Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,559
BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85 (https://dejure.org/1985,559)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1985 - 4 StR 153/85 (https://dejure.org/1985,559)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1985 - 4 StR 153/85 (https://dejure.org/1985,559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamtstrafe - Strafbefehl - Gesamtstrafenbildung

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 230
  • NJW 1986, 200
  • MDR 1985, 860
  • StV 1985, 455
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85
    Gesamtstrafe mit einbezogen, weil der - für die Gesamtstrafenbildung eine Zäsur bewirkende (BGHSt 32, 190, 193 [hier: III (310) 108 c-d] - Strafbefehl bereits am 26.9.1983 erlassen worden ist; sie hat es somit als unerheblich angesehen, daß der Strafbefehl dem Angekl. erst am 8.10.1983, also nach der von ihm begangenen Raubtat, zugestellt worden ist.

    Der danach entscheidende Richter muß sich bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Frage kommt (BGHSt 32, 190, 193 [hier: III (310) 108 b]).

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85
    ... Bei einer Verurteilung durch Strafbefehl ist demnach eine Straftat i. S. des § 55 Abs. 1 StGB vor der früheren Verurteilung nur dann begangen, wenn sie in die Zeit vor Unterzeichnung des Strafbefehl durch den Richter fällt." Die Entscheidung BGHSt 6, 122, 124 stehe dieser Ansicht nicht entgegen.
  • VGH Hessen, 12.04.1973 - VII TM 36/73
    Auszug aus BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85
    Wenn demgegenüber das OLG München [bei Remmele, NJW 1973, 1855] darauf abhebt, ob der Strafbefehl gegenüber dem Angekl. eine Warnfunktion entfalten konnte, so bringt es damit eine Erwägung in das Recht der Gesamtstrafenbildung, die den §§ 53 ff. StGB fremd ist; denn [nach diesen Vorschriften] soll nur sichergestellt werden, daß der Täter auch bei getrennter Aburteilung im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist als bei einer gemeinsamen Aburteilung aller seiner Taten.
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Auf den Tag der Zustellung oder der Rechtskraft kommt es nicht an (BGHSt 33, 230; NJW 1991, 1763; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 460 Rn. 8).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Sie können aus dem Grundsatz, daß der Angeklagte bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung nicht schlechter dastehen soll als bei gemeinsamer Aburteilung (BGHSt 33, 230, 232), nicht hergeleitet werden.

    Die gegenteilige Rechtsansicht führt demgegenüber dazu, daß eine niedrigere Gesamtstrafe ausgesprochen werden muß; dies läuft dem Grundsatz zuwider, daß der Angeklagte bei getrennter Aburteilung im Endergebnis auch nicht besser gestellt werden darf als bei einer gemeinsamen Aburteilung aller seiner Taten (BGHSt 33, 230, 232).

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Die wegen der Zäsurwirkung (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) notwendige Verhängung zweier getrennter Strafen (nämlich der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und der weiteren Einzelfreiheitsstrafe von sieben Jahren) darf jedoch nicht dazu führen, daß die Strafen in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen:.
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97

    Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB)

    Das gilt zunächst für die Nichteinbeziehbarkeit einer Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe infolge Zäsurwirkung (BGHSt 33, 230; 33, 367), doch ist dieser Rechtsgedanke auch zu berücksichtigen, wenn eine oder mehrere zwischenzeitliche Verurteilungen zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen zwingen.

    Für eine Einschränkung der Zäsurwirkung findet sich im Gesetz keine Stütze (BGHSt 33, 230, 231; Bringewat, Gesamtstrafe 1987 Rdn. 174).

  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Hat der Angeklagte dagegen eine Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen begangen, die auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen sind, darf der Tatrichter wegen der Zäsurwirkung der ersten Vorverurteilung aus der Strafe für die von ihm abgeurteilte Tat und den in der zweiten Vorverurteilung enthaltenen Einzelstrafen keine Gesamtstrafe bilden; vielmehr muß er die Gesamtstrafe aus der zweiten Vorverurteilung unangetastet lassen (vgl. BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85].

    Auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Strafbefehls (durch Rücknahme des Einspruchs in der Hauptverhandlung vom 9. Oktober 1987) kommt es in diesem Zusammenhang nicht an; entscheidend ist allein der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage (vgl. Vogler in LK, StGB 10. Aufl. § 55 Rdn. 4), hier also des Erlasses des Strafbefehls (vgl. BGHSt 33, 230).

  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Allen diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, daß der Täter durch den Zufall gemeinsamer oder getrennter Aburteilung weder besser noch schlechter gestellt werden soll (BGHSt 7, 180, 182; 32, 190, 193; 33, 230, 232 und 367, 370).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; BGH NJW 1982, 2080 ).
  • BGH, 03.12.2019 - 1 StR 535/19

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls:

    Im Strafbefehlsverfahren ist für die Zäsurwirkung im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB der Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls maßgeblich, sofern gegen diesen kein Einspruch eingelegt wurde (§ 410 Abs. 3 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1985 - 4 StR 153/85 Rn. 5 f., BGHSt 33, 230 und vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01 Rn. 6; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 7 und 10 mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    b) Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB war das Landgericht wegen der Zäsurwirkung des Strafbefehls des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 15. November 2013 gehindert, unter Einbeziehung der dort verhängten Geldstrafe "für alle ... Taten" (UA 37) eine einheitliche Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 1985 - 4 StR 153/85, BGHSt 33, 230; Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 314/14).
  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Dort ging es um die Nichteinbeziehbarkeit einer Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe wegen einer Zäsurwirkung (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367).
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

  • BGH, 05.12.2006 - 4 StR 484/06

    Gebotene nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung der ersten

  • BGH, 19.01.2005 - 4 StR 223/04

    Verweisung des Tatrichter auf eine Entscheidung im Beschlusswege; nachträgliche

  • OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89

    Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt verkaufter Sachen

  • BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96

    Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Verurteilten bei der nachträglichen

  • BGH, 17.06.2003 - 2 StR 105/03

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition -

  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88

    Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem

  • OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erweiterung des Begriffs der früheren

  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • OLG Hamburg, 30.11.2017 - 6 Rev 12/17

    Sicherstellung

  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 37/87

    Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97

    Scheitern einer möglichen Gesamtstrafenbildung an bereits vollstreckter,

  • OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 7 ORs 38/23

    Revision: Teilaufhebung wegen mangelhafter Feststellungen zu Tatzeitpunkt

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
  • BGH, 30.08.1995 - 3 StR 313/95

    Gesamtstrafenbildung - Vorverurteilung - Andauern der Straftat - Betäubungsmittel

  • BAG, 12.11.1986 - 5 AZR 637/84

    Lohnfortzahlungspflicht eines Arbeitgebers an einem nicht gesetzlichem Feiertag

  • BGH, 23.11.1988 - 2 StR 612/88

    Abänderung des Strafmaßes in Folge fehlerhafter Gesamtstrafenbildung

  • OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98

    Aufhebung, Einstellung, fehlender Eröffnungsbeschluß, Schriftform,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht