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   BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87   

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BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87 (https://dejure.org/1987,498)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1987 - 1 StR 77/87 (https://dejure.org/1987,498)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1987 - 1 StR 77/87 (https://dejure.org/1987,498)
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Auswahl Psychiater oder Psychologe

Zur Auslegung des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO bei Fachgebietsüberschneidungen;

§ 46 StGB, Strafzumessung in Fällen "mittlerer Art" bei Strafrahmenverschiebungen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfassen der Bedeutung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tathandlung - Ablehnung eines Antrags auf Anhörung eines "weiteren" Sachverständigen - Verpflichtung des Gerichts zur Nutzung von anderen Fachrichtungen zur Verfügung stehenden überlegenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig geringer Schwere einer Mehrzahl von Delikten

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 355
  • NJW 1987, 2593
  • MDR 1987, 690
  • NStZ 1988, 85
  • StV 1987, 330
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Der Gedanke, daß die Mehrzahl der von dem gesetzlichen Strafrahmen erfaßten Delikte nur einen verhältnismäßig geringen Schweregrad erreiche und deshalb für sie nur eine Strafe unterhalb der Mitte des Strafrahmens angemessen sei, gilt lediglich für den Normalstrafrahmen, nicht bei Strafrahmenverschiebungen (Fortbildung von BGHSt 27, 2).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Strafhöhe beim Durchschnittsfall (BGHSt 27, 2; BGH NStZ 1983, 217) immer wieder ausgesprochen, daß der Regelfall der Tötung nicht ohne weiteres eine Strafe aus dem mittleren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens rechtfertige (BGH StV 1983, 102; 1984, 114; NStZ 1984, 20) und eine solche Strafe nicht mit der bloßen Anführung von Strafmilderungsgründen gerechtfertigt werden könne (BGH, Beschl. vom 18. März 1977 - 5 StR 125/77).

    Der Gedanken, daß die große Mehrzahl der von den Normalstrafrahmen erfaßten Delikte nur einen verhältnismäßig geringen Schweregrad erreiche und deshalb für sie nur eine Strafe unterhalb der Mitte des gesetzlichen Strafrahmens angemessen sei (BGHSt 27, 2, 4), gilt deshalb nicht für Ausnahmestrafrahmen.

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Der bloße Hinweis auf zahlreiche Veröffentlichungen zur Psychologie der Affekthandlung und große einschlägige Erfahrung reicht dazu nicht aus (BGHSt 23, 176, 186).
  • BGH, 18.03.1977 - 5 StR 125/77

    Missachtung des arithmetischen Mittels bei den Strafzumessungserwägungen

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Der Bundesgerichtshof hat zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Strafhöhe beim Durchschnittsfall (BGHSt 27, 2; BGH NStZ 1983, 217) immer wieder ausgesprochen, daß der Regelfall der Tötung nicht ohne weiteres eine Strafe aus dem mittleren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens rechtfertige (BGH StV 1983, 102; 1984, 114; NStZ 1984, 20) und eine solche Strafe nicht mit der bloßen Anführung von Strafmilderungsgründen gerechtfertigt werden könne (BGH, Beschl. vom 18. März 1977 - 5 StR 125/77).
  • BGH, 09.04.1981 - 1 StR 96/81

    Feststellung der Ausnutzung - Arglosigkeit - Wehrlosigkeit - Anforderungen -

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Damit sind die subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke auch im Sinne des von der Revision zitierten Beschlusses des Senats vom 9. April 1981 - 1 StR 96/81 - dargelegt.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Die Frage, ob zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten bei nicht krankhaften Zuständen ein Psychiater oder ein Psychologe hinzuzuziehen ist, bleibt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen (BGH NJW 1959, 2315; BGH, Beschl. v. 13.7.1984 - 1 StR 351/84 - bei Holtz MDR 1984, 982; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - 4 StR 681/85 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 13.07.1984 - 1 StR 351/84

    Bestimmung der Schuldunfähigkeit bei Tatbegehung auf Grund der Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Die Frage, ob zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten bei nicht krankhaften Zuständen ein Psychiater oder ein Psychologe hinzuzuziehen ist, bleibt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen (BGH NJW 1959, 2315; BGH, Beschl. v. 13.7.1984 - 1 StR 351/84 - bei Holtz MDR 1984, 982; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - 4 StR 681/85 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Die Frage, ob zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten bei nicht krankhaften Zuständen ein Psychiater oder ein Psychologe hinzuzuziehen ist, bleibt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen (BGH NJW 1959, 2315; BGH, Beschl. v. 13.7.1984 - 1 StR 351/84 - bei Holtz MDR 1984, 982; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - 4 StR 681/85 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 22.07.1959 - 4 StR 250/59
    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Die Frage, ob zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten bei nicht krankhaften Zuständen ein Psychiater oder ein Psychologe hinzuzuziehen ist, bleibt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen (BGH NJW 1959, 2315; BGH, Beschl. v. 13.7.1984 - 1 StR 351/84 - bei Holtz MDR 1984, 982; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - 4 StR 681/85 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83

    Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen -

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Der Bundesgerichtshof hat zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Strafhöhe beim Durchschnittsfall (BGHSt 27, 2; BGH NStZ 1983, 217) immer wieder ausgesprochen, daß der Regelfall der Tötung nicht ohne weiteres eine Strafe aus dem mittleren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens rechtfertige (BGH StV 1983, 102; 1984, 114; NStZ 1984, 20) und eine solche Strafe nicht mit der bloßen Anführung von Strafmilderungsgründen gerechtfertigt werden könne (BGH, Beschl. vom 18. März 1977 - 5 StR 125/77).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82

    Strafzumessung - Durchschnittliche Schwere - Tateinordnung - Gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
    Der Bundesgerichtshof hat zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Strafhöhe beim Durchschnittsfall (BGHSt 27, 2; BGH NStZ 1983, 217) immer wieder ausgesprochen, daß der Regelfall der Tötung nicht ohne weiteres eine Strafe aus dem mittleren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens rechtfertige (BGH StV 1983, 102; 1984, 114; NStZ 1984, 20) und eine solche Strafe nicht mit der bloßen Anführung von Strafmilderungsgründen gerechtfertigt werden könne (BGH, Beschl. vom 18. März 1977 - 5 StR 125/77).
  • BGH, 14.09.1983 - 2 StR 508/83

    Anwendung der Mitte des gesetzlichen Strafrahmens auf Grund eines

  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    Die zu Buche schlagenden Milderungsgründe können dann aber bei der konkreten Strafzumessung nicht mehr allzu gewichtig berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 1987 - 1 StR 77/87).
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Bei dem Eingreifen eines - wie hier - Ausnahmestrafrahmens kann das Gewicht von zu dessen Begründung herangezogenen Strafmilderungsgründen so weit relativiert sein, dass sie innerhalb dieses Rahmens kaum noch mildernde Wirkung zu entfalten vermögen und deshalb gegen den Täter sprechende Umstände, insbesondere die Schwere der Tat, eine Strafe im oberen Bereich des gemilderten Strafrahmens rechtfertigen (BGH, Urteil vom 21. April 1987 - 1 StR 77/87, BGHSt 34, 355, 360).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

    Diesen eingehenden und zutreffenden Ausführungen schließt sich der Senat an und weist ergänzend darauf hin, daß die Ablehnung der Zuziehung eines pathologischen Gutachters neben der strahlentherapeutischen Sachverständigen mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen bei einer Kompetenzüberschneidung in Einklang steht (vgl. BGHSt 34, 355; BGHR StPO § 244 IV 2 Zweitgutachter 2, 3).
  • LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20

    Pfarrer Hans Ue. zu langer Freiheitsstrafe verurteilt

    Hiervon ist auszugehen, wenn die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu Beweisfragen beantragt wird, zu denen bereits ein Sachverständigengutachten erstattet worden ist und beide Sachverständigen entweder derselben Fachrichtung angehören oder sich die Fachkompetenzen beider Gutachter in dem beweiserheblichen Bereich überschneiden (vgl. BGHSt 34, 355; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 244 Rn. 75; Trüg/Habetha in MüKo/StPO, 1. Aufl. 2016, § 244 Rn. 354).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Dagegen bedarf es zur Beurteilung nicht-krankhafter Zustände und ihrer Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit nicht auch grundsätzlich der Hinzuziehung eines Psychologen, denn für die Beurteilung der damit zuammenhängenden Fragen besitzt im Regelfall auch der Psychiater die nötige Sachkunde (vgl. BGHSt 23, 8, 12; zur Beurteilung der Schuldfähigkeit BGHSt 34, 355, 358; BGH NStZ 1990, 400, 401).

