Rechtsprechung
BGH, 17.05.1982 - AnwSt (R) 1/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - Standesrecht - Pauschvergütung - Pauschalvergütung - Standeswidrigkeit - Rechtsberatung aller Betriebsangehörigen - Unternehmensangehörige - Beratung in Rechtsfragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Standeswidrigkeit der Vereinbarung einer Pauschalvergütung
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 66
- NJW 1982, 2329
- MDR 1982, 948
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94
Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen
Die höchstrichterliche Rechtsprechung ging davon aus, daß eine solche Vereinbarung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte grundsätzlich widerspreche, weil die gesetzlichen Vergütungen eine Untergrenze des Entgelts darstellten (…BGH, Urt. v. 19. Juni 1980 - III ZR 91/79, NJW 1980, 2407; BGHSt 31, 66, 68). - BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05
Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei …
Diese Werbung ist unsachlich und damit unzulässig (…Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 43b Rdn. 16), weil das Gebührenunterschreitungsverbot den Preiswettbewerb um Mandate im gerichtlichen Verfahren verhindern soll (vgl. Gesetzesbegründung BR-Drucks. 93/93 S. 134; BGHSt 31, 66, 70; BGH…, Urt. vom 1. Juni 2006 - I ZR 268/03, NJW 2006, 3569 Tz. 11 - Gebührenvereinbarung II).Auch angesichts der starken Konkurrenz der Anwälte untereinander soll kein Anreiz bestehen, die gesetzlich vorgesehene Mindestgebühr zu unterschreiten (BVerfG, Beschl. vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05, NJW 2007, 2098 Tz. 70; vgl. zu den Standesrichtlinien: Senat, Urt. vom 17. Mai 1982 - AnwSt (R) 1/82, NJW 1982, 2329, 2330).
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 42/94
Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung ging davon aus, daß eine solche Vereinbarung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte grundsätzlich widerspreche, weil die gesetzlichen Vergütungen eine Untergrenze des Entgelts darstellten (…BGH, Urt. v. 19. Juni 1980 - III ZR 91/79, NJW 1980, 2407; BGHSt 31, 66, 68). - BGH, 05.12.1983 - AnwSt (R) 9/83
Revision des Rechtsanwalts gegen die Verurteilung wegen schuldhafter Verletzung …
So darf ein Rechtsanwalt die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nicht unterschreiten und sie lediglich unter besonderen Umständen ausnahmsweise nachträglich ermäßigen oder streichen (vgl. §§ 50 ff. der Grundsätze; BGHSt 30, 22 ff.; 31, 66 ff.). - OLG München, 19.06.1984 - 25 U 4756/83
Geltendmachung einer Restforderung für Anwaltstätigkeiten aus abgetretenem Recht; …
Letztere bestimmt ohne Zutun der Vertragsparteien (und grundsätzlich zwingend) die Höhe der Anwaltsvergütung und läßt im Gegenteil für abweichende Gebührenvereinbarungen nur begrenzten Spielraum (vgl. BGH NJW 82, 2329 f.;.