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BGH, 08.05.1984 - 4 StR 388/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 42 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulassung zum Straßenverkehr - Anhängelast - Abschleppen eines Kfz - Abschleppachse
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 325
- BGHSt 32, 335
- NJW 1984, 2479
- MDR 1984, 770
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 25.11.1993 - 2 ObOWi 469/93 § 42 Abs. 2 a StVZO wurde eingeführt durch die Änderungsverordnung vom 14.6.1988 als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.5.1984 (BGHSt 32, 335 = NJW 1984, 2479 ).
Da ein von einem Pkw gezogenes Kfz - auch wenn es mit zwei Rädern auf einer Abschleppachse steht - kein einachsiger Anhänger ist (BGHSt 32, 335 = NJW 1984, 2479 ), kann diese Begründung so verstanden werden, daß auch der Transport mittels eines Anhängers erleichtert werden sollte.
- OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98
Maßgebliche Achslast für die Erforderlichkeit einer eigenen Bremse
Wie der Senat zu dieser Bestimmung entschieden hat , ist unter der Anhängelast - der Last, die hinter den mit einer Anhängekupplung ausgestatteten Kraftfahrzeugen mitgeführt wird (BGHSt 32, 335,338) - nur das tatsächliche Gewicht zu verstehen ( VRS 59, 471 ;… vgl. auch BGH a.a.O.). - OLG Hamm, 27.06.1990 - 2 Ss OWi 435/90
Bei einachsigen Anhängern hinter Pkw oder Kombi-Kraftwagen berechnet sich die …
Unter dem Begriff der Anhängelast ist grundsätzlich - unabhängig von ihrer Beschaffenheit (nicht nur Anhänger im Rechtssinn), BGHSt 32, 335 ff, 338 - jede Last zu verstehen die hinter den mit einer Anhängerkupplung ausgestatteten Kraftfahrzeugen mitgeführt wird (vgl. Verwaltungsanordnung Nr. 145 des Bundesministers für Verkehr vom 6. Mai 1952, VkBl 1952 S. 167; Begründung zur Änderungsverordnung vom 14. Juni 1988 zu Absatz 2 a, VkBl 1988 S. 473). - OLG Jena, 13.09.2006 - 1 Ss 120/06
Verkehr
Durch diese Bestimmung wollte der Verordnungsgeber sicherstellen, dass entgegen der vorherigen Rechtsprechung (BGHSt 32, 335) ein Fall des Abschleppens unter dem Gesichtspunkt des Notrechts nicht unter die Einschränkung der Anhängelast fällt (…Amtl.Begr. in Verkehrsblatt 1988, 473 und Hentschel, Straßenverkehrs-recht, 38. Aufl., § 42 StVZO Rdnr. 1).