    Wenn das Landgericht hiernach - sachverständig beraten - zu der Überzeugung gelangte, die "Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit der Aussage (könne) nach den gleichen Kriterien wie bei einer psychisch Gesunden beurteilt werden" (UA 17), so brauchte es dem Antrag auf Hinzuziehung eines Psychologen als weiterem Sachverständigen im Sinne des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO (BGHSt 34, 355, 356) nicht stattzugeben.

  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93

    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit

    Der bloße Hinweis auf längere Erfahrungen und überlegene Forschungseinrichtungen reicht nicht aus (BGHSt 34, 355, 358).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2021 - 4 U 87/18

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens;

    - die Notwendigkeit der Zuziehung eines weiteren Sachverständigen kann sich auch aus dem zunächst eingeholten Gutachten ergeben (BGH NJW 1987, 2593 [2594]),.

    - im Einzelfall kann es geboten sein, durch Einholung eines weiteren Gutachtens die dieser anderen Fachrichtung zur Verfügung stehenden überlegenen Forschungsmittel zu nutzen (BGH NJW 1987, 2593 [2594]),.

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 6 StS 1/16

    14 Jahre Haft - Frank S. wegen versuchten Mordes an der Kölner

    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass sich das Gewicht der Milderungsgründe, die zur Anwendung des Ausnahmestrafrahmens führten, relativiert (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1987 - 1 StR 77/87; BGHSt 34, 355).
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 451/91

    Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Anhörung eines bestimmten Sachverständigen

    Auch wenn einem Beweisantrag wie hier stattgegeben wird, kann das Gericht an Stelle des vorgeschlagenen Sachverständigen einen anderen bestellen (Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 208 mit weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch BGHSt 34, 355, 357; Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 62).

    Diese Eignung ist aber bei Fragen der Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit oder Schuldfähigkeit eines Sexualstraftäters für einen Psychiater im Vergleich mit einem sexualwissenschaftlichen Sachverständigen grundsätzlich auch in den Fällen zu bejahen, in denen es um die Beurteilung nicht krankhafter Zustände geht (vgl. zur ähnlich gelagerten Frage im Verhältnis des Psychiaters zum Psychologen: BGHSt 34, 355, 357/358; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 25, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Entscheidung über die Auswahl des Sachverständigen, aber auch die Festlegung der Zahl der zum Beweisthema zu hörenden Sachverständigen hat das Gericht zunächst nach seinem in Wahrnehmung der Aufklärungspflicht auszuübenden Ermessen zu treffen (BGHSt 34, 355, 357).

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    In diesen Fällen kann das Gewicht, das den Milderungsgründen zukommt, schon durch die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens so weit relativiert sein, dass es innerhalb dieses Strafrahmens kaum noch mildernde Wirkung zu entfalten vermag und die gegen den Täter sprechenden Umstände, insbesondere die Schwere der Tat, eine Strafe im oberen Bereich des gemilderten Strafrahmens rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1987 - 1 StR 77/87, BGHSt 34, 355, 359 ff.).
  • BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00

    Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Vergewaltigung bei Bereitschaft zu

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren"

  • BGH, 05.07.2007 - 5 StR 170/07

    Auswahl des Sachverständigen (Gutachten; Fachrichtungen)

  • BGH, 05.10.2004 - 1 StR 284/04

    Ermessen des Tatrichters über die Beauftragung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 07.04.1993 - StB 7/93

    Psychiatrische Untersuchung bei Strafaussetzung auch gegen den Willen des

  • BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Besondere Schwere der Schuld; Verfahrensrügen anhand

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität;

  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 76/88

    Ermittlung der Strafzumessung aufgrund rechnerischer Mittelwerte

  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

  • BGH, 08.11.1988 - 5 StR 499/88

    Erfordernis des Hinzuziehens eines Psychologen zur Beurteilung der

  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96

    Anrechnung einer in Estland erlittenen Auslieferungshaft - Hinzuziehung eines

  • BGH, 07.04.1993 - StB 6/93

    Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Aussetzung einer

  • LG Münster, 01.03.2021 - 2 Ks 17/20
  • OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot;

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 228/96

    Zulässigkeit einer Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit -

  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05

    Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes

  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89

    Geistige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Zurückweisung

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