Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,736
BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85 (https://dejure.org/1985,736)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1985 - 3 StR 66/85 (https://dejure.org/1985,736)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1985 - 3 StR 66/85 (https://dejure.org/1985,736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins - Notwendigkeit eines Führerscheins für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis - Anmaßung des Eigentums an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafbarkeit des Schredderns amtlicher Akten

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 190
  • NJW 1985, 2654
  • MDR 1985, 595
  • NStZ 1985, 497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 561/72

    Strafbarkeit des pflichtwidrigen Ausstellens von Führerscheinen gegen Bezahlung -

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    Der Vermerk im Führerschein, "daß der Erteilung der Fahrerlaubnis ein Führerschein zugrunde gelegen hat, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt worden ist" (§ 15 Abs. 3 Satz 3 StVZO), beweist nicht zu öffentlichem Glauben, daß der Führerscheininhaber im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist (im Anschluß an BGHSt 25, 95).

    Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 15 StVZO hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 561/72 (BGHSt 25, 95) entschieden, daß § 348 StGB nicht eingreift.

    Auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der durch Urteil vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 561/72 (NJW 1973, 474, 475 r.Sp., insoweit in BGHSt 25, 95 nicht abgedruckt) entschiedenen Sache sich an einem Teilfreispruch nicht durch die Annahme eines Vergehens nach § 348 Abs. 2 StGB a.F. gehindert gesehen.

  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte eine in jeder Hinsicht gesetzmäßige Verfügung trifft und ob er ein ihm vom Gesetz eingeräumtes Ermessen sachgemäß ausübt (vgl. BGHSt 5, 155, 161).

    Anders ist es, wenn der Amtsträger die Pflicht zur Verwahrung einer ihm anvertrauten Sache (§ 133 Abs. 3 StGB in der Fassung des EGStGB; § 348 Abs. 2 StGB a.F., der sich allein auf Urkunden bezog) etwa dadurch verletzt, daß er sie dem auf Fortdauer angelegten Verwahrungsverhältnis entzieht, etwa indem er sie sich selbst zueignet (vgl. BGHSt 5, 155, 160).

  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    Entsprechendes gilt für die Urteile des 5. Strafsenats vom 10. November 1953 - 5 StR 445/53 (BGH NJW 1954, 281, 282) sowie des 1. Strafsenats vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58 (VRS 15, 419, 422), wo der zugrunde liegende Sachverhalt jeweils in verschiedener Hinsicht anders lag.
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    Entsprechendes gilt für die Urteile des 5. Strafsenats vom 10. November 1953 - 5 StR 445/53 (BGH NJW 1954, 281, 282) sowie des 1. Strafsenats vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58 (VRS 15, 419, 422), wo der zugrunde liegende Sachverhalt jeweils in verschiedener Hinsicht anders lag.
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    Gesichert werden soll die Makellosigkeit des Amtes nach außen (BGHSt 15, 88, 96).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    In den Fällen der noch bevorstehenden Amtshandlung soll einer Käuflichkeit des Amtsträgers in dem Sinne entgegengewirkt werden, daß er sich bereit zeigt, bei seiner künftigen Entscheidung andere als ausschließlich sachliche Gesichtspunkte walten zu lassen und der Rücksicht auf den Vorteil Raum zu geben (BGHSt 15, 239, 249).
  • BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75

