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   BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85   

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https://dejure.org/1985,381
BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85 (https://dejure.org/1985,381)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1985 - 4 StR 213/85 (https://dejure.org/1985,381)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85 (https://dejure.org/1985,381)
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Kreditkarte

§ 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines untauglichen Versuchs bei Fehlen eines Irrtums auf Seiten des vermeintlich Getäuschten (hier: der Vertragsunternehmen);

§ 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint im Verhältnis des Kreditkarteninhabers zu dem kartenausgebenden Unternehmen;

(Hinweis: Entscheidung ist weitgehend überholt durch den später aufgrund des Gesetzes vom 15.5.86 eingefügten § 266b StGB)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung und wegen unerlaubten Waffenbesitzes - Anforderungen an die Sachbeschwerde - Erlangung von Kreditkarten durch Täuschung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Beurteilung des Kreditkartenmißbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 244
  • NJW 1985, 2280
  • MDR 1985, 950
  • NStZ 1985, 548
  • StV 1985, 412
  • BB 1985, 2131
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Insofern geht die Rechtsprechung seit dem so genannten Scheckkartenurteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1972 davon aus, dass die Voraussetzungen, unter denen eine Vermögensbetreuungspflicht besteht, für den Missbrauchstatbestand und den Treubruchtatbestand identisch sind (vgl. BGHSt 24, 386 ; 33, 244; weitere Nachweise bei Fischer, Strafgesetzbuch, 57. Aufl. 2010, § 266 Rn. 6).

    Eine solcherart qualifizierte Stellung ist nach der Rechtsprechung Voraussetzung nicht nur des Treubruch-, sondern auch des Missbrauchstatbestands, so dass insbesondere die abredewidrige Nutzung von Scheck- und Kreditkarten aus dem Anwendungsbereich des Untreuetatbestands herausfällt (vgl. BGHSt 24, 386; 33, 244).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Der Vermögensschaden im Sinne des Betrugstatbestands soll bereits dann vorliegen, wenn das Vermögen konkret gefährdet ist (vgl. BGHSt 33, 244 ; 34, 394 ; 47, 160 ; 48, 331 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 156).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Die Annahme eines ausreichenden "sachgedanklichen Mitbewusstseins" wäre insoweit nur tragfähig, wenn sich dieses - etwa aufgrund vorheriger Kontrollen des Erklärungsempfängers - auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützen kann, woran hier aus den vorgenannten Gründen Zweifel bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - 4 StR 213/85, BGHSt 33, 244, 249).
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