Rechtsprechung
BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83 (S) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung - Begehung von Straftaten der Verschleppung und der politischen Verdächtigung im Ausland - Anwendung deutschen Strafrechts für im Inland begangene Taten - Entscheidung über ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Begriff des Deutschen im Sinne des Strafrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfolgungsverjährung - Politische Verdächtigung - Freiheitsberaubung - Geltungsbereich
- hjil.de
, S. 47 (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das "Internationale Strafrecht" in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Albin Eser; Beck 2000, 3)
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 293
- NJW 1984, 1764
- MDR 1984, 593
- JR 1985, 425
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92
Mauerschützen I
Der Senat hat die Frage geprüft, ob die in BGHSt 32, 293 im Jahre 1984 entwickelten Grundsätze mit dem Ergebnis anzuwenden sind, daß schon vor der Vereinigung Deutschlands Taten der hier in Rede stehenden Art nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen waren (…vgl. Laufhütte in LK, 11. Aufl., vor § 80 Rdn. 35).Der 3. Strafsenat hatte in der Entscheidung BGHSt 32, 293 im Anschluß an seine Entscheidung BGHSt 30, 1 ausgeführt, das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gelte für eine in der damaligen DDR unter Einheimischen durch politische Verdächtigung bewirkte Freiheitsberaubung, und zwar aus folgenden Gründen: Zwar schütze das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland spätestens seit dem Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 (BGBl. 1973 II S. 421) nicht mehr alle in der DDR lebenden Deutschen in dem Sinne, daß die gegen sie auf dem Gebiet der DDR begangenen Taten ohne weiteres nach § 7 Abs. 1 StGB, mithin nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen seien.
Etwas anderes gelte aber jedenfalls für Taten, in denen die mit politischer Verdächtigung oder Verschleppung verbundene Gefahr rechtsstaatswidriger Verfolgung in eine Verletzung, insbesondere in eine Freiheitsberaubung übergehe; der in § 5 Nr. 6 StGB gewährte umfassende Schutz (BGHSt 30, 1) könne nach dem Zweck dieser Vorschrift nicht auf die Ahndung des Gefährdungstatbestandes beschränkt bleiben (BGHSt 32, 293, 298).
Hinzu kommt folgende Überlegung: Der Gesetzgeber hat ersichtlich den Meinungsstand hinsichtlich der Anwendung der §§ 3 bis 7 StGB auf DDR-Fälle, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 30, 1; 32, 293), gekannt, als er mit der Neufassung des Artikels 315 EGStGB durch den Einigungsvertrag in das System des Rechtsanwendungsrechts eingriff.
- BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93
Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer …
Für eine in der DDR zum Nachteil eines DDR-Bürgers durch eine politische Verdächtigung begangene Freiheitsberaubung galt zur Tatzeit das Strafrecht der DDR (Aufgabe BGH, 7. März 1984, 3 StR 550/83 (S), BGHSt 32, 293).Der Senat gibt seine entgegenstehende Rechtsprechung in BGHSt 32, 293 auf (nachfolgend unter Ziff. 1).
Der Senat hat in BGHSt 32, 293 die Anwendbarkeit des § 239 StGB in Fällen der vorliegenden Art mit im wesentlichen folgender Begründung bejaht: Wie der Senat bereits in BGHSt 30, 1 entschieden habe, gelte das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland auch für eine in der DDR begangene politische Verdächtigung (§ 241 a StGB) zum Nachteil eines Bürgers der DDR, der dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort habe.
Die Überprüfung dieser in BGHSt 30, 1 und 32, 293 vertretenen Auffassungen erfordert eine Stellungnahme zum innerdeutschen Strafanwendungsrecht.
Der Gesetzgeber wollte die Lösung der Rechtsprechung überlassen (Nachw. in BGHSt 30, 1, 3/4; 32, 293, 296).
c) Von der Unanwendbarkeit des § 7 Abs. 1 StGB auf Straftaten gegen DDR-Bürger in der DDR sind entgegen BGHSt 32, 293 keine Ausnahmen für Taten anzuerkennen, durch die DDR-Bürger infolge einer in der DDR begangenen politischen Verdächtigung Opfer von rechtsstaatswidrigen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen geworden sind.
Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, daß der Gesetzgeber des Zweiten Strafrechtsreformgesetzes, auf den die geltende Fassung des § 5 Nr. 6 StGB zurückzuführen ist, davon hat abgehen wollen (vgl. BGHSt 30, 1, 2/3; 32, 293, 296).
bb) Für eine in der DDR zum Nachteil eines DDR-Bürgers durch eine politische Verdächtigung begangene Freiheitsberaubung hat dagegen zur Tatzeit das Strafrecht der DDR gegolten (Aufgabe von BGHSt 32, 293).
- BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins
Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte es dem Landgericht nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH, Urteil vom 21. April 1987 - 1 StR 100/87 - BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - 3 StR 550/83 (S) - BGH bei Holtz MDR 1977, 809).
- BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung
Auch wenn sich die Gefährdung lange hinzieht, führt sie als ein durch die Tat verursachter Zustand nicht zu einer Verzögerung des Verjährungsbeginns über das Ende der diesen Zustand herbeiführenden Handlung hinaus (vgl. BGHSt 32, 293, 294 [ zu § 241 a StGB]; RGSt 37, 78, 79). - BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95
Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines …
Inwieweit darüber hinaus auch die einer materiellen Strafbarkeit der tatbestandlichen Handlung am Tatort entgegenstehenden Rechtssätze - seien sie materiellrechtlichen oder prozeßrechtlichen Charakters - Beachtung finden müssen, wird zum Teil kontrovers diskutiert (vgl. BGHSt 32, 293, 299; Eser JZ 1993, 875).Auch wenn den Angeklagten formal in der DDR eine Anzeigepflicht nach § 225 StGB - DDR getroffen haben mag - der er sich faktisch unschwer und gefahrlos hätte entziehen können -, ändert dies an der Beurteilung der Rechtswidrigkeit und der Schuld des Angeklagten nichts (so schon BGHSt 32, 293, 299).
- BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der …
Selbst wenn man die frühere DDR weiterhin wie Ausland behandeln würde und der Begriff des Deutschen im Sinne des § 7 Abs. 1 StGB auch den früheren Bürger der DDR miterfassen sollte (vgl. BGHSt 30, 1; 32, 293), scheitert die Anwendung des § 7 Abs. 1 StGB jedenfalls daran, daß die Wahlfälschung in der DDR nicht als eine gegen einen Deutschen begangene Tat anzusehen ist.Dies wäre mit der grundsätzlichen Beschränkung des Geltungsanspruchs des StGB auf in der Bundesrepublik begangene Straftaten nicht zu vereinbaren (vgl. BGHSt 32, 293, 297).
- BGH, Ermittlungsrichter, 30.01.1991 - 2 BGs 38/91
Zulässigkeit von Strafverfahren gegen frühere hauptamtliche Mitarbeiter der …
Für die Anwendung dieser Vorschrift war der Beschuldigte als Ausländer anzusehen (vgl. BGHSt 30, 1 ff [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 32, 293 ff, 298 [BGH 07.03.1984 - 3 StR 550/83 S];… Tröndle in LK 10. Aufl. Rdnr. 45 ff vor § 3;… Eser in Schönke/Schröder, 23. Aufl. Rdnr. 61 ff vor § 3 StGB;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. Rdnr. 11 zu § 3 StGB). - BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94
Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren …
Nach Wegfall des die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründenden Tatvorwurfs der besonders schweren Brandstiftung gemäß § 307 StGB (§ 74 Abs. 2 Nr. 16 GVG) verweist der Senat die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (BGH bei Holtz MDR 1977, 810, 811; BGH NJW 1984, 1764, 1765 a.E.;… Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 354 Rdn. 66;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 354 Rdn. 42). - BGH, 08.02.1995 - 5 StR 157/94
Politische Verdächtigung - Republikflucht - Freiheitsberaubung - Rechtsbeugung
Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Blick auf das durch den Einigungsvertrag gestaltete innerdeutsche Strafanwendungsrecht unter Aufgabe seiner entgegenstehenden Rechtsprechung (BGHSt 32, 293) entschieden und Grundsätze für eine restriktive Anwendung dieser Vorschrift auf Fälle der vorliegenden Art herausgearbeitet (BGHSt 40, 125 = NStZ 1994, 426 = NJW 1994, 3174).Das Landgericht legte seinem Urteil, das vor der Entscheidung BGHSt 40, 125 erging, die Rechtsauffassung zugrunde, wie sie seit BGHSt 32, 293 anerkannt war.
- OLG Naumburg, 05.08.2004 - 2 U 42/04
Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter …
Selbst dann, wenn sich die einmal gesetzte Gefährdungslage hinzieht, führt sie als ein durch die Tat verursachter Zustand nicht zu einer Verzögerung des Verjährungsbeginns über das Ende der diesen Zustand herbeiführenden Handlung hinaus (BGH a. a. O. sowie BGHSt 32, 293, 294). - BGH, 11.10.1994 - VI ZR 234/93
Haftung wegen Anzeige einer geplanten Republikflucht aus der ehemaligen DDR
- OLG Köln, 13.04.1999 - 2 Ws 97/99
Verjährung Kapitalanlagebetrug
- BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93
Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor …
- BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats
- KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90
Erich Honecker
- BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch …
- BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91
Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)
- OLG Stuttgart, 07.02.1986 - 1 Ss 17/86
- OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Inhaftierung; Entschädigung für …
- OLG Dresden, 13.07.1993 - 7 U 172/93
- OLG Braunschweig, 22.11.1991 - Ws 13/91
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch …
- BGH, 18.04.1989 - 1 StR 106/89
Voraussetzungen für verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seelischer Abartigkeiten …
- BGH, 29.05.1991 - StB 11/91
- BGH, 28.09.1993 - 1 StR 576/93
Grundsatz "in dubio pro reo" gilt nicht für den Gesamtvorsatz - Im Zweifel über …
- BayObLG, 20.11.1986 - RReg. 3 St 92/86
UnterhaltspflichtverletzungVorschriftenBundesrepublik DeutschlandDDR
- BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91
Berücksichtigung des Gesamtverhaltens trotz Verjährung der Strafverfolgung
- LG Cottbus, 23.08.2006 - 22 Ns 9/06
- BGH, 25.03.1988 - 1 BJs 68/85
Erlass eines Haftbefehls wegene der Unterstützung einer terroristischen …
- BGH, 25.03.1988 - StB 9/88