    Merkmale, die eine von dem Beamten selbst gefertigte Urkunde zu einer amtlich

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    Auch das Senatsurteil vom 20. August 1975 - 3 StR 120/75 (MDR 1975, 944 = NJW 1975, 2212) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    Bei Annahme einer fortgesetzten Bestechlichkeit würde auch der Ausgangsfall, der sich Ende 1978/ Anfang 1979 ereignete (UA S. 8/9), als Einzelakt einer fortgesetzten Straftat Gegenstand des Verfahrens sein (vgl. BGHSt 15, 268, 272; 29, 63, 64).
  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    Dahinstehen kann, ob die noch unausgefüllten Führerscheinformulare, solange sie in der für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständigen Behörde zur amtlichen Verwendung aufbewahrt werden, ebenso wie Brennstoffe, Formblätter und Schreibmaterial (vgl. BGHSt 18, 312 mit Rechtsprechungsnachweisen; RGSt 52, 240 mit weiteren Hinweisen; BGH bei Herlan MDR 1955, 527/528), nicht den "Gegenständen in amtlichem Verwahrungsbesitz", sondern denen des "allgemeinen Amtsbesitzes" zuzurechnen sind, die dem Anwendungsbereich der Strafvorschrift gegen Verwahrungsbruch entzogen sind.
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
    Das Reichsgericht hat zwar zu § 49 Abs. 3 StGB a.F. - wonach das mündliche Auffordern oder Erbieten, ein Verbrechen zu begehen, nur dann strafbar war, wenn es an die Gewährung von Vorteilen irgendwelcher Art geknüpft war - mit Blick auch auf die §§ 331, 332 StGB a.F. entschieden, daß eine Verbrechenszusage, um den Schäden zu entgehen, die für den Fall einer Unterlassung der angesonnenen Tat drohen, nicht nach § 49 a StGB strafbar sei (RGSt 64, 374, 375; zur Vergleichbarkeit der Begriffsbestimmungen in § 49 a Abs. 3 und §§ 331, 332 StGB a.F. siehe auch BGHSt 20, 1, 2 [BGH 07.07.1964 - 1 StR 174/64] bis 4).
  • BGH, 02.11.1977 - 3 StR 389/77

    Anvertrautsein eines Amtsträgers bei unmittelbarer Überlassung von Gerichtsakten

  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

  • RG, 17.10.1930 - I 898/30

    Kann die Vermeidung eines angedrohten Übels als ein "Vorteil" im Sinne der §§ 49

  • RG, 07.09.1918 - IV 749/18

    Befinden sich die von einer Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben angeschafften

  • RG, 07.06.1921 - 429/21

    Kann jemand eine Sache dadurch beiseiteschaffen, daß er den zu ihrer Aufbewahrung

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Soweit gerade im Blick auf eine berufliche Stellung ein solcher Vorteil immaterieller Art in Betracht zu ziehen ist, muß dieser allerdings einen objektiv meßbaren Inhalt haben und den Amtsträger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellen (vgl. dazu nur BGH NJW 1985, 2654, 2656; BGHSt 31, 264, 279 f.; 35, 128, 133 f.).
  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Soweit gerade im Blick auf eine berufliche Stellung ein solcher Vorteil immaterieller Art in Betracht zu ziehen ist, muß dieser allerdings einen objektiv meßbaren Inhalt haben (vgl. dazu nur BGH NJW 1985, 2654, 2656; BGHSt 31, 264, 279 f.; 35, 128, 133 f.).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Ihnen fehlt die Zweckbestimmung der fürsorglichen Hoheitsgewalt; sie genießen deshalb keinen anderen strafrechtlichen Schutz als Eigentum und Gewahrsam anderer Rechtsträger (BGHSt 18, 312, 314 m.w.N.; 33, 190, 193).

    Darüber hinaus bedarf es im Hinblick auf die Weite der Tatbestandsmodalitäten einer Ausgrenzung solcher Entziehungshandlungen, die zwar unter disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten beachtlich sein mögen, jedoch nach dem Zweck der Vorschrift strafrechtlicher Ahndung nicht unterworfen sein sollen (BGHSt 33, 190, 194; 35, 340, 341 f).

    Gegen diese Verpflichtung hat der Angeklagte durch die Verwendung des Schecks zu privaten Zwecken verstoßen (vgl. BGHSt 3, 289, 291; 5, 155, 160; 33, 190, 194; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz erweiterter 5).

