Rechtsprechung
BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge - Selbstablehnung eines Richters - Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Ausübung der richterlichen Tätigkeit von einem nichtbeteiligten Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 3
- NJW 1982, 1655
- MDR 1982, 511
- NStZ 1982, 254 (Ls.)
- StV 1982, 410
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich und der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG verletzt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; s. auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241; BTDrucks. 8/976, S. 66;… LR/Gittermann, StPO, 26. Aufl., § 54 GVG Rn. 19 f.). - BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen …
Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714).Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71).
- BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15
Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den …
a) Die auf der Grundlage des § 77 Abs. 1 GVG in Verbindung mit § 54 Abs. 1 GVG erfolgte Entscheidung über die Entbindung des Hauptschöffen S. ist angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5).Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, aaO, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71;… KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 338 Rn. 19).
- BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21
Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den …
aa) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Revisionsgerichte die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (§ 338 Nr. 1 StPO) jedenfalls dann einer Willkürkontrolle - und keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle - unterziehen, wenn die Entbindung eines Schöffen zur Überprüfung steht (vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 -, BGHSt 30, 149 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82 -, BGHSt 31, 3 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88 -, BGHSt 35, 366 ; Urteil des 5. Strafsenats vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01 -, BGHSt 47, 220 ; Urteil des 3. Strafsenats vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 -, BGHSt 59, 75 ; Beschluss des 2. Strafsenats vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20 -, juris, Rn. 8). - BGH, 05.09.2018 - 2 StR 421/17
Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen (Verhinderung des zur Entscheidung …
Eingedenk des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs des Angeklagten aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt Willkür in diesem Sinne nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Verhinderungsfeststellung des Schöffen verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist und sich so weit von der verfassungsmäßigen Garantie des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5;… Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, aaO, jeweils mwN). - BGH, 10.11.2021 - 2 StR 299/19
Besetzungsrüge (Entbindung eines Schöffen wegen eingetretener Hinderungsgründe: …
Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75, 79; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20).Willkür in diesem Sinne liegt allerdings nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (vgl. BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71).
- KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20
Entbindung von Schöffen aufgrund Urlaubs
Dies ist nicht bereits bei einer fehlerhaften, sondern erst bei einer objektiv willkürlichen Entscheidung der Fall (vgl. BGHSt 31, 3, 5). - OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07
Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne …
Gemessen an diesen Maßstäben ist - jenseits der gesetzlichen Regelung des § 138 a Abs. 3 StPO- ein Verwertungsverbot dann anzunehmen, wenn einzelne Rechtsgüter durch objektiv willkürliche Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so schwerwiegend beeinträchtig' werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wird (…BGH a.a.O.; vgl. ferner BGHSt 31, 296; 31, 3 [BGH 03.03.1982 - 2 StR 649/81]04.308; 34.39; 35, 32.34: 36, 396, 398; 42, 372.377: 50, 206;… Gössel 2.a.0. Rdnr. 33 und 178). - OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht …
Dies ist nicht bereits bei einer fehlerhaften, sondern erst bei einer objektiv willkürlichen Entscheidung der Fall (vgl. BGHSt 31, 3, 5). - BGH, 11.10.2012 - 2 StR 204/12
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (keine Verhinderung des Schöffen bei …
Dessen Annahme, der Schöffe sei wegen seiner notwendigen Mitwirkung an einem Hilfstransport verhindert, kann aber nach den konkreten Umständen des vorliegenden Falles noch nicht als objektiv willkürlich angesehen werden (vgl. BGHSt 31, 3, 5). - BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die …