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   BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83   

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https://dejure.org/1983,104
BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83 (https://dejure.org/1983,104)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1983 - 2 StR 578/83 (https://dejure.org/1983,104)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83 (https://dejure.org/1983,104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil - Kriterien für die Abgrenzung von Modifikation und Aufhebung der Identität der Tat - Einordnung des Fortschaffens einer Leiche mit der vorangegangenen Ermordung des Opfers als ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Tatidentität bei Änderung des Tatbildes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) §§ 100a, 100b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 215
  • NJW 1984, 808
  • MDR 1984, 418
  • StV 1984, 364
  • JR 1984, 344
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Denn die Tat als Prozeßgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145; ständige Rechtsprechung).

    In ähnlicher Weise wurde die Nämlichkeit der Tat für noch gewahrt erachtet, wenn sich erwies, daß der Angeklagte anstelle des angenommenen ein anderes, auf dasselbe Tatobjekt zielendes Vermögensdelikt verübt hatte; die Richtung der Tat auf dasselbe Objekt galt der Rechtsprechung zumeist als gemeinsamer, die Identität der Tat begründender Nenner, der - als "wesentlich" bewertet - gegenüber nebensächlichen Abweichungen nach Tatzeit und Tatort den Ausschlag gab (RGRspr. 9, 722 f; RGSt 9, 420 f; 44, 116, 118; 55, 76, 78; BGHSt 13, 320, 322).

  • BGH, 19.05.1953 - 1 StR 765/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Besondere Bedeutung gewann dieser Gesichtspunkt namentlich für den Wechsel des Tatbilds im Verhältnis zwischen Diebstahl und Hehlerei an derselben Sache (RGRspr. 3, 811 f; 4, 493; 6, 644, 648 f; RGSt 8, 135, 139 ff; RG GA 59, 138; BGH bei Dallinger MDR 1954, 17; BGH, Urteile vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - und 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Denn die Tat als Prozeßgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 22.10.1957 - 5 StR 317/57
    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 21.06.1978 - 2 StR 46/78

    Anforderungen an die für eine Veruteilung erforderliche richterliche Überzeugung

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Besondere Bedeutung gewann dieser Gesichtspunkt namentlich für den Wechsel des Tatbilds im Verhältnis zwischen Diebstahl und Hehlerei an derselben Sache (RGRspr. 3, 811 f; 4, 493; 6, 644, 648 f; RGSt 8, 135, 139 ff; RG GA 59, 138; BGH bei Dallinger MDR 1954, 17; BGH, Urteile vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - und 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78).
  • BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75

    Bedingter Vorsatz in Bezug auf das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" -

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Besondere Bedeutung gewann dieser Gesichtspunkt namentlich für den Wechsel des Tatbilds im Verhältnis zwischen Diebstahl und Hehlerei an derselben Sache (RGRspr. 3, 811 f; 4, 493; 6, 644, 648 f; RGSt 8, 135, 139 ff; RG GA 59, 138; BGH bei Dallinger MDR 1954, 17; BGH, Urteile vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75 - und 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78).
  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 10, 396 f; 22, 307 f [BGH 20.12.1968 - 1 StR 508/67]; 25, 388 f; 27, 170, 172 [BGH 31.03.1977 - 4 ARs 8/77]; 29, 341 f [BGH 26.09.1980 - StB 32/80]).
  • RG, 10.01.1884 - 2782/83

    War "die in der Anklage bezeichnete That" Gegenstand der Urteilsfindung, wenn das

  • RG, 12.03.1883 - 369/83

    1. Sinn und Umfang des mit den prozessualen Normen über die Grenzen statthafter

  • RG, 30.09.1890 - 2281/90

    1. Steht dem wegen Teilnahme an einem Morde aus den §§. 211. 47 St.G.B.'s

  • RG, 04.11.1895 - 3309/95

    Steht der Beschluß, das Hauptverfahren wegen Unterlassung der Anzeigeerstattung

  • RG, 03.12.1918 - II 500/18

    Darf in einer Untersuchung wegen Mordes als Zeuge vereidigt werden, wer

  • RG, 29.03.1928 - III 145/28

    Hindert, wenn der Angeklagte nach Voruntersuchung wegen Anstiftung zu

  • RG, 13.07.1920 - II 666/20

    Kann eine von dem Angeklagten einem Hehler gewährte Begünstigung den Gegenstand

  • RG, 05.04.1886 - 605/86

    Kann bei einer Untersuchung gegen zwei Personen wegen gemeinschaftlicher

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Zur Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO gehört zwar nicht nur der in der Anklage umschriebene Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (st. Rspr., vgl. BGHSt 32, 215, 216; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 33 jew. m.w.N.).

    Denn Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO kann stets nur das dem einzelnen Angeklagten zur Last gelegte Vorkommnis sein (BGHSt 32, 215, 216 f.).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Die Tat als Prozeßgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; BGH NStZ 1989, 266; BGHR StPO § 264 Tatidentität 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 264 Rdn. 2 m.w. N.).
  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00

    Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar

    Verändert sich das Bild des Geschehens, auf das die Anklage hinweist, kommt es darauf an, ob die Nämlichkeit der Tat trotz dieser Veränderung noch gewahrt ist (BGHSt 32, 215, 218).
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