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   BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85   

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BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85 (https://dejure.org/1986,800)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1986 - 3 StR 477/85 (https://dejure.org/1986,800)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - 3 StR 477/85 (https://dejure.org/1986,800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Verwertung belastender Angaben von in der Hauptverhandlung nicht auftretender Zeugen - Bekundungen eines Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur mittelbaren Beweisführung durch Mitteilung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 261
    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 15
  • NJW 1986, 1766
  • MDR 1986, 509
  • StV 1986, 193
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 418/84

    Verwertung des Wissens eines unerreichbaren Zeugen; Nichtbekanntgabe der

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85
    Muß der Tatrichter schon immer dann, wenn er den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, und um so mehr, wenn dieser anonym bleibt, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385/386; BVerfGE 57, 252, 292 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/293 mit weiteren Nachweisen) sowie andere wichtige Anhaltspunkte mit heranziehen (BGH a.a.O., BGHSt 33, 83, 87 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]/88; 33, 178, 181/182; vgl. auch BGHSt 33, 70, 75 [BGH 14.11.1984 - 3 StR 418/84], je mit weiteren Nachweisen), so gilt das Gebot äußerster Vorsicht bei der Beweiswürdigung in besonderem Maße, wenn, wie hier, die Zahl der Zwischenglieder in der Beweisführung wächst (vgl. BGHSt 17, 382, 385).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85
    Muß der Tatrichter schon immer dann, wenn er den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, und um so mehr, wenn dieser anonym bleibt, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385/386; BVerfGE 57, 252, 292 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/293 mit weiteren Nachweisen) sowie andere wichtige Anhaltspunkte mit heranziehen (BGH a.a.O., BGHSt 33, 83, 87 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]/88; 33, 178, 181/182; vgl. auch BGHSt 33, 70, 75 [BGH 14.11.1984 - 3 StR 418/84], je mit weiteren Nachweisen), so gilt das Gebot äußerster Vorsicht bei der Beweiswürdigung in besonderem Maße, wenn, wie hier, die Zahl der Zwischenglieder in der Beweisführung wächst (vgl. BGHSt 17, 382, 385).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85
    Muß der Tatrichter schon immer dann, wenn er den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, und um so mehr, wenn dieser anonym bleibt, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385/386; BVerfGE 57, 252, 292 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/293 mit weiteren Nachweisen) sowie andere wichtige Anhaltspunkte mit heranziehen (BGH a.a.O., BGHSt 33, 83, 87 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]/88; 33, 178, 181/182; vgl. auch BGHSt 33, 70, 75 [BGH 14.11.1984 - 3 StR 418/84], je mit weiteren Nachweisen), so gilt das Gebot äußerster Vorsicht bei der Beweiswürdigung in besonderem Maße, wenn, wie hier, die Zahl der Zwischenglieder in der Beweisführung wächst (vgl. BGHSt 17, 382, 385).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85
    Muß der Tatrichter schon immer dann, wenn er den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, und um so mehr, wenn dieser anonym bleibt, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385/386; BVerfGE 57, 252, 292 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/293 mit weiteren Nachweisen) sowie andere wichtige Anhaltspunkte mit heranziehen (BGH a.a.O., BGHSt 33, 83, 87 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]/88; 33, 178, 181/182; vgl. auch BGHSt 33, 70, 75 [BGH 14.11.1984 - 3 StR 418/84], je mit weiteren Nachweisen), so gilt das Gebot äußerster Vorsicht bei der Beweiswürdigung in besonderem Maße, wenn, wie hier, die Zahl der Zwischenglieder in der Beweisführung wächst (vgl. BGHSt 17, 382, 385).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85
    Muß der Tatrichter schon immer dann, wenn er den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, und um so mehr, wenn dieser anonym bleibt, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385/386; BVerfGE 57, 252, 292 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/293 mit weiteren Nachweisen) sowie andere wichtige Anhaltspunkte mit heranziehen (BGH a.a.O., BGHSt 33, 83, 87 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]/88; 33, 178, 181/182; vgl. auch BGHSt 33, 70, 75 [BGH 14.11.1984 - 3 StR 418/84], je mit weiteren Nachweisen), so gilt das Gebot äußerster Vorsicht bei der Beweiswürdigung in besonderem Maße, wenn, wie hier, die Zahl der Zwischenglieder in der Beweisführung wächst (vgl. BGHSt 17, 382, 385).
  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Jedoch muß sich das Gericht der dadurch seiner Überzeugungsbildung gezogenen Grenzen bewußt sein und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 178, 181 f.; 34, 15, 17 f.; 36, 159, 166 f.).

