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   BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87   

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https://dejure.org/1987,552
BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87 (https://dejure.org/1987,552)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1987 - 4 StR 46/87 (https://dejure.org/1987,552)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1987 - 4 StR 46/87 (https://dejure.org/1987,552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Sicherheit des Strassenverkehrs - Scheitern des Alibibeweises am widersprüchlichen Aussageverhalten einer zeugnisverweigerungsberechtigten Angehörigen - Gebrauch des Schweigerechts als belastendes Indiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) §§ 52, 261, 337
    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten Angehörigen

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 324
  • NJW 1987, 2027
  • MDR 1987, 689
  • NStZ 1987, 373
  • StV 1987, 281
  • JR 1987, 477
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
    Dabei hat die Strafkammer bedacht, daß es nicht als belastendes Indiz gewertet werden darf, wenn ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch macht (BGHSt 32, 140, 144 [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]; BGH, Beschluß vom 27. Januar 1987 - 1 StR 703/86).

    Denn das Aussageverhalten eines Zeugnisverweigerungsberechtigten, der dieses Recht nicht geltend macht, sich vielmehr zur Aussage bereit erklärt, ist in die Beweiswürdigung einzubeziehen (BGHSt 32, 140, 142) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83].

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
    In einer solch allgemein gehaltenen Erklärung, durch die der Angeklagte seine Täterschaft bestreitet, liegt keine Angabe zur Sache (BGHSt 25, 365, 368 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; Hürxthal in KK §§ 261 Rdn. 39; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 261 Rdn. 16).
  • BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
    Nichts anderes gilt, wenn ein zur Zeugnisverweigerung Berechtigter es zunächst unterläßt, von sich aus Angaben zu machten (BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86

    Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
    Dabei hat die Strafkammer bedacht, daß es nicht als belastendes Indiz gewertet werden darf, wenn ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch macht (BGHSt 32, 140, 144 [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]; BGH, Beschluß vom 27. Januar 1987 - 1 StR 703/86).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
    Eine solche Weigerung hätte später nicht zur Prüfung, ob die den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind, herangezogen werden dürfen (BGH MDR 1979, 1040).
  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    a) Soweit die Revision eine Verletzung der §§ 261, 52 StPO geltend macht und beanstandet, das Oberlandesgericht habe bei der Würdigung der Aussage der Ehefrau des Angeklagten rechtsfehlerhaft berücksichtigt, dass die Zeugin zunächst von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst gegen Ende der Hauptverhandlung zu einer Aussage entschlossen habe, zeigt sie zwar einen Rechtsfehler auf (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09, juris Rn. 2 ff.; Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Er hat die Freiheit, sich auch auf diese Weise zu verteidigen; er muß nicht seine Unschuld beweisen (vgl. BGHSt 34, 39, 45, 46; siehe weiter BGHSt 32, 140, 144 f.; 34, 324, 326; 45, 363, 364 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    In diesen Fällen darf aus dem anfänglichen Schweigen kein Schluß zum Nachteil des Beschuldigten gezogen werden (BGHSt 20, 281; 25, 365, 368; 32, 140, 144; 34, 324, 325; BGH GA 1969, 307; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 208; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1983, 321; 1984, 143; 1988, 328; 1989, 383; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 7, 9, 11; BGH Urteil vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76 -).

    Eine Teileinlassung in diesem Sinne ist jedoch dann nicht gegeben, wenn der Beschuldigte seine Schuld lediglich grundsätzlich bestreitet (BGHSt 25, 365, 368; 34, 324, 326; BayObLG bei Rüth DAR 1977, 206; 1982, 254; GA 1982, 504; VRS 59, 348; OLG Düsseldorf VRS 55, 360; OLG Hamburg MDR 1976, 864; OLG Koblenz VRS 59, 433).

