Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,249
BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86 (https://dejure.org/1986,249)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1986 - 3 StR 164/86 (https://dejure.org/1986,249)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1986 - 3 StR 164/86 (https://dejure.org/1986,249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verdachtsmomente in Spurenakte

§ 52 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund des Verhältnisses zu einem Mitbeschuldigten gilt bei förmlicher Verfahrensverbindung im Verhältnis zu allen Mitbeschuldigten und dauert auch bei Verfahrenstrennung fort, die Staatsanwaltschaft bestimmt die Beschuldigtenstellung und Mitbeschuldigtenstellung;

§ 66 Abs. 1 StGB, "zu zeitiger Freiheitsstrafe", Sicherheitsverwahrung kann auch neben lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe (§ 54 Abs. 1 Satz 1 StGB) angeordnet werden

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen eines früheren Mitbeschuldigten - Begründung von Beschuldigteneigenschaft und Mitbeschuldigteneigenschaft - Gesamtstrafenlösung bei Zusammentreffen mehrerer lebenslanger oder lebenslanger und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 53, § 54, § 57a, § 66, § 67c
    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des Zeugen; Verhängung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 138
  • NJW 1987, 1955
  • MDR 1986, 1040
  • NStZ 1987, 83
  • StV 1986, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob zu dieser Zeit schon ein gewisser Verdacht gegen ihn bestand, sondern ausschließlich darauf, ob das zuständige Strafverfolgungsorgan das Verfahren gegen ihn gerade als Beschuldigten betrieben hat (vgl. BGHSt 10, 8, 12).

    Die Eigenschaft eines Mitbeschuldigten im prozeßrechtlichen Sinn beginnt vielmehr erst dann, wenn die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren gegen ihn mit dem Verfahren gegen einen anderen Beschuldigten ausdrücklich oder stillschweigend mindestens für einen bestimmten Verfahrensabschnitt verbindet (BGHSt 10, 8, 11).

  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 100/85

    Beurteilung, ob eine in die Straftat verwickelte Zeugin Mitbeschuldigte des

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigter berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (st. Rspr., z.B. BGH NStZ 1985, 419 m.Nachw.).

    Die bloße Gleichzeitigkeit polizeilicher Ermittlungen genügt hierfür nicht (vgl. BGH NStZ 1985, 419, 420).

  • BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
    Für die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des 23. StrÄndG hatte der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß die Anordnung der Sicherungsverwahrung neben zeitiger Freiheitsstrafe gemäß § 66 Abs. 1 oder 2 StGB nicht dadurch ausgeschlossen werde, daß der Angeklagte gleichzeitig wegen einer anderen Tat zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird (BGH MDR 1985, 685).

    Diese Maßregel ist bei bloßer Aussetzung des Strafrestes nicht vorgesehen (vgl. BGH MDR 1985, 685).

  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 564/85

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
    Zwar kommt nach § 66 StGB Sicherungsverwahrung nicht in Betracht, wenn die "Anlaßtat" mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet wird; dann ist Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit nicht unerläßlich (BGHSt 33, 398).
  • RG, 22.02.1906 - 704/05

    Unter welchen Voraussetzungen kann neben einer Gesamtstrafe auf Zulässigkeit von

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
    Auch bei der Gesamtstrafenbildung sind daher für die Frage, ob Maßregeln der Besserung und Sicherung statthaft sind, nur die verwirkten Einzelstrafen, nicht aber die Gesamtstrafe als solche ausschlaggebend (vgl. RGSt 38, 353, 354; BGHSt 12, 85, 87; Vogler in LK, 10. Aufl § 53 Rdn. 19 und 20).
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
    Auch bei der Gesamtstrafenbildung sind daher für die Frage, ob Maßregeln der Besserung und Sicherung statthaft sind, nur die verwirkten Einzelstrafen, nicht aber die Gesamtstrafe als solche ausschlaggebend (vgl. RGSt 38, 353, 354; BGHSt 12, 85, 87; Vogler in LK, 10. Aufl § 53 Rdn. 19 und 20).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83

    Die Urteilsformel beim Zusammentreffen von lebenslanger Freiheitsstrafe und

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
    Die Anordnung gehörte ebenso wie die neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verhängte zeitige Freiheitsstrafe in die Urteilsformel (vgl. BGHSt 32, 93).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73

    Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten -

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
    Nur dann ist es dem Tatrichter möglich, verläßlich festzustellen, ob und aus welchem Grunde ein Weigerungsrecht in Betracht kommt (BGH NJW 1974, 758).
  • RG, 02.03.1899 - 109/99

    1. Hat der Angehörige (§ 51 St.P.O.) eines Verurteilten in dem erst nach dieser

    Auszug aus BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
    Die Beschuldigteneigenschaft wird nicht durch die Stärke des Tatverdachts, sondern durch einen Willensakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde begründet (Kleinknecht/Meyer aaO Einl. 76 mit Nachw.; Schlüchter, Das Strafverfahren 2. Aufl. Rdn. 85; vgl. schon RGSt 32, 72, 73).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Neben der Stärke des Verdachtes ist auch von Bedeutung, wie sich das Verhalten des Beamten nach außen, auch in der Wahrnehmung des Befragten darstellt (vgl. - in anderem Zusammenhang - BGHSt 34, 138, 140).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Beschuldigter in diesem Sinne ist aber nur der Tatverdächtige, gegen den das Verfahren als Beschuldigter betrieben wird (BGHSt 10, 8, 12; 34, 138, 140; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Einleitung 76 ff.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Der Vortrag der Revision, die Zeugin B.B. sei verfahrensfehlerhaft nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Ehefrau des früheren Mitbeschuldigten H. B. (vgl. BGHSt 34, 138; 215; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 11 m.w.N.) belehrt worden, ist nicht erwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht