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BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 392
- NJW 1988, 1224
- MDR 1987, 954
- NStZ 1987, 519
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über …
Ohnehin war im vorliegenden Fall die Sache insoweit noch nicht entscheidungsreif, da der angefochtene Beschluß nicht begründet wurde, eine (begründete) Nichtabhilfeentscheidung nicht ergangen ist und das Beschwerdevorbringen erhebliche Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BGHSt 34, 392). - BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22
Angabe des Betrags der Wertersatzeinziehung in Euro; Anordnung einer …
Über sie hat, weil das Rechtsmittel parallel zur Revision gegen das Urteil eingelegt worden und gleichfalls entscheidungsreif ist, nach § 305a Abs. 2 StPO der Senat zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1987 - 2 StR 213/87, BGHSt 34, 392, 393).Denn ein Begründungserfordernis ist für Anordnungen in Bewährungsbeschlüssen nicht gegeben; es genügt, wenn das Gericht seine wesentlichen Erwägungen im Falle einer Beschwerde im Rahmen der gebotenen Nichtabhilfeentscheidung darlegt (BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - 1 StR 204/21, juris; vom 3. Juli 1987 - 2 StR 213/87, BGHSt 34, 392, 393;… KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 268a Rn. 8;… Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 268a Rn. 7 mwN).
- OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15
Untersuchungshaft: Haftbeschwerde während laufender Hauptverhandlung wegen …
In Ausnahmefällen kann ein Begründungsmangel jedoch zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Januar 2009 - 1 Ws 629/08, juris; ebenso BGH NJW 1992, 2169; NStZ 1987, 519; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 154; StV 1996, 421;… LR-Matt StPO 26. Aufl. § 306 Rn. 21).
- BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92
Neuer Tatsachenvortrag nach Nichtabhilfeentscheidung und vor Weiterleitung der …
Erst dadurch wird das Beschwerdegericht in die lage versetzt zu prüfen, ob die Geldauflage insbesondere ihrer Höhe nach berechtigt ist oder ob sie dem Verurteilten trotz der durch § 56e StGB eröffneten Möglichkeiten nicht mehr zumutbar (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 2 StGB) und deshalb i.S.d. § 305a Abs. 1 Satz 2 StPO gesetzwidrig ist (vgl. BGHSt 34, 392, 393).Hilft die Strafkammer der Beschwerde (auch weiterhin) nicht ab, wird die Sache dem gemäß § 121 Abs. 2 GVG als Beschwerdegericht zuständigen Oberlandesgericht Nürnberg vorzulegen sein, da nach Abschluß des Revisionsverfahrens die zunächst durch § 305a Abs. 2 StPO begründete Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für das Beschwerdeverfahren nicht mehr besteht (BGHSt 29, 168, 173; 34, 392, 393 jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 05.06.2007 - 5 StR 126/07
Beschwerde gegen einen Bewährungsbeschluss
Ein Abhilfeverfahren nach § 306 Abs. 2 StPO war unter diesen Umständen nicht unerlässlich (vgl. BGHSt 34, 392 f.). - BGH, 17.06.2009 - 1 StR 232/09
Verwerfung einer Revision aufgrund fehlenden Rechtsfehlers i.S.d. § 349 Abs. 2 …
Über diese Beschwerde hat zunächst die Strafkammer nach § 306 Abs. 2 StPO, bei Nichtabhilfe sodann das zuständige Oberlandesgericht zu entscheiden (vgl. BGHSt 34, 392, 393). - BGH, 28.04.2005 - 2 StR 87/05
Beschwerde; Abhilfeentscheidung; Beschluss über Strafaussetzung bei der …
- BGH, 22.08.2008 - 2 StR 251/08
Verlesung einer schriftlichen Erklärung eines unerreichbaren Zeugen; keine …
- BGH, 20.06.2013 - 5 StR 92/13
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Mangels Abhilfeentscheidung des Landgerichts gemäß § 306 Abs. 2 StPO ist der Senat nicht zur Entscheidung über die Beschwerde des Angeklagten gegen den Bewährungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Dezember 2011 berufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1987 - 2 StR 213/87, BGHSt 34, 392; vom 26. Januar 2010 - 3 StR 523/09, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 269/11). - BGH, 10.03.2004 - 2 StR 12/04
Verwerfung der Revision als unbegründet; Beschwerde gegen Weisungen während der …
Insoweit wird die Sache zur Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO, auf das hier nicht verzichtet werden kann (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 7. August 2001 - 4 StR 266/01), an das Landgericht Köln zurückgegeben. - KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18
Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung …
- BGH, 21.12.2011 - 1 StR 616/11
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- BGH, 27.09.2011 - 5 StR 344/11
Strafmaß (Divergenz zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen; Beruhen)
- BGH, 07.08.2001 - 4 StR 266/01
Abhilfeverfahren (Verzicht auf dessen Durchführung)
- OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96
Hinreichende Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung zu einer Beschwerde; …
- BGH, 30.03.2016 - 2 StR 20/16
Anrechnung einer in Spanien erlittenen Auslieferungshaft auf eine zur Bewährung …
- BGH, 14.10.1994 - 3 StR 115/94
Bewährungsbeschluß - Geldauflage - Unzumutbare Belastung - Gesetzeswidrigkeit
- BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85
Zuständigkeit des Revisionsgerichts - Beschwerde gegen einen Beschluß - Abschluß …
- BGH, 15.05.1997 - 5 StR 166/97
Hinnahme der gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe trotz Naheliegens der Verhängung …
- KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18
- BGH, 29.11.1994 - 4 StR 657/94
Strafaussetzung - Beschwerde - Begründetheit
- BGH, 20.08.1997 - 3 StR 265/97
Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Vorliegens eines Rechtsfehlers
- BGH, 05.02.1997 - 5 StR 677/96
Zurückweisung einer Beschwerde über einen Bewährungsauflagenbeschluss
- BFH, 29.03.1996 - X B 198/95
Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen …
- BGH, 07.08.2001 - 4 StR 226/01
- BGH, 05.11.1991 - 4 StR 518/91
-Beschwerde gegen den Strafaussetzungsbeschluss
- BGH, 15.03.1991 - 4 StR 97/91
Abhilfe bezüglich einer Beschwerde beim Nichtvorliegen einer Entscheidung der …
- BGH, 10.10.1989 - 5 StR 426/89
Verwerfung einer Revision