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

    Damit beruht die oben dargelegte Überzeugung aber nicht auf dem Schweigen im Ermittlungsverfahren als einem Indiz für die Täterschaft des Angeklagten, was unzulässig wäre (vgl. BGHSt 34, 324, 326).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Einer Würdigung zugänglich ist allein das nur teilweise Schweigen des Zeugen zur Sache (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327 ff.).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Ebenso wie ein Angeklagter nicht zur Sache aussagen muß, ist er grundsätzlich auch nicht verpflichtet, aktiv zur Sachaufklärung beizutragen (BGHSt 34, 324, 326).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

    Danach ist ein Angeklagter im Strafverfahren grundsätzlich nicht verpflichtet, aktiv zur Sachaufklärung beizutragen (BGHSt 34, 324, 326).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17

    Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines

    Den Entscheidungsgründen zufolge ist es vielmehr möglich, dass die Mutter des Angeklagten bereits im Ermittlungsverfahren ausgesagt und lediglich das den Angeklagten entlastende "wichtige Detail' erstmals in der Hauptverhandlung mitgeteilt hat; in diesem Fall ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, ihr Aussageverhalten bei der Beweiswürdigung zu Ungunsten des Angeklagten zu werten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327 ff.).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).

    Eine Ausnahme, wie sie in der Entscheidung BGHSt 34, 324, 327 f. für solche Fälle anerkannt worden ist, in denen der Angehörige bereits zuvor gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben als Zeuge gemacht hatte, ohne die ihm zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten, den Angeklagten entlastenden Umstände vorzubringen, liegt hier nicht vor, da die Zeugin, wie das Landgericht ausdrücklich hervorhebt, erstmals in der Hauptverhandlung vernommen worden ist.

  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02

    Beweiswürdigung (Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Zeugnisverweigerung

    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden und die Revision zutreffend gerügt hat, darf die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht, da nur so dem Angehörigen die von § 52 StPO eingeräumte Entscheidungsfreiheit verbleibt, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, ohne hierdurch Schlüsse des Gerichts zu Lasten des Angeklagten befürchten zu müssen (vgl. BGHSt 34, 324, 327; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH NStZ 1987, 182; 1989, 281; StV 2002, 4 jeweils m.w.N.).

    Eine Ausnahme, wie sie in BGHSt 34, 324, 327 f. für solche Fälle entschieden wurde, in denen sich der Angehörige bereits zuvor gegenüber den Ermittlungsbehörden als Zeuge zur Sache eingelassen hatte, ohne die ihm zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten, den Angeklagten entlastenden Umstände vorzubringen, liegt hier nicht vor, da die Ehefrau in der Hauptverhandlung erstmals als Zeugin ausgesagt hat.

  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 590/88

    Begriff des Handeltreibens; Beweiswürdigung bei berechtigter Zeugnisverweigerung

  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15

    Keine Herleitung der Unglaubwürdigkeit des verweigerungsberechtigten Zeugen

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22

    Strafsache: Beihilfe durch Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von

  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98

    Drogenkurier aus Jamaika - § 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten

  • BGH, 01.03.1989 - 2 StR 590/88
  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung hinsichtlich

  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96

    Schweigen - Würdigung - Erfundenes Alibi

  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht

  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 1/09

    Beweiswürdigung (fehlende Eigeninitiative eines angehörigen Zeugen zur Tätigung

  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 67/08

    Verwerfung der Revision wegen offensichtlicher Unbegründetheit

  • BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97

    Rüge wegen willkürlicher Abtrennung eines Verfahrens

  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 401/17

    Keine Begründung der Unglaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 543/90

    Anfängliches Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden -

  • BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96

    Benennung eines Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit

  • BGH, 19.10.2021 - 6 StR 477/21

    Allgemein gehaltene Erklärung des Angeklagten (keine Angabe zur Sache, die

  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 609/95

    Verfall von Geldern die dem Angeklagten von einem

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91

    Beweiswürdigung - Schweigen des Angeklagten - Ermittlungsverfahren - Äußerung zum

  • BGH, 17.01.1989 - 5 StR 624/88

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung einer Aussageverweigerung im Schuldspruch

  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 107/96

    Verwendung anfänglichen Schweigens eines Angeklagten zu dessen Nachteil durch das

  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98

    Einnahme eines Augenscheins - Verlesung einer Urkunde - Sexueller Missbrauch von

  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 125/88

    Schlussfolgerungen des Tatrichters aus dem Schweigen eines Angeklagten

  • BGH, 15.10.1991 - KRB 12/91

    Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Hinwegsetzung über die Unwirksamkeit von

  • BGH, 19.01.1988 - 4 StR 708/87

    Rechtliche Wirkungen der gerichtlichen Widerlegung von Einlassungen eines

  • BayObLG, 27.02.1991 - RReg. 2 St 22/91
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