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   BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88   

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https://dejure.org/1989,263
BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88 (https://dejure.org/1989,263)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1989 - 2 StR 662/88 (https://dejure.org/1989,263)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88 (https://dejure.org/1989,263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine Beleidigung - Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beleidigung durch eine sexuelle Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 145
  • NJW 1989, 3028
  • MDR 1989, 753
  • NStZ 1989, 528
  • StV 1989, 341
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
    Unter dem Abschnitt "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" wurden die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und straffreiem Tun - nicht nur bei Delikten gegen Jugendliche - neu gezogen (vgl. hierzu BGH NStZ 1986, 453).

    Der 3. Strafsenat hält auf der Grundlage der Neuregelung eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an (oder vor) einem Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthält (BGH NStZ 1986, 453; ähnlich BGH NStZ 88, 69).

  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 728/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
    In einem Fall, in dem "Notzucht" aus subjektiven Gründen zu verneinen war, sollte eine Verurteilung wegen Beleidigung dann erfolgen, wenn das Verhalten des Täters über den im geschlechtlichen Mißbrauch selbst liegenden Angriff auf die Ehre hinausging (BGH GA 1956, 316 = Urteil vom 14. Juli 1955 - 1 StR 728/54).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
    Bei sexuellen Handlungen wurde z.B. nicht die Verletzung des Schamgefühls als Beleidigung gewertet, sondern eine in der Handlung möglicherweise liegende Kundgabe, der Verletzte besitze kein oder zu wenig Schamgefühl (vgl. BGHSt 1, 288 ff; - siehe auch BGHSt 7, 129 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54]).
  • BGH, 12.01.1956 - 4 StR 470/55
    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
    Sexuelle Handlungen wurden allerdings auch ohne nähere Begründung wegen der "Mißachtung der Persönlichkeit" als Beleidigung bewertet (BGHSt 5, 143, 146; 9, 17, 18).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 384/54

    Behandlung eines zehnjährigen Mädchens an den Genitalien gegen den Willen der

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
    Bei sexuellen Handlungen wurde z.B. nicht die Verletzung des Schamgefühls als Beleidigung gewertet, sondern eine in der Handlung möglicherweise liegende Kundgabe, der Verletzte besitze kein oder zu wenig Schamgefühl (vgl. BGHSt 1, 288 ff; - siehe auch BGHSt 7, 129 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54]).
  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 252/53
    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
    Sexuelle Handlungen wurden allerdings auch ohne nähere Begründung wegen der "Mißachtung der Persönlichkeit" als Beleidigung bewertet (BGHSt 5, 143, 146; 9, 17, 18).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
    Der 3. Strafsenat hält auf der Grundlage der Neuregelung eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an (oder vor) einem Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthält (BGH NStZ 1986, 453; ähnlich BGH NStZ 88, 69).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
    Der Tatrichter hat - gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen - auf Grund einer Gesamtbetrachtung, in die auch das aktuelle Tatgeschehen einzubeziehen ist (BGHR StGB § 21, seelische Abartigkeit 4), die geistig-seelische Verfassung des Opfers und deren Auswirkungen auf das Opferverhalten zu prüfen.
  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor ({Korr|BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148|BGHSt 1, 288 [289]; 11, 67; 16, 63; 36, 145 [148]}, vgl. Fischer, StGB, 63. Auflage, § 185 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16

    Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit erfordert eine normative Entscheidung, die der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung zu treffen hat, in welche auch das aktuelle Tatgeschehen und etwaige Beeinträchtigungen des Tatopfers durch die Tatsituation infolge Überraschung, Schreck oder Schock einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschlüsse vom 23. September 1997 - 4 StR 433/97, NStZ 1998, 83; vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10, NStZ 2011, 210; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150; Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14, NStZ-RR 2015, 44, 45).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 111/17

    Sexueller Übergriff (Verhältnis zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit erfordert eine normative Entscheidung, die der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung zu treffen hat, in die auch das aktuelle Tatgeschehen und etwaige Beeinträchtigungen des Tatopfers durch die Tatsituation infolge Überraschung, Schreck oder Schock einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; BGH, Beschluss vom 23. September 1997 - 4 StR 433/97, NStZ 1998, 83; Beschluss vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150; Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14, NStZ-RR 2015, 44, 45; Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241).
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