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   BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83   

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BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83 (https://dejure.org/1984,1363)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83 (https://dejure.org/1984,1363)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1984 - StbSt (R) 5/83 (https://dejure.org/1984,1363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von berufsgerichtlicher Maßnahme des Ausschlusses aus dem Beruf als Steuerberater - Verfassungsmäßigkeit des Fehlens der Möglichkeit zur Verhängung eines sachlich und zeitlich bzw. zeitlich beschränkten Berufsverbots - Eingriff in die Freiheit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 90
    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Berufsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 305
  • NJW 1985, 275
  • MDR 1984, 771
  • BB 1984, 1736
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
    Nach ihm hat der Gesetzgeber diejenige Form des Eingriffs zu wählen, die das Grundrecht am wenigsten einschränkt (BVerfGE 7, 377, 406; 19, 330, 337; 21, 173, 180 f; 54, 301, 313, 322) [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77].

    Sie ist kein abhängiger Teil der Hilfe in Steuersachen, sondern eine standardisierte, praktische Tätigkeit eigener Art (BVerfGE 54, 301, 332) [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77], so daß hier eine Trennbarkeit gegeben wäre.

    Vor allem aber gehört diese Buchführung nicht zu den Tätigkeiten, die zulässigerweise den in den §§ 3 und 4 StBerG bezeichneten Personen (u.a. die Steuerberater) und Vereinigungen vorbehalten sind (BVerfGE 54, 301 ff [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]).

  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
    Der Beschwerdeführer vertritt zwar zu Recht den Standpunkt, daß die Ausschließung aus dem Beruf nur dann zulässig ist, wenn der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sie gebietet und außerdem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wird; denn eine solche Maßnahme stellt einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl dar (vgl. u.a. BVerfGE 44, 105, 117 [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76]; 48, 292, 296 [BVerfG 30.05.1978 - 1 BvR 352/78]m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
    Nach ihm hat der Gesetzgeber diejenige Form des Eingriffs zu wählen, die das Grundrecht am wenigsten einschränkt (BVerfGE 7, 377, 406; 19, 330, 337; 21, 173, 180 f; 54, 301, 313, 322) [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77].
  • BGH, 16.10.1978 - AnwSt (R) 7/78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
    Nach der Art und Schwere der Verfehlung muß hier vielmehr im wesentlichen auf den Schutz des Ansehens des Berufsstandes abgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1978 - AnwSt (R) 7/78 -).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
    Nach ihm hat der Gesetzgeber diejenige Form des Eingriffs zu wählen, die das Grundrecht am wenigsten einschränkt (BVerfGE 7, 377, 406; 19, 330, 337; 21, 173, 180 f; 54, 301, 313, 322) [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77].
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
    Der Beschwerdeführer vertritt zwar zu Recht den Standpunkt, daß die Ausschließung aus dem Beruf nur dann zulässig ist, wenn der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sie gebietet und außerdem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wird; denn eine solche Maßnahme stellt einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl dar (vgl. u.a. BVerfGE 44, 105, 117 [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76]; 48, 292, 296 [BVerfG 30.05.1978 - 1 BvR 352/78]m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83
    Nach ihm hat der Gesetzgeber diejenige Form des Eingriffs zu wählen, die das Grundrecht am wenigsten einschränkt (BVerfGE 7, 377, 406; 19, 330, 337; 21, 173, 180 f; 54, 301, 313, 322) [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77].
  • OLG Koblenz, 29.07.2009 - 2 StO 1/09

    Berufsgerichtliche Ahndung bei Veruntreuung und Unterschlagung von Mandantengeld

    § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO gestattet deswegen eine solch engere Beschränkung auch bei der Verhängung eines Berufsverbots gegen Rechtsanwälte nicht, sondern eröffnet nur die Möglichkeit, einem Rechtsanwalt zu verbieten, auf bestimmten, in sich geschlossenen Rechtsgebieten (etwa im Bereich des Strafrechts) tätig zu werden (BGHSt 32, 305, 308).
  • BGH, 06.08.1993 - StbSt (R) 1/93

    Unterschrift des ehrenamtlichen Richters bei Urteilen im berufsgerichtlichen

    Im Ergebnis entsprechen diese Grundsätze auch der seitherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, ohne daß bisher freilich auf die Parallelität der Rechtslage zwischen Steuerberater und Rechtsanwalt abgehoben worden wäre (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1992 - StbSt(R) 2/92 -, vom 23. März 1992 - StbSt(R) 1/92 -, vom 16. Dezember 1991 - StbSt(R) 2/91 - mißverständlich BGHSt 32, 305, 309, wo auf den "Schutz des Ansehens des Berufsstands" abgestellt wird).
  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/88

    Rechtsmittel

    Sie kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten, erforderlich ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83].

    Daher stellt sich die von der Revision aufgeworfene Frage, ob der Maßnahmenkatalog des § 90 StBerG eine verfassungsrechtlich erhebliche Lücke zwischen den berufsgerichtlichen Maßnahmen einer Geldbuße bis zu 20.000 DM und der Ausschließung aus dem Beruf enthält, hier nicht (vgl. auch BGHSt 32, 305 [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]).

  • BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91

    Besetzung des BGH-Steuerberatersenats bei Entscheidung außerhalb der

    Die Ausschließung aus dem Beruf kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (BGHSt 32, 305, 306 [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]; Senatsurteile vom 25. April 1988 - StbSt (R) 2/88, vom 17. Oktober 1988 - StbSt (R) 4/88 und 5/88, vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; BVerfGE 66, 337, 360).
  • BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89

    Rechtsmittel

    Sie kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83].
  • BGH, 23.03.1992 - StbSt (R) 1/92
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  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 11/88

    Rechtsmittel

    Die vom Berufungsgericht bestätigte Ausschließung aus dem Beruf (§ 90 Abs. 1 Nr. 4 StBerG) kommt als schärfste, in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutz der Mandanten und der übrigen Beteiligten, erforderlich ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83].
  • KG, 01.12.2004 - 1 WiO 3/04

    Zeitlich beschränktes Berufsverbot für einen Wirtschaftsprüfer wegen Betruges im

    Als schärfste, in das Grundrecht der Berufstätigkeit eingreifende Maßnahme ist der Ausschluss aus dem Beruf nur dann geboten, wenn nach Würdigung aller die Tat und die Persönlichkeit des Wirtschaftsprüfers betreffenden Umstände noch im Zeitpunkt der Entscheidung einer Gefährdung der Interessen der Mandanten und einer Minderung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit des Berufsstandes entgegengewirkt werden muss (vgl. BVerfGE 66, 337, 360; BGHSt 32, 305, 306 ff.).
  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88

    Rechtsmittel

    Denn die Ausschließung aus dem Beruf kommt nur in Betracht, wenn der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sie gebietet, sie insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten notwendig ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83].
  • BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88

    Rechtsmittel

    Die vom Berufungsgericht bestätigte Ausschließung aus dem Beruf (§ 90 Abs. 1 Nr. 4 StBerG) kommt als schärfste, in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutz der Mandanten und der übrigen Beteiligten, erforderlich ist (vgl. BVerfGE 66, 337, 360 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; BGHSt 32, 305, 306 ff.) [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83].
  • BGH, 11.11.1985 - StbSt (R) 5/85

    Ausschließung eines Steuerbevollmächtigten aus dem Beruf - Verfassungsrechtliche

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