  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17

    Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der

    Verwaltungsvorschriften können ausnahmsweise Berücksichtigung finden, wenn mit ihnen die gesetzliche Grundlage ausgestaltet und präzisiert wird (derartige Regelungen berücksichtigend: Senatsurteil vom 24. April 1985 - 3 StR 66/85, BGHSt 33, 190, 192 f.; OLG Rostock, Urteil vom 21. August 2002 - 1 Ss 93/01 I 5/02, NStZ-RR 2004, 172).
  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von

    Zwar hat der Bundesgerichtshof angenommen, das Einverständnis des Verfügungsberechtigten mit der Entfernung eines in dienstlicher Verwahrung befindlichen Gegenstandes durch einen Dritten schließe grundsätzlich eine Bestrafung nach § 133 StGB aus (BGHSt 33, 190, 194 [BGH 24.04.1985 - 3 StR 66/85] mwN.; kritisch hierzu Marcelli NStZ 1985, 500; Wagner JZ 1987, 705, 706).

    Er hat jedoch einschränkend die Anwendung des § 133 StGB auf Fälle, in denen der Verfügungsberechtigte eine dienstlich zur Verwahrung anvertraute Sache überhaupt der dienstlichen Verwendung entzieht, nicht ausgeschlossen (BGHSt 33, 190, 195) [BGH 24.04.1985 - 3 StR 66/85] .

    Eine Entziehung im Sinne des § 133 StGB mag danach nicht schon darin zu sehen sein, daß eine im Rahmen des allgemeinen dienstlichen Zweckes liegende, aber im Einzelfall den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechende Verwendung einer Sache die gesetzmäßige Verwendung ausschließt (BGHSt 33, 190, 195) [BGH 24.04.1985 - 3 StR 66/85] .

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung

    Es verkennt, daß die Beurkundung der Fahrerlaubnisklassen im inländischen Führerschein nicht falsch, sondern richtig ist, wenn die Fahrerlaubnis in dem im Führerschein beschriebenen Umfang der dort bezeichneten Person wirksam, wenn auch zu Unrecht, erteilt worden ist (vgl. BGHSt 25, 95; 33, 190) [BGH 24.04.1985 - 3 StR 66/85].

    Sollte die Strafkammer nicht - wie bisher - Tateinheit zwischen Bestechlichkeit und Falschbeurkundung im Amt, sondern - was naheliegt (vgl. BGH NJW 1985, 2654, 2656, insoweit in BGHSt 33, 190 [BGH 24.04.1985 - 3 StR 66/85] nicht mit abgedruckt; BGH NJW 1987, 1340, 1341) - Tatmehrheit annehmen, so wird das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StGB zu beachten sein.

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Ob dieser Tatbestand auch dadurch verletzt wäre, daß der Angeklagte den vorhergegangenen Entzug der Fahrerlaubnis verschwieg, kann dahinstehen (vgl. OLG Köln NJW 1972, 1335 [OLG Köln 08.02.1972 - Ss 263/71]; BayObLG VRS 15, 278; BGHSt 25, 95 und 33, 190).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92

    Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung

    Ein Vorteil immaterieller Art kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung (vgl. Jescheck in LK 10. Aufl. § 331 Rdn. 9 zur gleichgelagerten Problematik der Vorteilsannahme) nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (BGH NJW 1985, 2654 (2656)).
  • BGH, 25.08.1988 - 4 StR 165/88

    Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs - Verwahrung von Akten in einem

    Das gilt umsomehr, als diese Vorschrift auch keine den Tatbestand im Subjektiven - etwa durch das Erfordernis des direkten Vorsatzes - einengende Einschränkung enthält (vgl. BGHSt 33, 190, 195) [BGH 24.04.1985 - 3 StR 66/85].
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche

    Auch aus den von den Verteidigern herangezogenen Entscheidungen BGHSt 33, 190 und OLG Düsseldorf NStZ 1981, 25 ergibt sich nicht, dass die amtliche Verwahrung alleine durch faktische Vorgänge beendet werden kann.
  • LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10

    Vorlage gefälschter Führerschein bei Führerscheinstelle - Entziehung der

  • BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90

    Vermerk im Führerschein, "dass der Erteilung der Fahrerlaubnis ein Führerschein

  • VG Düsseldorf, 03.06.2008 - 6 K 5255/07

    Anspruch auf Feststellung der Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges im

  • VG Düsseldorf, 31.08.2006 - 6 K 4892/05

    Anspruch auf eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 und Ausstellung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht