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   BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87   

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https://dejure.org/1988,1277
BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87 (https://dejure.org/1988,1277)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1988 - 4 StR 647/87 (https://dejure.org/1988,1277)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 4 StR 647/87 (https://dejure.org/1988,1277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen vorsätzlicher fortgesetzter unlauterer Werbung in Tateinheit mit vorsätzlich fortgesetzter Abgabe von Arzneimitteln außerhalb einer Apotheke - Verbindung mehrerer Verfahren - Teilnahme an einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) §§ 3, 5, 237
    Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 195
  • NJW 1988, 2808
  • MDR 1988, 424
  • NStZ 1988, 323
  • StV 1988, 185
  • JR 1988, 385
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    In anderen Entscheidungen (BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 52, 53 [BGH 15.11.1972 - 2 ARs 300/72]; 35, 195, 197; BGH NStZ 1986, 564) hat er die Zulässigkeit der Verbindung von Verfahren, die sich in verschiedenen Rechtszügen beim Landgericht befinden, verneint.

    Der Senat hat bereits auf die Systemwidrigkeit dieser Rechtsprechung hingewiesen (BGHSt 35, 195, 197 f).

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

    Anders als bei der bloß gemeinsamen Verhandlung nach § 237 StPO, bei der das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches beibehalten hätte (BGHSt 35, 195, 197; 36, 348, 351), führt die Verbindung entsprechend § 4 Abs. 1 StPO zu einer Verschmelzung der Verfahren mit der Folge, daß grundsätzlich (vgl. BGHSt 34, 204, 207) insgesamt erstinstanzlich zu verhandeln ist (BGHSt 36, 348, 350; 37, 15, 18).
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Allein die Tatsache, daß der Bundesgerichtshof aufgrund einer unzulässigen Verfahrensverbindung ebenfalls mit der Sache befaßt worden ist, vermag seine Zuständigkeit für das gesamte Revisionsverfahren nicht zu begründen (vgl. BGHSt 35, 195, 198/199).
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zu der - nicht (unmittelbar) anwendbaren - Regelung des § 4 StPO wiederholt entschieden, daß Verfahrensverbindungen (wie auch eine Übertragung der Untersuchungs- und Entscheidungszuständigkeit nach § 12 Abs. 2 StPO) wegen Unzulässigkeit des Eingriffs in die funktionelle Zuständigkeit ausgeschlossen sind, sobald in einem der betroffenen Verfahren ein Urteil im ersten Rechtszug ergangen ist (vgl. BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 51, 53; 35, 195, 197).
  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 208/90

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Diese Rechtsprechung hat er jedoch aufgegeben (BGH NStZ 1990, 242; vgl. auch BGHSt 35, 195, 197).
  • BGH, 03.01.1994 - 4 StR 710/93

    Zulässigkeit der Verbindung eines bei einer kleinen Strafkammer anhängigen

    Die Verbindung nach § 237 StPO läßt jedenfalls die Eigenschaft des zweitinstanzlichen Verfahrens als Berufungsverfahren unberührt (BGHSt 35, 195, 197 m.w.N.).
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