Rechtsprechung
BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerberater - Berufshaftpflichtversicherung - Abschlußpflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RichtlStB Nr. 19 Abs. 2 S. 2; StBerG § 67
Verpflichtung des Steuerberaters zum Abschluß einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung
Papierfundstellen
- BGHSt 35, 263
- NJW 1989, 310
- MDR 1988, 983
- DB 1988, 1994
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.10.1977 - I C 35.73
IHK - Festsetzung des Grundbeitrages - Genehmigung der Aufsichtsbehörde - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
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- BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 18.09.1973 - I C 73.67
Antrag auf Herabsetzung des Mitgliedsbeitrages der Steuerberaterkammer
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- BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten …
Deshalb hat die Rechtsprechung auch die schuldhafte Nichtzahlung dieser Beiträge als eine aus der Beitragspflicht selbst folgende Berufspflichtverletzung angesehen (BGH, Urteil vom 25. April 1988 - StbStR 2/87, BGHSt 35, 263, 266).Ebenso ist grundsätzlich im Revisionsverfahren, wenn sich im Schuldspruch bezüglich auch nur eines Anschuldigungspunktes ein Rechtsfehler herausstellt, das gesamte Urteil aufzuheben (BGH, Urteil vom 25. April 1988 - StbStR 2/87, BGHSt 35, 263, 267).
- BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00
Versicherungspflicht eines Steuerbevollmächtigten; Vermeidbarkeit des …
Aus dieser Vorschrift ergibt sich somit die Verpflichtung eines jeden Berufsangehörigen, gegen solche Gefahren versichert zu sein (BGHSt 35, 263, 264).Der Bundesgerichtshof erachtet auch aus diesen Gründen in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 35, 263; BGH DStR 1994, 409) einen Verstoß gegen die Versicherungspflicht als so schwerwiegende Berufspflichtverletzung, daß dies regelmäßig den Ausschluß aus dem Beruf rechtfertigt.
- BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88
Rechtsmittel
Denn auch wenn es sich insoweit um selbständige Tatkomplexe handeln würde, käme eine Teileinstellung des Verfahrens nicht in Betracht, weil das Verfahrensrecht der Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige" Handlungen kennt (vgl. BGHSt 33, 225, 229 [BGH 20.05.1985 - Stb StR 9/84]; 35, 263, 267) [BGH 25.04.1988 - Stb StR 2/87]. - BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 8/88
Rechtsmittel
Die Aufhebung des Schuldspruchs im Falle Wi. hat zur Folge, daß der Schuldspruch insgesamt aufgehoben werden muß (vgl. BGHSt 35, 263, 267) [BGH 25.04.1988 - Stb StR 2/87].