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   BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82   

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BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82 (https://dejure.org/1983,195)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1983 - 3 StR 420/82 (https://dejure.org/1983,195)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1983 - 3 StR 420/82 (https://dejure.org/1983,195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der Beurlaubung des Angeklagten und seiner Verteidiger - Verwertung eines Gerichtsbeschlusses im Wege des Urkundenbeweises bei der Überzeugungsbildung des Tatrichters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 323
  • NJW 1983, 2335
  • MDR 1983, 775
  • StV 1983, 405
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 29.06.1982 - VII R 68/78
    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Zur Hinterziehung von Eingangsabgaben, wenn Drittlandsware, die bei ihrer Einfuhr in die DDR zollamtlich zum freien Verkehr abgefertigt worden ist, durch die DDR "durchgeschleust" und von dort unter Verschleierung ihrer Herkunft als Ware mit DDR-Ursprung im Rahmen des innerdeutschen Handels in die Bundesrepublik verbracht wird (Ergänzung zu BFHE 136, 334).

    Zum Zollgebiet im Sinne des § 2 Abs. 1 ZollG gehört daher - unbeschadet der insoweit fehlenden Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland - auch das Gebiet der DDR mit der Folge, daß eine aus dem Zollausland in die DDR eingeführte Ware mit dieser Einfuhr für die Bundesrepublik Zollgut nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ZollG wird (BFH, Urteil vom 29. Juni 1982 - VII R 68/78 = BFHE 136, 334 = WiStra 1983, 78).

    Auf Grund der dargelegten Erwägungen (aa bis ff), die auch dem Gedanken der völkerrechtskonformen Anwendung des Zollgesetzes Rechnung tragen (vgl. Bail/Schädel/Hutter a.a.O. A Rdn. 69) ist der Senat im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung der Auffassung, daß die Textilien beim Verbringen in die Bundesrepublik noch Zollgut waren (vgl. BFH ZfZ 1957, 376, 1958, 113; BFH, Urteil vom 29. Juni 1982 - VII R 68/78 = BFHE 136, 334; BGHSt 4, 248, 253; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 358/80 und BVerfG, Beschluß vom 14. April 1981 - 2 BvR 297/81, beide zum Urteil des LG Hof vom 19. November 1979 - KLs 15 Js 2585/78; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1983 - 5 StR 806/82 - zum Urteil des LG Hamburg vom 11. März 1982 - (92) 5/81 KLs 150 Js 229/79; im Ergebnis auch Schwarz/Wockenfoth/Rahn, ZollG § 2 Rdn. 3 c; Bail/Schädel/Hutter a.a.O. B/2 Rdn. 3).

    Dieses Zollgut hat die W. AG, Zweigstelle Düsseldorf, erstmals der zollamtlichen Überwachung in der Bundesrepublik entzogen, indem sie durch die falschen Meldungen und Genehmigungsanträge eine wesentliche Ursache dafür setzte, daß die zuständigen Zolldienststellen die Lieferungen nach der Gestellung als genehmigte Warenbezüge im innerdeutschen Handel ohne Erhebung von Eingangsabgaben (§ 1 Abs. 3 ZollG) in Unkenntnis der Zollguteigenschaft abfertigen und sie dadurch aus der zollamtlichen Überwachung vom Amtsplatz entließen (vgl. BFH, Urteil vom 29. Juni 1982 - VII R 68/78 = BFHE 136, 334).

  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Auch das Verbot des § 250 Satz 2 StPO, das eine Ersetzung des Zeugen beweises durch Verlesung von Vernehmungsprotokollen oder schriftlichen Erklärungen ausschließt (BGHSt 20, 160, 161), stand der Verlesung des Beschlusses nicht entgegen (vgl. BGHSt 6, 141, 142 f.).

    Dies ist für Strafurteile anerkannt (vgl. RGSt 8, 153, 157 f.; 60, 297; RG JW 1931 2825; BGHSt 6, 141, 142; Mayr in KK § 249 Rdn. 17).

    Es trifft nicht zu, daß der Inhalt des Beschlusses zur Beweisführung überhaupt nicht hätte herangezogen werden können (vgl. BGHSt 6, 141, 142).

  • BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Wie der Wortlaut dieser Vorschrift ergibt, ist für die Abgrenzung nicht entscheidend, ob es im Einzelfall tatsächlich zu einer solchen Beeinträchtigung gekommen ist (BGHSt 12, 273, 275) [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58].

    Auf die für die Abgrenzung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeiten wesentliche Eignung der Zuwiderhandlung zur Beeinträchtigung der Wirtschaftsordnung braucht sich der Vorsatz nicht zu erstrecken (BGHSt 11, 263; 12, 273, 276) [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58].

    Bei der Beihilfe der Angeklagten K., H. und U. richtet sich die Bewertung als Straftat nach der Haupttat (BGHSt 12, 273 [BGH 16.12.1958 - 1 StR 431/58]; BGH MDR 1953, 54).

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Das ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt [vgl. BGHSt 13, 190, 193 ff.; 18, 12, 14 ff.; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 358/80; Beschluß vom 3. Mai 1982 - 6 BJs 43/82 StB 10-11/82; Beschluß vom 22. Februar 1983 - 5 StR 806/82 - zum Urteil des LG Hamburg vom 11. März 1982 - (92) 5/81 KLs 150 Js 229/79; BVerfGE 12, 281 = NJW 1961, 723; 18, 353 = NJW 1965, 741 [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62]; BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1981 - 2 BvR 295/81 und 14. April 1981 - 2 BvR 297/81].

    Das System des generellen Verbots mit Erlaubsnisvorbehalt verstößt in der Form, wie es gehandhabt wird, im Bereich des innerdeutschen Handels nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (BGHSt 13, 190, 194; BVerfGE 18, 353, 362 f. [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62] = NJW 1965, 741 [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62]; BVerfG, Beschluß vom 8. April 1981 - 2 BvR 295/81).

  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Das ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt [vgl. BGHSt 13, 190, 193 ff.; 18, 12, 14 ff.; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 358/80; Beschluß vom 3. Mai 1982 - 6 BJs 43/82 StB 10-11/82; Beschluß vom 22. Februar 1983 - 5 StR 806/82 - zum Urteil des LG Hamburg vom 11. März 1982 - (92) 5/81 KLs 150 Js 229/79; BVerfGE 12, 281 = NJW 1961, 723; 18, 353 = NJW 1965, 741 [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62]; BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1981 - 2 BvR 295/81 und 14. April 1981 - 2 BvR 297/81].

    Das System des generellen Verbots mit Erlaubsnisvorbehalt verstößt in der Form, wie es gehandhabt wird, im Bereich des innerdeutschen Handels nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (BGHSt 13, 190, 194; BVerfGE 18, 353, 362 f. [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62] = NJW 1965, 741 [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62]; BVerfG, Beschluß vom 8. April 1981 - 2 BvR 295/81).

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Ein Verdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO kann zwar schon dann bestehen, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen an der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Tat nur nicht auszuschließen ist, es sich also um einen entfernten Verdacht handelt (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH GA 1980, 256; Pelchen in KK § 60 Rdn. 30).

    Vielmehr hat die Strafkammer nur zum Ausdruck gebracht, daß es nach ihrer maßgebenden Überzeugung (vgl. BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH GA 1980, 256, 257) an hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für einen solchen Verdacht fehle und sie ihn deshalb nicht habe.

  • OLG Hamm, 21.01.1982 - 7 VAs 78/81
    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Bei diesem Ergebnis kann es auf sich beruhen, ob die Rügen der Angeklagten H. und U. im Hinblick darauf, daß ihnen der Sachverhalt (u.a. der Erlaß des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. August 1981 und der Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Januar 1982 - 7 VAS 78/81) nicht vollständig zu entnehmen ist, den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO noch genügen.

    Nach der durch Erlaß vom 11. August 1981 bekanntgegebenen Weigerung des Justizministers hat das Landgericht die Zeugen nicht sogleich als unerreichbar angesehen, sondern zunächst - unter Fortführung des Verfahrens - abgewartet, bis das Oberlandesgericht Hamm durch den Beschluß vom 21. Januar 1982 (NStZ 1982, 215) den gegen den Erlaß gerichteten Antrag der Angeklagten und ihrer Verteidiger auf gerichtliche Entscheidung verworfen hatte (§§ 23 ff. EGGVG).

