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   BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87   

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https://dejure.org/1988,1277
BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87 (https://dejure.org/1988,1277)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1988 - 4 StR 647/87 (https://dejure.org/1988,1277)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 4 StR 647/87 (https://dejure.org/1988,1277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen vorsätzlicher fortgesetzter unlauterer Werbung in Tateinheit mit vorsätzlich fortgesetzter Abgabe von Arzneimitteln außerhalb einer Apotheke - Verbindung mehrerer Verfahren - Teilnahme an einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) §§ 3, 5, 237
    Revision bei Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 195
  • NJW 1988, 2808
  • MDR 1988, 424
  • NStZ 1988, 323
  • StV 1988, 185
  • JR 1988, 385
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275; BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84).

    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).

  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275; BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84).
  • BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54

    Feststellung des Verbrauchs der Strafklage durch das Revisionsgericht - Verkauf

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Zwar bejaht der Bundesgerichtshof seine Zuständigkeit für die Revision gegen ein Berufungsurteil auch dann, wenn über bei einer Strafkammer im ersten und im zweiten Rechtszug anhängige, miteinander verbundene Strafsachen in einem einheitlichen Urteil entschieden worden ist (BGH NJW 1955, 1198; BGH LM Nr. 3 zu § 135 GVG; stand. Rechtspr.).
  • BGH, 25.06.1968 - 5 StR 191/68

    Begriff "zusammenhängende Strafsachen" - Verbindung eines subjektiven

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Durch eine entsprechende Anwendung des § 5 StPO in diesem Fall würde die Angeklagte Großmann hinsichtlich ihrer Revision und der sie betreffenden Revision der Staatsanwaltschaft somit ihrem gesetzlichen Richter entzogen werden (vgl. BGHSt 22, 185, 186).
  • BGH, 05.06.1986 - 4 StR 238/86

    Abgabe des Berufungsverfahrens an ein anderes Gericht und Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72

    Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    In einem solchen Fall sieht der Bundesgerichtshof die Rechtsgrundlage für eine Verbindung allein in § 237 StPO, da er § 4 StPO auf die Verbindung zwischen einem erstinstanzlichen und einem Berufungsverfahren für unanwendbar erachtet (BGHSt 19, 177; 22, 250, 251; 25, 51; BGH NStZ 1986, 564).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275; BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84).
  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87

    Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Diese Verbindung erfolgte nach § 237 StPO; sie führte daher nicht zu einer "Verschmelzung" beider Verfahren, vielmehr behielt das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches (BGHSt 19, 177, 182; 26, 271, 275; BGHR StPO § 237 Verbindung 1; BGH, Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Auszug aus BGH, 19.01.1988 - 4 StR 647/87
    Eine Teilnahme der Angeklagten im Sinne des § 3 StPO an der jeweils von dem anderen Angeklagten begangenen Tat, also eine strafbare, in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einem einheitlichen geschichtlichen Vorgang (BGH NStZ 1987, 569), wird weder in den Anklageschriften der Staatsanwaltschaft behauptet, noch ist sie aus dem angefochtenen Urteil des Landgerichts ersichtlich.
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    In anderen Entscheidungen (BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 52, 53 [BGH 15.11.1972 - 2 ARs 300/72]; 35, 195, 197; BGH NStZ 1986, 564) hat er die Zulässigkeit der Verbindung von Verfahren, die sich in verschiedenen Rechtszügen beim Landgericht befinden, verneint.

    Der Senat hat bereits auf die Systemwidrigkeit dieser Rechtsprechung hingewiesen (BGHSt 35, 195, 197 f).

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

    Anders als bei der bloß gemeinsamen Verhandlung nach § 237 StPO, bei der das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches beibehalten hätte (BGHSt 35, 195, 197; 36, 348, 351), führt die Verbindung entsprechend § 4 Abs. 1 StPO zu einer Verschmelzung der Verfahren mit der Folge, daß grundsätzlich (vgl. BGHSt 34, 204, 207) insgesamt erstinstanzlich zu verhandeln ist (BGHSt 36, 348, 350; 37, 15, 18).
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Allein die Tatsache, daß der Bundesgerichtshof aufgrund einer unzulässigen Verfahrensverbindung ebenfalls mit der Sache befaßt worden ist, vermag seine Zuständigkeit für das gesamte Revisionsverfahren nicht zu begründen (vgl. BGHSt 35, 195, 198/199).
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zu der - nicht (unmittelbar) anwendbaren - Regelung des § 4 StPO wiederholt entschieden, daß Verfahrensverbindungen (wie auch eine Übertragung der Untersuchungs- und Entscheidungszuständigkeit nach § 12 Abs. 2 StPO) wegen Unzulässigkeit des Eingriffs in die funktionelle Zuständigkeit ausgeschlossen sind, sobald in einem der betroffenen Verfahren ein Urteil im ersten Rechtszug ergangen ist (vgl. BGHSt 19, 177, 178; 22, 250, 251; 25, 51, 53; 35, 195, 197).
  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 208/90

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Diese Rechtsprechung hat er jedoch aufgegeben (BGH NStZ 1990, 242; vgl. auch BGHSt 35, 195, 197).
  • BGH, 03.01.1994 - 4 StR 710/93

    Zulässigkeit der Verbindung eines bei einer kleinen Strafkammer anhängigen

    Die Verbindung nach § 237 StPO läßt jedenfalls die Eigenschaft des zweitinstanzlichen Verfahrens als Berufungsverfahren unberührt (BGHSt 35, 195, 197 m.w.N.).
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