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   BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86   

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https://dejure.org/1986,369
BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,369)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1986 - 3 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,369)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,369)
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Schlankheitspillen

§ 263 StGB, vereinbartes Rücktrittsrecht, ausgetauschte Leistungen, § 123 BGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erregung eines Irrtums durch Werbeaussagen - Aufwendungen für eine Nachnahmesendung im Sinne einer Vermögensverfügung - Bezug von wirkungsloser Ware im Sinne eines Vermögensschadens - Einfluss eines Rücktrittsrechts auf die Entstehung eines Vermögensschadens beim Betrug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 263
    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 199
  • NJW 1987, 388
  • MDR 1987, 246
  • StV 1987, 102
  • BB 1987, 362
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Doch lassen Leichtgläubigkeit des Opfers oder Erkennbarkeit einer auf die Herbeiführung eines Irrtums gerichteten Täuschungshandlung weder aus Rechtsgründen die Täuschungsabsicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 201 f.; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314; Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 308/03, NStZ-RR 2004, 110, 111) noch schließen sie eine irrtumsbedingte Fehlvorstellung aus.
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Das kann aber selbst dann gegeben sein, wenn die Adressaten der von dem Angeklagten veranlaßten Schreiben bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter eines Schreibens als Angebot anstatt als Rechnung hätten erkennen können (vgl. BGHSt 34, 199, 201, zur Bedeutung des "Mitbewußtseins des Opfers" Samson/Günther aaO § 263 Rdn. 52 ff.).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 342/13

    Ping-Anrufe sind als Betrug nach § 263 StGB strafbar

    Dass dieser Irrtum vermeidbar gewesen sein mag - was insbesondere in den etwa 60.000 Fällen, in denen die Angerufenen die Mehrwertdienstenummer zuvor von ihrem Mobiltelefon auf ihr Festnetztelefon übertrugen, nicht fernliegend erscheint -, steht der Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals nicht entgegen (BGH, Urteile vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 5, und vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 201; kritisch Jahn, JuS 2010, 1119, 1120 mwN; gegen den Ansatz der "Viktimodogmatik" in Fällen wie dem vorliegenden überzeugend Erb, ZIS 2011, 368, 372 ff.).
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