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Er darf es von Verfassungs wegen auch im Zuge seiner Fortentwicklung nicht werden; es ist unzulässig, in diesem Bereich eine Zollgrenze zu schaffen (BVerfGE 36, 1 [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73] = NJW 1973, 1539 [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79

    Devisenbewirtschaftung

    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Nachdem es auf dem Gebiet des Außenhandels durch das Außenwirtschaftsgesetz abgelöst worden ist, sollen mit ihm - bedingt durch ein kompliziertes Verrechnungssystem sowie durch wirtschafts- und allgemeinpolitische Interessen - vor allem noch eine wirksame Kontrolle und ein Überblick über den innerdeutschen Wirtschafts- und Zahlungsverkehr erreicht werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvR 210/79 = DB 1983, 172).
  • BGH, 27.01.1953 - 2 StR 558/52
    Auszug aus BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
    Im Hinblick auf den Angeklagten von Waldthausen ist hervorzuheben, daß Mittäter einer Zollhinterziehung auch sein kann, wer selbst nicht gestellungspflichtig war (§ 6 Abs. 1 Satz 2 ZollG, § 9 Abs. 1 AZO) und bei ordnungsmäßiger Verzollung nicht Zollschuldner (§ 10 Abs. 1 und 3, § 36 Abs. 3 ZollG) geworden wäre (vgl. BGHSt 4, 36, 39; BFH ZfZ 1978, 16; Anton ZfZ 1980, 359, 365).
  • BGH, 19.03.1953 - 5 StR 855/52
  • BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52
  • BGH, 26.03.1954 - 5 StR 580/53
  • BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

  • BGH, 13.10.1999 - StB 10/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 40/62

    Vergehen gegen das Lebensmittelbeschaugesetz und das Fleischbeschaugesetz -

  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

  • RG, 29.06.1926 - I 367/26

    In welcher Weise können Wahrnehmungen und Gutachten von Zeugen und

  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

  • RG, 08.10.1912 - II 416/12

    1. Zur Auslegung von § 249 StPO. 2. Wird die Bestrafung wegen vollendeter oder

  • RG, 22.09.1893 - 3090/93

    Darf ein gemäß § 169 St.P.O. von der Staatsanwaltschaft erlassener Bescheid

  • RG, 30.03.1883 - 437/83

    1. Auslegung des §. 246 Abs. 1 St.P.O. und Anwendung desselben in dem Falle, wenn

  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 636/77

    Konzentration der Schwurgerichtssachen bei einer einzigen Strafkammer des

  • BGH, 12.07.1979 - 3 StR 229/79

    Ablehnung offenkundig nicht ordnungsgemäß gestellter Beweisermittlungsanträge

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Müssen wegen des Geschäftsanfalls mehrere Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet werden, kann das Präsidium ihnen gleichzeitig auch allgemeine Strafsachen zuweisen, solange das Schwergewicht der Zuständigkeit eindeutig (hier zu etwa drei Vierteln der Leistungsfähigkeit) bei den Wirtschaftsstrafverfahren liegt (Ergänzung zu BGHSt 31, 323).

    Es ist nicht zu beanstanden, daß Wirtschaftsstrafkammern neben den in § 74c GVG aufgeführten Straftaten auch allgemeine Strafsachen bearbeiten, wenn der Schwerpunkt ihrer Zuständigkeit eindeutig bei den Wirtschaftsstrafverfahren bleibt (BGHSt 31, 323, 326) [BGH 22.04.1983 - 3 StR 420/82].

    Mit Recht hat der Präsident des Landgerichts bei der Prüfung der Frage, ob im Rahmen der Geschäftsverteilung der Schwerpunkt der Zuständigkeit eindeutig bei den Wirtschaftsstrafsachen liegt, entgegen der Auffassung der Revision nicht auf die Zahl der nach dem Geschäftsverteilungsplan rechnerisch abstrakt zugewiesenen Sachen, sondern auf die Belastung der Strafkammer mit Wirtschaftsstrafverfahren nach ihrer Leistungsfähigkeit abgestellt (BGHSt 31, 323, 326) [BGH 22.04.1983 - 3 StR 420/82].

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Jedenfalls durch sein Nichterscheinen hat der Wahlverteidiger H seinen Antrag zumindest konkludent nachgeholt (vgl. BGHSt 31, 323, 329), wenn man eine entsprechende schlüssige Antragstellung nicht schon in seinem fehlenden Widerspruch zum Antrag des weiteren Verteidigers Bö sehen will, zumal da sie eine gemeinsame Kanzlei betreiben.
  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    Aufgrund des Konzentrationsgrundsatzes in § 74c GVG darf eine weitere Wirtschaftsstrafkammer nur dann eingerichtet werden, wenn die vorhandene Wirtschaftsstrafkammer voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den Geschäftsanfall zu bewältigen (BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323, 326; zur selben Problematik bei Schwurgerichten vgl. Urteile vom 9. Februar 1978 - 4 StR 636/77, BGHSt 27, 349, 350 f.; und vom 11. April 1978 - 1 StR 576/77, NJW 1978, 1594).

    Eine gleichmäßige Verteilung auf zwei Kammern ist aber jedenfalls dann zulässig, wenn der Schwerpunkt der Zuständigkeit eindeutig bei den Wirtschaftsstrafverfahren bleibt (bejaht für einen Anteil von 72 %: BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323, 326; für einen Anteil von 75 %: Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 380 f.; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1992 - 2 BvR 1197/91).

  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Gerichtsbeschlüsse sind Urkunden im Sinne des § 249 Abs. 1 StPO, deren Verlesung auch dann nicht gegen das Verbot des § 250 Satz 2 StPO verstößt, wenn die Entscheidung Wahrnehmungen von Personen wiedergibt (BGHSt 6, 141, 142 f.; 31, 323, 331 f.).

    Den zulässigerweise verlesenen Beschluss durfte die Strafkammer bei der Urteilsfindung jedenfalls mitberücksichtigen (BGHSt 31, 323, 332), zumal sich das verteidigungsfremd obstruierende Verhalten der Angeklagten auch aus anderen Beweisen ergibt.

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96

    BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski

    Mit ihm war nur ein Handels- und Wirtschaftsverkehr auf Verrechnungsbasis möglich; die Behörden der Bundesrepublik Deutschland mußten in der Lage sein, auf eine Verletzung des Gegenseitigkeitsprinzips schnell mit Verboten zu reagieren (vgl. auch BGHSt 31, 323, 333 f., 339).

    Bei dieser Sachlage vermochten allein die Besonderheiten des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR das im MRG Nr. 53 vorgesehene Maß der Restriktion des Waren- und Geldverkehrs mit der daran anknüpfenden Strafbarkeit zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 31, 323, 333 f.).

  • BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95

    Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die

    Bei dieser Rechtslage ist es bis zur Herstellung der deutschen Einheit verblieben (vgl. auch BGHSt 31, 323, 332 ff; BVerfGE 18, 353, 355 ff; 62, 169, 181 f.).

    Darüber hinaus aber haben sich die Materien des innerdeutschen Handels und des Außenhandels grundsätzlich unterschieden (BGHSt 31, 323, 334).

    Rechtsstaatliche Defizite des Gesetzes, entstanden aus einer "geschichtlich und rechtlich extrem gelagerten Ausnahmesituation" (BVerfGE 18, 353, 363), wurden aber letztlich unter Hinweis auf den Übergangscharakter des Gesetzes hingenommen (BGHSt 40, 378, 384; vgl. auch BGHST 31, 323, 339; BVerfGE 18, 353, 362; 62, 169, 184).

    Die staatlich gelenkte und politisch bestimmte Handelspolitik der DDR machte es notwendig, daß die Behörden der Bundesrepublik den Umfang der laufenden innerdeutschen Geschäfte übersehen konnten; auch sollte überwacht werden, ob die DDR das Gegenseitigkeitsprinzip wahrte (BGHST 40, 378, 384; vgl. auch BGHSt 31, 323, 339; BVerfGE 18, 353, 362; 62, 169, 184).

  • BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00

    Fragerecht des Verteidigers (Begründung bei Zurückweisung einer ungeeigneten oder

    Verlesbar sind Urteile gegen den Angeklagten und gegen Dritte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 249 Rdn. 9 m.w.Nachw.), Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen oder zur Strafzumessung einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, binden zwar den neuen Tatrichter nicht, sie können jedoch im Wege des Urkundenbeweises gemäß § 249 Abs. 1 StPO eingeführt und verwertet werden (BGHSt 43, 106, 107 f. m.w.Nachw., vgl. auch BGHSt 31, 323, 332).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat nur diese Kriterien zum Maßstab für die Verbindlichkeit der Sperrerklärung erhoben (BVerfGE 57, 250, 290 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), und sie finden sich - wenngleich in unterschiedlichen Formulierungen - ebenso in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 109, 112: "willkürlich oder jedenfalls mißbräuchlich"; BGHSt 31, 323, 328: "weder willkürlich noch ermessensmißbräuchlich"; BGHSt 32, 115, 125: "Überprüfung ... auf offensichtliche Fehler"; BGHSt 33, 178, 180: "ersichtlich fehlerhaft"; BGH NStZ 1985, 466, 468: "offenbarer Rechtsfehler").
  • BFH, 17.12.1998 - VII B 239/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

    Der Kläger hat selbst vorgetragen, daß die Fragen, soweit sie sich in bezug auf die Auslegung des § 57 Abs. 1 und 2 ZG stellen, durch die Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 29. Juni 1982 VII R 68/78, BFHE 136, 334, und Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 22. April 1983 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323) weitgehend geklärt seien.

    Auch der Kläger bestreitet nicht, daß zur Auslegung der in § 5 Abs. 2 IZHV-DV die Verordnung (EWG) Nr. 802/68 (UrsprungsVO) des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (ABlEG Nr. L 148/1) bzw. nunmehr die entsprechenden Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (ZK) des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 12. Oktober 1992 (ABlEG Nr. L 302/1) heranzuziehen sind (vgl. BGH in BGHSt 31, 323).

  • AG Duisburg, 19.11.2011 - 105 K 75/10

    Art. 35 Abs. 1 GG ist Grundlage für die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden

    Sie begründet auch die Amtshilfepflicht zwischen Verwaltungsbehörden und Gerichten (vgl. etwa BVerfGE 31, 43 ff., zit. nach juris Rn. 16; BVerwGE 30, 154 ff., zit. nach juris Rn. 21; BGH NJW 1952, 305 f.; BGH NJW 1980, 464, 465; BGH NJW 1983, 2335, 2336; Kopp/Ramsauer, VwVfG [Bund], 9. Aufl. 2005, § 4 Rn. 6a, 7).
  • BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94

    Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff

  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86

    Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als

  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

  • BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94

    Wiedervereinigung - Strafrechtliche Ahndung - Außenwirtschaftsgesetz

  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86

    Gewissee Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit als Voraussetzungen für das

  • BFH, 09.10.2002 - V R 29/01

    Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO; Ursprung bei Verbringung von Waren über die

  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für die Verjährung der

  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 487/06

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Urteils)

  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 409/88

    Verwertung der rechtsfehlerhaft erlangten Aussage des Angeklagten - Unterlassen

  • BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89

    Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch

  • FG München, 21.02.1995 - 14 K 2598/91

    Rechtsmäßigkeit eines dinglichen Arrests zur Sicherung der Vollstreckung von

  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 317/89

    Voraussetzungen für ein pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr.

  • BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88

    Strafprozeßrecht: Auskunftsverweigerung eines vormaligen Belastungszeugen

  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

  • OLG Celle, 12.05.2009 - 32 Ss 176/08

    Verwirkung des Rügerechts aus § 338 Ziff. 5 Strafprozessordnung (StPO) im Falle

  • BGH, 24.01.1995 - 1 StR 744/94

    Abwesenheit eines Angeklagten - Rechtlicher Hinweis - Beihilfe - Mittäterschaft -

  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 686/92

    Zulässigkeit der Entfernung eines Angeklagtenvertreters aus der Hauptverhandlung

  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen

  • BGH, 19.02.1986 - 2 StR 602/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

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