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   BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87   

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BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87 (https://dejure.org/1987,1089)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1987 - 4 StR 30/87 (https://dejure.org/1987,1089)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1987 - 4 StR 30/87 (https://dejure.org/1987,1089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes und versuchten Diebstahls - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes

  • opinioiuris.de

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Einrechnung einer anderweitigen Freiheitsentziehung in die Vorführungsfrist des § 128 Abs. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Berechnung der Vorführungsfrist

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 365
  • NJW 1987, 2524
  • MDR 1987, 779
  • NStZ 1988, 233
  • NStZ 1988, 324
  • StV 1987, 329
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 934/52
    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    Sachliche Voraussetzung eines Verwertungsverbots ist darüber hinaus, daß ein staatliches Strafverfolgungsorgan durch den Einsatz verbotener Mittel oder Methoden die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten beeinträchtigt hat (BGHSt 5, 290 [291]; 22, 129 [134 f.]; BGH, Urt. vom 3. Februar 1970 - 5 StR 537/69), und daß die Aussage zumindest nicht ausschließbar darauf beruht (BGHSt 13, 60 [61]).
  • BGH, 03.02.1970 - 5 StR 537/69

    Freilassungsversprechen durch einen Ermittlungsbeamten als Druckmittel bei einer

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    Sachliche Voraussetzung eines Verwertungsverbots ist darüber hinaus, daß ein staatliches Strafverfolgungsorgan durch den Einsatz verbotener Mittel oder Methoden die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten beeinträchtigt hat (BGHSt 5, 290 [291]; 22, 129 [134 f.]; BGH, Urt. vom 3. Februar 1970 - 5 StR 537/69), und daß die Aussage zumindest nicht ausschließbar darauf beruht (BGHSt 13, 60 [61]).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    Sachliche Voraussetzung eines Verwertungsverbots ist darüber hinaus, daß ein staatliches Strafverfolgungsorgan durch den Einsatz verbotener Mittel oder Methoden die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten beeinträchtigt hat (BGHSt 5, 290 [291]; 22, 129 [134 f.]; BGH, Urt. vom 3. Februar 1970 - 5 StR 537/69), und daß die Aussage zumindest nicht ausschließbar darauf beruht (BGHSt 13, 60 [61]).
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    Äußerungen, die der Beschuldigte nicht in einer Vernehmung macht und die auch nicht als in einer Vernehmung gemachte Aussagen behandelt werden können, erfaßt die Vorschrift daher nicht (BGHSt 33, 217 [224]; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; OLG Celle NJW 1985, 640, 641; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß S. 482 f.; Boujong in KK § 136a Rn. 6; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 136a Rn. 9, 13; Müller in KMR 7. Aufl. § 136a Rn. 25).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    Diese verfahrensmäßige Seite der grundrechtlichen Freiheitsverbürgung gilt nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch bei Freiheitsentziehungen fürsorgerischer Art (BVerfGE 10, 302 [322]; 58, 208 [220 ff.]) und bei sonstigen Freiheitsentziehungen wie dein Disziplinararrest (BVerfGE 22, 311 [317]).
  • OLG Celle, 19.09.1984 - 3 Ss 116/84
    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    Äußerungen, die der Beschuldigte nicht in einer Vernehmung macht und die auch nicht als in einer Vernehmung gemachte Aussagen behandelt werden können, erfaßt die Vorschrift daher nicht (BGHSt 33, 217 [224]; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; OLG Celle NJW 1985, 640, 641; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß S. 482 f.; Boujong in KK § 136a Rn. 6; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 136a Rn. 9, 13; Müller in KMR 7. Aufl. § 136a Rn. 25).
  • BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    Diese verfahrensmäßige Seite der grundrechtlichen Freiheitsverbürgung gilt nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch bei Freiheitsentziehungen fürsorgerischer Art (BVerfGE 10, 302 [322]; 58, 208 [220 ff.]) und bei sonstigen Freiheitsentziehungen wie dein Disziplinararrest (BVerfGE 22, 311 [317]).
  • BGH, 24.03.1959 - 5 StR 27/59

    Unverwertbarkeit eines polizeilichen Geständnisses wegen verbotener

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    Sachliche Voraussetzung eines Verwertungsverbots ist darüber hinaus, daß ein staatliches Strafverfolgungsorgan durch den Einsatz verbotener Mittel oder Methoden die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten beeinträchtigt hat (BGHSt 5, 290 [291]; 22, 129 [134 f.]; BGH, Urt. vom 3. Februar 1970 - 5 StR 537/69), und daß die Aussage zumindest nicht ausschließbar darauf beruht (BGHSt 13, 60 [61]).
  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81

    Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    aa) Zutreffend nimmt das Landgericht an, daß die Polizei dem Angeklagten am 13. Februar 1986 bis zum Erlaß des Haftbefehls objektiv rechtswidrig die Freiheit entzogen hat (zum Begriff der Freiheitsentziehung BGHZ 82, 261 [265 ff.]).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87
    Diese verfahrensmäßige Seite der grundrechtlichen Freiheitsverbürgung gilt nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch bei Freiheitsentziehungen fürsorgerischer Art (BVerfGE 10, 302 [322]; 58, 208 [220 ff.]) und bei sonstigen Freiheitsentziehungen wie dein Disziplinararrest (BVerfGE 22, 311 [317]).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Dabei gilt diese verfahrensmäßige Seite der grundrechtlichen Freiheitsverbürgung nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch bei Freiheitsentziehungen fürsorgerischer Art und bei sonstigen Freiheitsentziehungen (BGH, Urteil vom 30. April 1987 - 4 StR 30/87, BGHSt 34, 365, 368 mwN; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11, NVwZ-RR 2012, 346; Nr. 37 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Ausdehnung des Vernehmungsbegriffs auf ähnliche Situationen erwogen hat, geschah dies zur Anwendbarkeit anderer Vorschriften und im Hinblick auf deren Sinn (so insbesondere zu § 136a StPO; vgl. BGHSt 33, 217, 224; 34, 365, 369; 36, 384, 389; 40, 66, 72; 40, 211, 213; BGH NStZ 1992, 247); diese Entscheidungen besagten nichts über Sinn und Zweck des § 136 Abs. 1 StPO.
  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89

    Verwertbarkeit eines spontanen Geständnisses vor der Polizei

    Jedenfalls in einem solchen Fall besteht auch nach Ansicht des erkennenden Senats kein Anlaß, ein Verwertungsverbot für eine Äußerung anzunehmen, die ein Beschuldigter ohne Zutun des Polizeibeamten von sich aus vor der Belehrung gemacht hat (vgl. auch BGH NStZ 1983, 86; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

    Wiederum der 4. Strafsenat hat mit Blick auf § 136a StPO in seinem Urteil vom 30. April 1987 offengelassen, ob dem Gesetz ausnahmsweise ein Verwertungsverbot auch für Äußerungen entnommen werden kann, welche der Beschuldigte außerhalb von Vernehmungen und vernehmungsgleichen Lagen gemacht hat (BGHSt 34, 365, 370).
  • BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe -

    Wiederum der 4. Strafsenat hat mit Blick auf § 136 a StPO in seinem Urteil vom 30. April 1987 offengelassen, ob dem Gesetz ausnahmsweise ein Verwertungsverbot auch für Äußerungen entnommen werden kann, welche der Beschuldigte außerhalb von Vernehmungen und vernehmungsgleichen Lagen gemacht hat (BGHSt 34, 365, 370).
  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    Die von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 34, 365 (= NStZ 1988, 233 mit Anm. Hamm) betrifft einen Fall, in dem sich die zu prüfenden Vorgänge während der Dauer einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung ereignet hatten.
  • BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Tatmehrheit bei mehreren Tötungsdelikten -

    Eine solche strafschärfende Verwertung von zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung des Angeklagten zu rechnenden Umständen, die mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen, ist unzulässig (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1978 - 4 StR 234/78 - und vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78).
  • BGH, 02.10.1985 - 2 StR 348/85

    Abgabe eines ernstgemeinten Eheversprechens - Zeugnisverweigerungsrecht des

    Soweit das Landgericht dem Angeklagten "eine erhebliche Lebensführungsschuld" anlastet (UA S. 95), sollen damit nicht, was unzulässig wäre (BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14 m.w.N.; ständige Rechtsprechung), mit den Straftaten nicht zusammenhängende allgemeine Vorwürfe gegen die Art seiner bisherigen Lebensführung strafschärfend verwertet werden.
  • KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93

    Günther Kratsch

    Die genannte Vorschrift bezieht sich nur auf die von einem staatlichen Strafverfolgungsorgan in einer Vernehmung herbeigeführten Auslagen (vgl. BGHSt 34, 365, 369); sie läßt Äußerungen vor der Begründung der Beschuldigteneigenschaft und außerhalb von Vernehmungen unberührt (vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl., § 136 a Rdn. 4).
  • BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78

    Strafbemessung: Lebensführungsschuld

    Allgemeine Vorwürfe gegen die Lebensführung des Täters dürfen strafschärfend nicht verwertet werden (BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 482).
  • BGH, 12.05.1978 - 4 StR 234/78

    Strafausspruch bei einer Verurteilung einer Mutter wegen Kindestötung -

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