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   BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86   

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https://dejure.org/1986,561
BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86 (https://dejure.org/1986,561)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1986 - 1 StR 330/86 (https://dejure.org/1986,561)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1986 - 1 StR 330/86 (https://dejure.org/1986,561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit eines Amtsträgers wegen Rechtsbeugung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 1975 § 336

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 146
  • NJW 1986, 3093
  • MDR 1986, 1043
  • NStZ 1987, 23
  • Rpfleger 1987, 32
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).
  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Erfasst werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (st. Rspr.; BGHSt 34, 146, 149 = NJW 1986, 3093; BGHSt 38, 381, 383 = NJW 1993, 605; BGHSt 42, 343, 345 = NJW 1997, 1452).
  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Allerdings ist nicht jeder Rechtsverstoß als "Beugung" des Rechts anzusehen, vielmehr enthält dieses Tatbestandsmerkmal ein normatives Element und soll nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege erfassen, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 40, 272, 283; aA Seebode JR 1994, 1, 3 f.; Spendel JR 1994, 221, 223; Rudolphi in SK StGB 4. Aufl. § 336 Rdn. 11).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    a) Ein nichtrichterlicher Amtsträger kommt als Täter einer Rechtsbeugung in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hat" (BGHSt 24, 326, 327; 34, 146, 147 f; 35, 224, 230; BGH NJW 1960, 253).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).

    Daß der Angeklagte im Hinblick auf die gesetzlichen Folgen der Verfahrenseinstellung weiterhin an Rechtsvorschriften gebunden war, reicht zur Erfüllung des Tatbestandes nicht aus (vgl. BGHSt 34, 146, 148).

  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00

    Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete

    Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345), In diesem Sinne sind die angesprochenen Verfahrensverstöße, insbesondere aber die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend.
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in früheren Entscheidungen unabhängig von der Problematik strafrechtlicher Bewertung der Rechtsprechung in einem totalitären System hervorgehoben, daß nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts darstellt (BGHSt 32, 357, 363 f.; 34, 146, 149; 38, 381, 383).
  • OLG Koblenz, 02.02.2005 - 1 Ss 301/04

    Strafvereitelung: Annahme der Strafverteilung durch einen Rechtspfleger bei der

    Eine Tätigkeit der genannten Art hätte er jedoch nur dann ausgeübt, wenn sie im Hinblick auf seinen Aufgabenbereich und seine Stellung mit der eines Richters vergleichbar gewesen wäre (BGHSt 34, 146; 35, 224, 230; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdn. 5 und 8a).
  • LG Potsdam, 08.12.2011 - 25 KLs 4/10

    Rechtsbeugung Eisenhüttenstadt 2005

    Danach sollen nur elementare Rechtsverstöße dem Tatbestand unterfallen, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (BGHSt 34, 146, 149; BGHSt 38, 381, 383; BGHSt 42, 343, 345).
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

    Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt indes eine Beugung des Rechts dar (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; BGH NStZ 1994, 240, 241; NStZ 1994, 437, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    In einer "Rechtssache" entscheidet nur, wer wie ein Richter in einem rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat (BGHSt 24, 326, 328; 35, 224, 230) und dabei einen gewissen Grad sachlicher Unabhängigkeit genießt (BGHSt 34, 146, 148).

    Die Vorschrift des § 336 StGB betrifft jedoch nicht jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechtes (BGHSt 34, 146, 149; vgl. auch BGHSt 32, 357, 364).

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

  • BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87

    Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung

  • OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04

    Keine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung im Planfeststellungsverfahren

  • OLG Hamm, 07.03.2000 - 15 W 355/99

    Schiedsfähigkeit des Auskunfts- und Einsichtsrechts des GmbH-Gesellschafters

  • BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94

    Verurteilung wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen

  • OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04

    Keine Rechtsbeugung durch Beamte im bauordnungsrechtlichen Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 12.03.1997 - 1 Ws 90/97
  • OLG Düsseldorf, 01.02.1990 - 1 Ws 1126/89
  • OLG Koblenz, 26.07.1993 - 1 Ws 356/93

    Rechtsbeugung; Tauglicher Täter; Amtsträgereigenschaft

  • OLG Koblenz, 20.01.1987 - 1 Ws 835/86

    Bewilligung; Beratungshilfe; Vorentscheidung; Vorinstanz

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