 134 Rn. 223, jeweils m.w.N.).

    Denn wegen des strafrechtlichen Verbots des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist gemäß § 134 BGB neben dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft zugleich die Übereignung sowohl der Drogen als auch des für sie als Kaufpreis gezahlten Geldes zivilrechtlich unwirksam (vgl. BGH, NJW 1983, S. 636; Mayer-Maly/Armbrüster, in: MünchKommBGB, 4. Aufl., § 134 Rn. 10; Sack, in: Staudinger, BGB, 2003, § 134 Rn. 223, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    aa) Aus dem gesetzlichen Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) folgt nach § 134 BGB die Nichtigkeit sämtlicher zur Durchführung eines solchen Geschäfts getroffenen schuldrechtlich und dinglich wirkenden Willenserklärungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00NStZ-RR 2000, 234; vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 320/12, Rn. 3; Urteile vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 146 f.; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325 f.).

    Diese erfasste damit neben der schuldrechtlichen Vereinbarung des Geschäfts auch die der - Zug um Zug vereinbarten - Erfüllung des verbotenen Rechtsgeschäfts dienende Übergabe der Betäubungsmittel und die Hingabe des 20-EuroScheins zur vermeintlichen Kaufpreiszahlung (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 147; Staudinger/Sack/Seibl, BGB, 2017, § 134 Rn. 222 mwN).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung folgende Umschreibung des Handeltreibens zugrunde gelegt: "Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich dabei nur um eine vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. BGHSt 29, 239; 31, 145, 147; 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29).
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