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   BGH, 01.09.1987 - 5 StR 240/86   

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https://dejure.org/1987,876
BGH, 01.09.1987 - 5 StR 240/86 (https://dejure.org/1987,876)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1987 - 5 StR 240/86 (https://dejure.org/1987,876)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1987 - 5 StR 240/86 (https://dejure.org/1987,876)
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Falschaussage Kaufhausdetektiv

§ 164 StGB, Verdächtigung (möglicher) Schuldiger

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Falsche Verdächtigung durch eine falsche schriftliche Strafanzeige eines Detektivs - Fehlende Verwirklichung des objektiven Tatbestands durch den Verdächtigen - Wider besseres Wissen durch bewusstes Vorbringen unrichtiger Verdachtsgründe bei Vorliegen der Überzeugung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 1
    Falsche Verdächtigung durch Angabe eines falschen Beweismittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falschheit der Aussage

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 50
  • NJW 1988, 81
  • MDR 1988, 66
  • NStZ 1988, 176
  • StV 1987, 533
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1953 - 1 StR 601/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.09.1987 - 5 StR 240/86
    In gleichem Sinne hat sich der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem unveröffentlichten Urteil vom 24. November 1953 (1 StR 601/53) geäußert, in dem es allerdings für die Entscheidung nicht auf diese Erwägung ankam.
  • RG, 21.04.1887 - 681/87

    Liegt der Thatbestand falscher Anschuldigung im Sinne von §. 164 St.G.B.'s schon

    Auszug aus BGH, 01.09.1987 - 5 StR 240/86
    Das Reichsgericht hat frühzeitig die Auffassung geäußert, daß unwahre Angaben über Vorgänge, die zwar "eine erhebliche Beweisanzeige" bilden, aber nicht den Tatbestand der angezeigten Straftat betreffen, keine Strafbarkeit nach § 164 StGB begründen (RGSt 16, 37, 38); es hat eine Auslegung, nach der § 164 StGB auch auf Fälle zutreffen soll, in denen der andere die ihm vom Angeklagten zur Last gelegte Tat wirklich begangen hat, als "offenbar unstatthaft" bezeichnet (RGSt 16, 37, 39).
  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Insofern war die Klägerin als Verdächtigte somit tatsächlich nicht Täterin der ihr vom Beklagten vorgeworfenen rechtswidrigen Tat ( BGH , BGHSt 35, Seite 50; OLG Rostock , NStZ 2005, Seite 335 = StraFo 2005, Seite 81 ).
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10

    Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung

    Der Tatbestand des § 164 Abs. 1 StGB ist - unbeschadet selbst bewusst wahrheitswidriger Behauptungen des Verdächtigenden - nur dann erfüllt, wenn der Verdächtigte tatsächlich nicht Täter der ihm vorgeworfenen rechtswidrigen Tat ist (vgl. BGHSt 35, 50 [53 f.]; OLG Rostock NStZ 2005, 335 , zit. n. Juris Rdnr. 11).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 1781/07

    Keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung wegen falscher

    Während die Rechtsprechung und Teile des Schrifttums eine unwahre Verdächtigung nur dann annehmen, wenn ein Unschuldiger einer rechtswidrigen Tat beschuldigt wurde (sog. Beschuldigungstheorie), bezieht die überwiegende Auffassung im Schrifttum die Unwahrheit der Verdächtigung auf das unterbreitete Tatsachenmaterial, ohne dass es auf die Schuld oder Unschuld des Verdächtigten entscheidend ankäme (sog. Unterbreitungstheorie, vgl. zum Theorienstreit BGHSt 35, 50 ; Zopfs, a.a.O., Rn. 33 f.; jeweils m.w.N. zu Rechtsprechung und Schrifttum).
  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Insofern war die Klägerin als Verdächtigte aber tatsächlich nicht Täterin der ihr von der Beklagten vorgeworfenen rechtswidrigen Tat ( BGH , BGHSt 35, Seite 50; OLG Rostock , NStZ 2005, Seite 335 = StraFo 2005, Seite 81; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).
  • OLG Rostock, 08.11.2004 - 1 Ss 364/04

    Urteilsgründe bei Verurteilung wegen falscher Verdächtigung - keine

    Dies wäre aber erforderlich gewesen, da nach Ansicht des Bundesgerichtshofes der Tatbestand des § 164 Abs. 1 StGB - unbeschadet selbst bewußt wahrheitswidriger Behauptungen des Verdächtigenden - nur dann erfüllt ist, wenn der Verdächtigte tatsächlich nicht Täter der ihm vorgeworfenen rechtswidrigen Tat ist (BGHSt 35, 50).
  • OLG Oldenburg, 15.01.2009 - 8 U 122/08

    Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Berechnung des

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1982, 2433 ff., 2434. NJW 1982, 2436 ff., 2437. BGHZ 99, 333 ff., 336 NJW 1988, 81. NJW 1661 ff., 1672. BGHZ 104, 102 ff., 104. NJW-RR 198, 1321 ff., 1322. NJW 1990, 1048 ff., 1049) sind die Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Frage, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Vertrags - und Marktzins besteht, weder bei der Berechnung des Vertrags noch des Marktzinses zu berücksichtigen, da die Restschuldversicherung grundsätzlich beiden Seiten Vorteile bringt und im Schwerpunktzinssatz nicht enthalten ist.
  • OLG Hamburg, 10.02.2015 - 2 Ws 27/15

    Zeugenbeweis im Strafverfahren: Umfang und Grenzen des

    Wer lediglich wider besseres Wissen ein falsches Beweismittel oder Beweisanzeichen für die rechtswidrige Tat eines anderen vorbringt, erfüllt den Tatbestand nicht, wenn der andere die rechtswidrige Tat (möglicherweise) begangen hat (BGHSt 35, 50 ff.; vgl. Fischer § 164 Rn 6 m. w. Nachw.).
  • OLG Jena, 01.12.2016 - 1 OLG 121 Ss 70/16

    Falsche Verdächtigung: Anforderungen an die erforderlichen

    Der Straftatbestand des § 164 StGB richtet sich gegen Angaben, mit denen wahrheitswidrig der Eindruck hervorgerufen wird, der Verdächtigte habe eine rechtswidrige Tat begangen (BGHSt 35, 50).Verdächtigen ist das Hervorrufen, Verstärken oder Umlenken eines Verdachts durch das Behaupten von Tatsachen, die im konkreten Fall geeignet sind, einen in Wahrheit Unschuldigen der Gefahr behördlichen Einschreitens auszusetzen.
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1998 - 1 Ws 491/98
    Der Bundesgerichtshof hat an dieser Rechtsprechung - zuletzt bestätigt durch Beschluß vom 1. September 1987 - 5 StR 240/86 -, abgedruckt in NStE, StGB § 164 Nr. 2, ausdrücklich festgehalten.
  • AG Brandenburg, 15.11.2007 - 24 Ds 426 Js 1848/07

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts

    Der BGH hat in dem Beschluss vom 01-09-1987 - 5 StR 240/86 (Ergangen auf Vorlagebeschluss des OLG Hamburg s. NStZ 1988, 81 ) zur Strafbarkeit bei einer falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB Folgendes grundsätzlich ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 1 Ws 717/98
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