    Die mittelbar in das Verfahren eingeführten Angaben derartiger Gewährsleute bedürfen sorgfältigster Überprüfung (BGHSt 17, 382, 386; 34, 15, 18; 46, 93, 105 f.) vielmehr auch deswegen, weil bei dieser Art der Beweisführung das Fragerecht der Verteidigung Einbußen erleidet (BGHSt 39, 141, 145 f.).

  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

    Auf eine solch allgemeine Aussage eines mehrfach mittelbaren Zeugen vom Hörensagen läßt sich eine Inhaftnahme nicht stützen, weil sie dem Haftrichter eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts unmöglich macht (vgl. auch BGHSt 34, 15 ).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Der Senat hat, wie das in solchen Fällen erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 15, 17, 18, 20; Schäfer StV 1995, 147, 152; jeweils mit weiteren.
  • OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ; Erörterung der

    Der Tatrichter muß immer dann, wenn ex den eigentlichen Wissensträger selbst nicht als Zeugen vernehmen kann, den Beweiswert des von ihm benutzten Beweismittels besonders kritisch überprüfen, sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766; SenatE Strafverteidiger 1990, 441).

    Das Gebot kritischer Beweiswürdigung gilt insbesondere dann, wenn der eigentliche Wissenträger anonym bleibt (BVerfG NJW 1981, 1719; BGHSt 17, 382, 385; BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766).

  • BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86

    Wolfgang Otto

    Der freien Beweiswürdigung sind Grenzen gesetzt (vgl. BGHSt 34, 15, 17 f.) [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85].
  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

    Er muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BGHSt 34, 15 = NJW 1986, 1766; Senat a. a. O.).

    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (vgl. BGH a. a. O. sowie BGHSt 34, 15, 17/18; 36, 159, 166/167; BGHR, StPO, § 261 "Zeuge" Nr. 10 und 13).

  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

    Dabei hat die Strafkammer nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385; 33, 83, 88 [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 ff. [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]/18; 36, 159, 166/167; BGH, StV 1989, 518, 519).
  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Angaben des V-Mannes, weil sie nur durch die Vernehmung des Führungsbeamten eingeführt worden waren, nur dann Grundlage der Verurteilung sein konnten, wenn sie durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt wurden (BGHSt 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166; BGHR StPO § 261 Zeuge 10).
  • BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelsgesetzes ( BtMG) -

    nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn sie durch weitere Beweisanzeichen gestützt wird (vgl. dazu BGHSt 33, 178, 182 [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f. [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf auf die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen über die Angaben eines anonymen Gewährsmannes eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 10, 13, 15, 16, 17).
  • BVerwG, 20.05.1988 - 4 B 84.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Absehen von Zeugenanhörung als

  • BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88

    Beurteilung einer Zeugenaussage anhand der in der bei der Anzeigenaufnahme

  • BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 198.92

    Wirksamkeit und Beendigung der Widmung einer Ortsstrasse - Rechtsinstitut der

  • BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 197.92

    Wirksamkeit und Beendigung der Widmung einer Ortsstraße - Rechtsinstitut der

  • BGH, 07.04.1987 - 5 StR 103/87

    Umfang einer ordnungsgemäßen richterlichen Überprüfung bei als Beweismittel

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